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Nachricht vom 19.05.2020    

Wäschenbach hinterfragt Auflagen für Gottesdienste

Der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Michael Wäschenbach sieht die Auflagen der rheinland-pfälzischen Landesregierung zum Abhalten von Gottesdiensten während der Corona-Zeit kritisch. „Aus meiner Sicht sind die Regeln in ihrer Härte nicht notwendig für die Eindämmung der Pandemie und widersprüchlich zu anderen getroffenen Regelungen“, fasst der Christdemokrat zusammen.

Wäschenbach sieht die aktuellen Auflagen kritisch. (Fotos: Bürgerbüro)

Betzdorf. Insbesondere im Vergleich zu den Regeln im benachbarten Hessen fallen Unterschiede auf, die schwierig zu erklären sind. In Rheinland-Pfalz darf sich nur eine Person pro zehn Quadratmetern im Kirchenraum aufhalten. Die Gottesdienstbesucher müssen zudem durchgängig Mundschutz tragen. Wäschenbach hat einige Beschwerden von Gottesdienstbesuchern und Funktionsträgern im religiösen Bereich entgegengenommen.

In Hessen hingegen muss der Mundschutz auf dem Weg zum Sitzplatz bzw. beim Verlassen des Gotteshauses getragen werden. Dies löse gerade in den Grenzregionen großes Unverständnis bei der Bevölkerung aus. „Ich erkenne im Krisenmanagement der Landesregierung keine klare Linie. Viele Regeln sind absolut widersprüchlich“, rätselt Wäschenbach, „beim Kneipenbesuch ist keine Maske zu tragen. In der Kirche hingegen schon. Dabei gibt es in einem Gottesdienst keinen höheren Bedarf an Hygienemaßnahmen als in einer Kneipe.“ Auch sei die Regel für den Gottesdienst von 1 Person pro 10 Quadratmeter nur begrenzt verständlich. Ein Sicherheitsabstand von 1,5 Meter zwischen den Personen sei ausreichend. Gerade in kleineren Dorfkirchen stößt die 10 qm-Regelung auf Unverständnis. In der Evangelischen Barockkirche zu Daaden zum Beispiel dürfen demnach maximal 36 Personen anwesend sein. „Auch in meiner Dorfkirche Don Bosco in Wallmenroth sind die Absperrungen für die kommenden Gottesdienste u. a. am Donnerstag deutlich zu erkennen“, so Wäschenbach. Die aktuellen Regelungen seien auch strenger als das, was aus einem Forderungspapier des Bundesinnenministeriums und von Prof. Drosten von der Berliner Charité geprüft wurde.



„Religionsausübung, wozu auch der Gottesdienst gehört, ist ein sehr hoch zu bewertendes Grundrecht und von der Verfassung geschützt“, so Wäschenbach, „es ist nicht einzusehen, weshalb man hier die Bandagen enger anlegt als in der Gastronomie.“ Es ginge nicht darum, Branchen oder Institutionen gegeneinander auszuspielen, sondern den Menschen ein Maß an weiteren Freiheiten wieder zu gewähren, wo es aus Sicht des Seuchenschutzes möglich ist. Vielen Menschen spende die Religion Trost und Zuflucht, gerade in Zeiten des „Social Distancings“.

Wäschenbach merkt an, dass die Corona-Pandemie noch längst nicht vorbei sei, die Regeln aber logisch und nicht widersprüchlich sein müssten: „Alles andere ist den Bürgern nicht zu vermitteln.“ (PM)



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