Werbung

Nachricht vom 08.06.2020    

Konjunkturpaket hilft der heimischen Wirtschaft

„Das von der Koalition beschlossene ‚Konjunktur- und Krisenbewältigungspakt‘ enthält - ganz abgesehen von der kräftigen Umsatzsteuersenkung um drei Prozent-Punkte beim Regelsatz bzw. zwei Prozent-Punkte beim reduzierten Satz - eine ganze Reihe weiterer, höchst wichtiger Erleichterungen und Investitionsanreize, die nicht zuletzt für die kleinen und mittelständischen Unternehmen in meinem Wahlkreis Neuwied/Altenkirchen von großer Bedeutung sind“, erklärt Erwin Rüddel MdB.

Symbolfoto

Region. Besonders wichtig sind nach Rüddels Worten folgende Punkte: Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Millionen Euro bzw. 10 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, beispielsweise über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage.

Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.

Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Milliarden Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt.

Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten speziell betroffener Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Reisebüros, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt im April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern.

Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis zehn Beschäftigte 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.

Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31. August 2020 und die Auszahlungsfristen am 30. November 2020.

In einer Telefonkonferenz des Wirtschaftsausschusses am Freitag, den 5. Juni 2020,
berichtete Bundesminister Peter Altmaier, dass er wegen der Abwicklung dieses Programms die Gespräche mit den Wirtschaftsministern und -senatoren der Länder bereits aufgenommen hat, um zu einer Verwaltungsvereinbarung mit der Länderebene zu kommen. Entsprechende Veröffentlichungen zu Details wie Antragstellung, Antragsvoraussetzungen und Ausgestaltung der Förderung sind zeitnah zu erwarten.



Der Lernerfolg von Auszubildenden soll auch in der Pandemie nicht gefährdet werden. Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird.

Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro. KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- und Auftragsausbildung erhalten.

Die Qualität der Durchführung einer solchen Verbund- und Auftragsausbildung werden im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert. Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten entsprechend der gemeinsamen Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung vom 26. Mai 2020 eine Übernahmeprämie.

Erwin Rüddel ist überzeugt davon, „dass wir mit unserem milliardenschweren Aufbruchspaket erfolgreich aus der Krise heraus wachsen werden“. Einen besonderen Appell richtet der heimische Bundestagsabgeordnete an die ausbildenden Betriebe: „Bitte denken Sie daran: nach dem tiefen Tal wird für den Wiederaufstieg schon bald erneut das Thema Fachkräftemangel in den Vordergrund rücken. Sichern Sie sich jetzt den Nachwuchs, wenn Sie es von Ihrer Umsatz- und Ergebnislage her verkraften können. Sie geben damit zugleich den jungen Leuten das wichtige Signal, dass sie gebraucht werden.“

Alle Details zum „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ gibt es hier. (PM)


Mehr dazu:   Erwin Rüddel  
Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Politik


Infrastrukturprojekt in Mudersbach und Brachbach stockt weiterhin

Die Anbindung des Industriegebiets von Mudersbach und Brachbach sorgt seit Jahren für Diskussionen. Trotz ...

Bildungspolitischer Dialog in Gieleroth: Austausch mit Philip Schimkat und Staatssekretärin Bettina Brück

Die Bildungslandschaft in Rheinland-Pfalz steht vor
Herausforderungen. Am Mittwoch, 11. Februar 2026, ...

Versorgungssicherheit in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Altenkirchen muss gewährleistet bleiben

Die Personalsituation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Altenkirchen sorgt für wachsende Sorgen. Bündnis ...

Cathrin Otto zur Verbandsgemeindehauptsekretärin ernannt

Im Kirchener Rathaus wurde Cathrin Otto in einer feierlichen Zeremonie zur Verbandsgemeindehauptsekretärin ...

Kreis Altenkirchen: FDP fordert Qualität statt Quantität in der Krankenhausversorgung

Die FDP-Kreistagsfraktion Altenkirchen spricht sich für eine stärkere Qualitätsorientierung in der medizinischen ...

Öffentlicher Nahverkehr: 5,50-Euro-Tagesticket für den Kreis Altenkirchen in Prüfung

Die Fraktionen von FDP, Freien Wählern und CDU im Kreistag Altenkirchen setzen sich für ein neues ÖPNV-Tagesticket ...

Weitere Artikel


Neuer Niederländisch-Kurs bei der Kreisvolkshochschule

Am Montag, 22. Juni, startet die Kreisvolkshochschule (KVHS) in Altenkirchen einen neuen Niederländisch-Kurs ...

Wieder stehlen Unbekannte hochwertigen BMW in Betzdorf

Mittlerweile kann man von einer Diebstahl-Serie sprechen: Erneut haben unbekannte Täter einen hochwertigen ...

Landesstraße 287 in Elkenroth ab 22. Juni voll gesperrt

Der Landesbetrieb Mobilität Diez teilt mit, dass mit den Bauarbeiten im Bereich der Betzdorfer Straße ...

IHK: Wirtschaftsdynamik deutlich eingebrochen

Die konjunkturelle Dynamik im IHK-Bezirk Koblenz hat durch die Corona-Pandemie einen deutlichen Einbruch ...

Corona-Pandemie: Lage im Kreis Altenkirchen weiter stabil

Zu Wochenbeginn zeigt der Blick auf die Corona-Statistik für den Kreis Altenkirchen keine Veränderung: ...

Erstkommunion in kleinen Gruppen und mehreren Feiern möglich

Da die Vorbereitung inhaltlich fast abgeschlossen war, da auch ohne die durch die momentane Coronakrise ...

Werbung