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Nachricht vom 30.05.2020    

Wissing: Innovationsgutschein ergänzt Förderangebot

INFORMATION | „Es ist mir sehr wichtig, innovative Vorhaben weiterhin nachhaltig zu unterstützen sowie den Wissens- und Technologietransfer voranzutreiben. Mit dem Innovationsgutschein verbessern wir die Möglichkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungsleistungen extern zu beauftragen und damit das eigene Produkt zur Marktreife zu bringen. Denn anders als Großunternehmen haben KMU häufig sehr begrenzte eigene Forschungs- und Entwicklungskapazitäten“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing anlässlich der Einführung des Innovationsgutscheines Rheinland-Pfalz.

Symbolfoto

Mainz/Region. Mit dem Innovationsgutschein werden die Ausgaben der Unternehmen durch das Land Rheinland-Pfalz mit 50 Prozent gefördert; der maximale Zuschussbetrag liegt bei 20.000 Euro je Vorhaben. Mit der Förderung sollen KMU in den Innovationsprozess eingebunden und Kooperationen zwischen Unternehmen initiiert werden.

Der Innovationsgutschein erweitert damit das bestehende Förderangebot. Mit „InnoStart“ konnten FuE-Aufträge an Hochschulen vergeben werden. Der Innovationsgutschein ermöglicht nun zusätzlich Aufträge an öffentliche und privatwirtschaftliche Forschungseinrichtungen. Ebenso unterstützt wird die Kooperation zwischen Unternehmen, was zudem eine Kumulierung von Gutscheinen ermöglicht. Im Zuge der Erweiterung des Förderangebots wurde auch die maximale Fördersumme von bisher 12.500 Euro auf 20.000 Euro je FuE-Auftrag angehoben. Anträge können ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingereicht werden, die das Programm für das Wirtschaftsministerium abwickelt.



Weitere Informationen zum Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Homepage der ISB: isb.rlp.de/foerderung/255.html. (PM)


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