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Nachricht vom 23.06.2020    

Neue Corona-Regeln: Sporthallen im Kreis sollen früher öffnen

Vor dem Hintergrund der neuen Corona-Regelungen, die ab dem 24. Juni gelten, haben sich Kreis und Verbandsgemeinden entschlossen, die Sporthallen in ihrer Trägerschaft ab spätestens Anfang August für den Vereinssport zu öffnen, soweit die örtlichen Rahmenbedingungen es zulassen.

(Symbolbild: Pixabay)

Altenkirchen/Kreisgebiet. Es hatte sich bereits im Kreisausschuss am Montag angedeutet: Die ab dem 24. Juni geltende 10. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) für Rheinland-Pfalz und das neue Hygiene-Konzept für den Sport im Innenbereich sehen weitere Lockerungen der pandemiebedingten Einschränkungen vor. Vor diesem Hintergrund haben sich Landrat Dr. Peter Enders und die Bürgermeister der sechs Verbandsgemeinden in einer Telefonkonferenz darauf verständigt, die Sporthallen in ihrer jeweiligen Trägerschaft spätestens Anfang August, also bereits für die letzten beiden Wochen der Sommerferien, für den außerschulischen Sport zu öffnen – soweit die örtlichen Rahmenbedingungen es zulassen. Das geht aus einer Mitteilung der Kreisverwaltung hervor. Noch in der vergangenen Woche hielten die politisch Verantwortlichen im Kreis daran fest, die Sporthallen erst zum Ende der Sommerferien zu öffnen.

„Die neuen Regeln ermöglichen unter anderem wieder Kontaktsport sowie Trainings- und Wettkampfbetrieb in Gruppen von bis zu zehn Personen. Insgesamt sehen wir mit der neuen Verordnung und dem Hygienekonzept, die bis Ende August gelten sollen, mehr Spielraum“, sagt Landrat Enders. Damit könne man den Sportvereinen und vielen Menschen vorsichtig ein Stück weit Normalität zurückgeben, auch wenn Einschränkungen bleiben werden.



Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Gleichwohl müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die Träger der Hallen müssen nicht nur die Grundreinigung bis zu einer Hallenöffnung sicherstellen, sondern mit Beginn der Öffnung auch verstärkte Reinigungsmaßnahmen durchführen, die Mehrkosten verursachen werden. Auch muss die personelle Betreuung durch die Träger gesichert sein, das heißt, Hausmeister müssen in der Urlaubszeit verfügbar sein. Die Vereine ihrerseits sind gehalten, ihre Konzepte an die neuen Regeln anzupassen und mit den jeweiligen Trägern abzustimmen. Und natürlich werden die Hallen nur dann geöffnet, wenn das Infektionsgeschehen dies zulässt. Werden Hallen wider Erwarten beispielsweise nach den Ferien für Unterrichtszwecke benötigt, um Abstandsregeln einhalten zu können, hat dies Vorrang. „Die Entscheidung und die Verantwortung für die Öffnung liegt weiterhin beim jeweiligen Träger, wobei daneben auch die Vereine selber und der einzelne Sportler in der Pflicht stehen, die Regeln der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung genau einzuhalten“, so Enders.

Oberstes Ziel bleibe der Gesundheitsschutz, so die Verwaltungschefs, die weiterhin vor einem zu leichtsinnigen Umgang mit der Pandemie warnen. Der Kreis macht außerdem deutlich, dass die Öffnung der Hallen in seiner Trägerschaft während der Ferienzeit eine pandemiebedingte Ausnahme ist und nicht zur Regel werden soll. (PM)



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