Werbung

Nachricht vom 28.05.2020    

Vorläufiger Schulausschluss muss auch in Corona-Zeiten vorläufig bleiben

Ordnet eine Schule einen vorläufigen Schulausschluss an, so ist sie verpflichtet, zeitnah eine endgültige Entscheidung über den weiteren Verbleib des Schülers an der Schule zu treffen. Dies gilt auch während der Corona-Krise. So entschied das Verwaltungsgericht Koblenz auf den Eilantrag eines Achtklässlers.

(Symbolbild: Pixabay)

Region. Der betroffene Schüler besucht eine weiterführende Schule im Kreis Altenkirchen. Nachdem die Schulleitung Hinweise erhalten hatte, wonach der Jugendliche im schulischen Umfeld Drogen verkauft habe, schloss sie ihn mit Bescheid vom 12. Februar 2020 mit sofortiger Wirkung vorläufig vom Schulbesuch aus. Die Anordnung wurde befristet bis zu einer endgültigen Entscheidung der (Lehrer-)Gesamtkonferenz im sogenannten Schulausschlussverfahren.

Letzteres wurde bis zur gerichtlichen Eilentscheidung am 18. Mai 2020 unter Hinweis auf Kapazitätsprobleme nicht durchgeführt. Nach Angaben der Schule sei die Veranstaltung einer Gesamtkonferenz mit voraussichtlich 41 Teilnehmern in keinem Raum der Schule unter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen möglich. Der Schüler, der von seinen Eltern vertreten wird, wollte das Unterrichtsverbot nicht hinnehmen und leitete ein gerichtliches Eilverfahren ein.

Die Koblenzer Verwaltungsrichter gaben dem Eilantrag statt und führten zur Begründung aus, es bestünden erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit des vorläufigen Schulausschlusses. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Vorwurf des Drogenverkaufs zutreffe oder nicht. Denn jedenfalls seien derzeit keine weiteren illegalen Handlungen des Antragstellers zu befürchten, weil der Präsenzunterricht für die achte Jahrgangsstufe frühestens ab dem 8. Juni 2020 wieder stattfinde.



Bis dahin sei es der Gesamtkonferenz indes möglich, endgültig über den Schulausschluss zu entscheiden. Auf Kapazitätsprobleme könne sich die Schule nicht mit Erfolg berufen, da sie keine Ausweichmöglichkeiten geprüft habe. Insbesondere sei nicht dargetan worden, dass keine Räumlichkeiten außerhalb der Schule zur Verfügung stünden bzw. nicht auch digital unter Zuhilfenahme technischer Einrichtungen über den Fall beraten werden könnte. Darüber hinaus erweise sich der vorläufige Schulausschluss als unverhältnismäßig, weil ein Ende nicht absehbar sei. Dies laufe dem Charakter der Maßnahme als präventives Instrument zur Vermeidung weiterer Ordnungsverstöße und zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule zuwider. Als solches müsse sie auf einen kurzen Zeitraum beschränkt werden.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 18. Mai 2020, 4 L 229/20.KO)

(PM)


Lokales: Altenkirchen & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion



Aktuelle Artikel aus Region


Sportliche Begeisterung beim Fußballturnier der WfbM in Heimbach-Weis

Bei strahlendem Sonnenschein fand das dritte Fußballturnier der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ...

Tragischer Motorradunfall in Steineroth: Ein Jugendlicher stirbt

AKTUALISIERT. Am Samstagabend (14. Juni) ereignete sich ein schwerer Verkehrsunfall auf der L288 in Steineroth. ...

600 Jahre Wallfahrt nach Marienstatt: Ein Glaubensfest im Westerwald

Am Donnerstag, 26. Juni, wird in Marienstatt der "Große Wallfahrtstag" begangen. Seit Jahrhunderten pilgern ...

Spendenabend in Hamm (Sieg): Hämmscher Talente im Einsatz für Bildung

Am Samstag, 5. Juli, lädt die Adele-Pleines-Hilfe-Stiftung zu einem besonderen Spendenabend im "KulturHaus" ...

Wanderung im Westerwald: Auf den Spuren des Bergbaus

Am Sonntag, 22. Juni, lädt "Typisch Westerwald" zu einer besonderen Wanderung ein, die beeindruckende ...

Wohnungsbau im Kreis Altenkirchen: Neue Impulse gefordert

Im Landkreis Altenkirchen wurden im vergangenen Jahr 192 neue Wohnungen errichtet. Doch die IG BAU Koblenz-Bad ...

Weitere Artikel


Tafel Altenkirchen freut sich über Spende von 1.400 Euro

Nur glückliche und zufriedene Menschen fanden sich am katholischen Pfarrheim in Altenkirchen ein, um ...

Gratis-Eis für die Kirchliche Sozialstation in Wissen

Ein leckeres und eiskaltes Dankeschön erhielt das Team des ambulanten Pflege- und Betreuungsdienstes ...

Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Brachbach verzögert sich

Der barrierefreie Umbau des DB-Haltepunktes von Brachbach verzögert sich und sieht einen neuen Baubeginn ...

Energieausweise verlieren nach 10 Jahren Gültigkeit

Eigentümer, die 2011 oder davor einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, ...

Eilsachen kamen beim Ortsgemeinderat in Heupelzen auf den Tisch

Unter besonderen Hygienevorschriften stand die letzte Ortsgemeinderatssitzung in Heupelzen Mitte Mai. ...

Ein tierisches Dankeschön sagt der Zoo Neuwied

Als der Zoo Neuwied am 18. März aufgrund behördlicher Anweisung seine Tore für Besucher schließen musste, ...

Werbung