Werbung

Nachricht vom 16.06.2020    

JVA-Beamtin nach Liebesbeziehung zu Gefangenem aus Dienst entfernt

Eine Beamtin einer Justizvollzugsanstalt (JVA), die über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen war und ihm dabei mehrere Nacktfotos von sich übersandt hatte, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Region. Im Dezember 2017 wurden bei einer Postkontrolle in einer JVA zahlreiche Briefe gefunden, die eine – zurzeit vom Dienst freigestellte – Justizvollzugsbeamtin mit einem damaligen Gefangenen ausgetauscht hat, sowie mehrere Nacktfotos von ihr. Auf die Klage des Landes hat die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier die Justizvollzugsbeamtin aus dem Dienst entfernt, weil diese gegen das als Kernpflicht von Bediensteten im Strafvollzug ausgestaltete Zurückhaltungsgebot (Distanzgebot) verstoßen habe.

Die Beamtin sei über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen. Hierbei sei es unter Verschleierung der wahren Identität zu umfangreichem Briefverkehr – unter anderem. mit Offenbarung sexueller Vorlieben und Phantasien sowie einer avisierten gemeinsamen Zukunft - sowie zur Überlassung von Nacktfotos von ihr gekommen. Ferner hat die Beamtin ein Armband und ein T-Shirt des Gefangenen unerlaubt mit nach Hause genommen. Eine Offenbarung der Beziehung und des Briefkontakts gegenüber der Anstaltsleitung sei nicht erfolgt.

Mit diesen Verhaltensweisen habe sie ein schweres Dienstvergehen begangen und sich insgesamt als untragbar für den öffentlichen Dienst erwiesen. Sie habe aus eigensinnigen Motiven verantwortungslos eine Gefährdungslage für den Strafvollzug geschaffen und dabei alle Kollegen schwer hintergangen, was einer Vertrauensbasis sowohl aus Sicht des Dienstherrn als auch aus Sicht der Allgemeinheit die Grundlage entziehe. Indem sie dem Gefangenen Nacktaufnahmen von sich überlassen habe, habe sie sich in erheblicher Weise erpressbar gemacht.

Selbst nachdem der Gefangene verlegt und das Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei, habe sie über Dritte versucht, ihr distanzloses Verhalten zum Gefangenen aufrechtzuerhalten. Schließlich habe die Beklagte sich bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung völlig uneinsichtig insbesondere hinsichtlich des Umstands ihrer Erpressbarkeit gezeigt. Das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Dienstverrichtung in der Zukunft sei damit nachhaltig zerstört.



Mit ihrer gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil eingelegten Berufung machte die Beamtin geltend, sie habe keine sexuelle oder sonstige intime Beziehung zu dem Gefangenen gehabt. Außerdem sei sie im Jahr 2016 wegen einer akuten Belastungsreaktion und einer Anpassungsstörung in ärztlicher Behandlung gewesen. Das Oberverwaltungsgericht wies nach Durchführung einer Beweisaufnahme, bei der unter anderem die aufgefundenen Briefe verlesen, der Gefangene als Zeuge vernommen und die Beamtin angehört wurden, die Berufung zurück.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stehe zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Justizvollzugsbeamtin eine sexuelle beziehungsweise Liebesbeziehung zu dem Gefangenen über mehrere Monate eingegangen sei. Dies ergebe sich unzweifelhaft aus den aufgefundenen Briefen. Die Angaben sowohl des Gefangenen als auch der Beamtin selbst erschienen demgegenüber als nicht glaubhaft. Hiervon ausgehend teile das Gericht die Rechtsauffassung der Vorinstanz, dass die Beamtin ein schweres Dienstvergehen begangen habe, das ihre Entfernung aus dem Dienst erfordere. Für eine verminderte Steuerungsfähigkeit der Beamtin seien keine hinreichenden Anhaltspunkte erkennbar.
(Urteil vom 15. Juni 2020, Aktenzeichen: 3 A 11024/19.OVG)


Lokales: Wissen & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news



Aktuelle Artikel aus Region


Schwerer Verkehrsunfall auf der L 272 bei Rott: Zwei Personen wurden schwer verletzt

Am Mittwoch (5. November) wurden zwei Freiwillige Feuerwehren, gegen 16.45 Uhr, durch die Leitstelle ...

Genossenschafts-Ideen für Schulen: Lehrer im Austausch mit Experten

Ende Oktober nahmen Lehrer aus Rheinland-Pfalz an einer besonderen Fortbildung teil. Sie erkundeten das ...

Trost in Kirchen: Caritas Betzdorf lädt zum Trauercafé am 17. November ein

Am Montag, 17. November, öffnet das "Kutscherhaus" in Kirchen seine Türen für Menschen, die einen Verlust ...

Faszinierende Vielfalt: Mineralientag im Bergbaumuseum Herdorf-Sassenroth

Am Sonntag, 16. November 2025, öffnet das Bergbaumuseum in Herdorf-Sassenroth seine Türen für den jährlichen ...

Trinkwasser in Mittelhof wieder bedenkenlos nutzbar

Das Abkochgebot für das Trinkwasser in der Ortsgemeinde Mittelhof ist aufgehoben. Die Stadtwerke Wissen ...

Neue Plattform für digitale Gesundheitsinformationen gestartet

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran und bietet zahlreiche Vorteile. Eine neue Internetseite ...

Weitere Artikel


SG 06: Vertreter der Stadt besuchten Stadion auf dem Bühl

Am Montag, den 15. Juni, besuchte eine Delegation des Betzdorfer Stadtrates die SG 06 im Stadion-Clubheim ...

Bürgerfahrdienst der VG Betzdorf-Gebhardshain startet wieder

Längere Zeit musste der Bürgerfahrdienst der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain auf Grund der Corona-Pandemie ...

Aktuell wieder zwei Corona-Infektionen im Kreis Altenkirchen

Es war wohl nur eine Frage der Zeit, bis auch der Kreis Altenkirchen Neuinfektionen mit dem Coronavirus ...

Die Corona-Warn-App ist da und kann heruntergeladen werden

Die App steht seit heute früh (16. Juni) zum kostenlosen Download im App Store von Apple oder im Google ...

Kinder- und Neuroorthopäde Dr. Björn Vehse erneut gewürdigt

Die in der DRK-Kinderklinik Siegen seit Mai neu aufgestellte Abteilung für Neuroorthopädie behandelt ...

20-Jähriger aus Kreis Altenkirchen stirbt bei Unfall im Allgäu

Bei einem schweren Unfall an der Autobahn 7 im Allgäu ist in der Nacht zu Montag, 16. Juni, ein 20-Jähriger ...

Werbung