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Nachricht vom 08.06.2020    

Konjunkturpaket hilft der heimischen Wirtschaft

„Das von der Koalition beschlossene ‚Konjunktur- und Krisenbewältigungspakt‘ enthält - ganz abgesehen von der kräftigen Umsatzsteuersenkung um drei Prozent-Punkte beim Regelsatz bzw. zwei Prozent-Punkte beim reduzierten Satz - eine ganze Reihe weiterer, höchst wichtiger Erleichterungen und Investitionsanreize, die nicht zuletzt für die kleinen und mittelständischen Unternehmen in meinem Wahlkreis Neuwied/Altenkirchen von großer Bedeutung sind“, erklärt Erwin Rüddel MdB.

Symbolfoto

Region. Besonders wichtig sind nach Rüddels Worten folgende Punkte: Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Millionen Euro bzw. 10 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, beispielsweise über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage.

Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.

Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Milliarden Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt.

Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten speziell betroffener Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Reisebüros, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt im April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern.

Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis zehn Beschäftigte 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.

Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31. August 2020 und die Auszahlungsfristen am 30. November 2020.

In einer Telefonkonferenz des Wirtschaftsausschusses am Freitag, den 5. Juni 2020,
berichtete Bundesminister Peter Altmaier, dass er wegen der Abwicklung dieses Programms die Gespräche mit den Wirtschaftsministern und -senatoren der Länder bereits aufgenommen hat, um zu einer Verwaltungsvereinbarung mit der Länderebene zu kommen. Entsprechende Veröffentlichungen zu Details wie Antragstellung, Antragsvoraussetzungen und Ausgestaltung der Förderung sind zeitnah zu erwarten.




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Der Lernerfolg von Auszubildenden soll auch in der Pandemie nicht gefährdet werden. Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird.

Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro. KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- und Auftragsausbildung erhalten.

Die Qualität der Durchführung einer solchen Verbund- und Auftragsausbildung werden im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert. Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten entsprechend der gemeinsamen Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung vom 26. Mai 2020 eine Übernahmeprämie.

Erwin Rüddel ist überzeugt davon, „dass wir mit unserem milliardenschweren Aufbruchspaket erfolgreich aus der Krise heraus wachsen werden“. Einen besonderen Appell richtet der heimische Bundestagsabgeordnete an die ausbildenden Betriebe: „Bitte denken Sie daran: nach dem tiefen Tal wird für den Wiederaufstieg schon bald erneut das Thema Fachkräftemangel in den Vordergrund rücken. Sichern Sie sich jetzt den Nachwuchs, wenn Sie es von Ihrer Umsatz- und Ergebnislage her verkraften können. Sie geben damit zugleich den jungen Leuten das wichtige Signal, dass sie gebraucht werden.“

Alle Details zum „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ gibt es hier. (PM)


Mehr dazu:   Erwin Rüddel  
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