Werbung

Nachricht vom 28.05.2020    

Vorläufiger Schulausschluss muss auch in Corona-Zeiten vorläufig bleiben

Ordnet eine Schule einen vorläufigen Schulausschluss an, so ist sie verpflichtet, zeitnah eine endgültige Entscheidung über den weiteren Verbleib des Schülers an der Schule zu treffen. Dies gilt auch während der Corona-Krise. So entschied das Verwaltungsgericht Koblenz auf den Eilantrag eines Achtklässlers.

(Symbolbild: Pixabay)

Region. Der betroffene Schüler besucht eine weiterführende Schule im Kreis Altenkirchen. Nachdem die Schulleitung Hinweise erhalten hatte, wonach der Jugendliche im schulischen Umfeld Drogen verkauft habe, schloss sie ihn mit Bescheid vom 12. Februar 2020 mit sofortiger Wirkung vorläufig vom Schulbesuch aus. Die Anordnung wurde befristet bis zu einer endgültigen Entscheidung der (Lehrer-)Gesamtkonferenz im sogenannten Schulausschlussverfahren.

Letzteres wurde bis zur gerichtlichen Eilentscheidung am 18. Mai 2020 unter Hinweis auf Kapazitätsprobleme nicht durchgeführt. Nach Angaben der Schule sei die Veranstaltung einer Gesamtkonferenz mit voraussichtlich 41 Teilnehmern in keinem Raum der Schule unter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen möglich. Der Schüler, der von seinen Eltern vertreten wird, wollte das Unterrichtsverbot nicht hinnehmen und leitete ein gerichtliches Eilverfahren ein.

Die Koblenzer Verwaltungsrichter gaben dem Eilantrag statt und führten zur Begründung aus, es bestünden erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit des vorläufigen Schulausschlusses. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Vorwurf des Drogenverkaufs zutreffe oder nicht. Denn jedenfalls seien derzeit keine weiteren illegalen Handlungen des Antragstellers zu befürchten, weil der Präsenzunterricht für die achte Jahrgangsstufe frühestens ab dem 8. Juni 2020 wieder stattfinde.



Bis dahin sei es der Gesamtkonferenz indes möglich, endgültig über den Schulausschluss zu entscheiden. Auf Kapazitätsprobleme könne sich die Schule nicht mit Erfolg berufen, da sie keine Ausweichmöglichkeiten geprüft habe. Insbesondere sei nicht dargetan worden, dass keine Räumlichkeiten außerhalb der Schule zur Verfügung stünden bzw. nicht auch digital unter Zuhilfenahme technischer Einrichtungen über den Fall beraten werden könnte. Darüber hinaus erweise sich der vorläufige Schulausschluss als unverhältnismäßig, weil ein Ende nicht absehbar sei. Dies laufe dem Charakter der Maßnahme als präventives Instrument zur Vermeidung weiterer Ordnungsverstöße und zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule zuwider. Als solches müsse sie auf einen kurzen Zeitraum beschränkt werden.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 18. Mai 2020, 4 L 229/20.KO)

(PM)


Lokales: Altenkirchen & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Verkehrsunfall bei Bachenberg: Pkw rutscht in Böschung

Auf der Kreisstraße 37 zwischen Bachenberg und Hilgenroth ereignete sich am 11. Mai ein schwerer Verkehrsunfall. ...

"Reiseglück Mekuli": Windeck bekommt sein erstes Reisebüro

In Windeck gibt es ein neues Angebot für den Tourismus: Alina Mekuli hat am 9. Mai im Leinpark in der ...

Green Juice Festival 2026: Bonn wird wieder zum Treffpunkt für Indie, Pop, Rock und Hip-Hop

Das Green Juice Festival kehrt am 31. Juli und 1. August 2026 in den Park Neu-Vilich nach Bonn zurück. ...

AMI Förder- und Lagertechnik in Luckenbach insolvent - Verkauf wird angestrebt

Die Firma AMI Förder- und Lagertechnik GmbH in Luckenbach hat im April beim Amtsgericht Montabaur Antrag ...

Verkehrskontrolle deckt Fahren ohne Führerschein und Drogenverdacht in Almersbach auf

In Almersbach kam es am Sonntag zu einer Verkehrskontrolle, die unerwartete Entdeckungen ans Licht brachte. ...

Fröhlicher Seniorennachmittag in Horhausen ganz im Zeichen des Mai

Beim jüngsten Seniorennachmittag der Horhauser Seniorenakademie drehte sich alles um den Wonnemonat Mai. ...

Weitere Artikel


Tafel Altenkirchen freut sich über Spende von 1.400 Euro

Nur glückliche und zufriedene Menschen fanden sich am katholischen Pfarrheim in Altenkirchen ein, um ...

Gratis-Eis für die Kirchliche Sozialstation in Wissen

Ein leckeres und eiskaltes Dankeschön erhielt das Team des ambulanten Pflege- und Betreuungsdienstes ...

Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Brachbach verzögert sich

Der barrierefreie Umbau des DB-Haltepunktes von Brachbach verzögert sich und sieht einen neuen Baubeginn ...

Energieausweise verlieren nach 10 Jahren Gültigkeit

Eigentümer, die 2011 oder davor einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, ...

Eilsachen kamen beim Ortsgemeinderat in Heupelzen auf den Tisch

Unter besonderen Hygienevorschriften stand die letzte Ortsgemeinderatssitzung in Heupelzen Mitte Mai. ...

Ein tierisches Dankeschön sagt der Zoo Neuwied

Als der Zoo Neuwied am 18. März aufgrund behördlicher Anweisung seine Tore für Besucher schließen musste, ...

Werbung