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Nachricht vom 24.06.2020    

Stadtrat befasst sich mit Bürgerbegehren zu wkB in Wissen

Die Stadtverwaltung in Wissen hat für den 30. Juni eine Stadtratssitzung geplant, in der über das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Wissen in Bezug auf die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen für die Finanzierung des Straßenausbaus debattiert werden soll. Interessierte Bürger sind willkommen, die Zuschauerplätze sind aufgrund der Corona-Pandemie jedoch begrenzt.

Die Rathausstraße (Foto: Stadt Wissen)

Wissen. Im Vorfeld der Stadtratssitzung äußerte die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen Bedenken wegen der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens der Bürgerinitiative. Die hatte im März einen Bürgerentscheid angestrebt, in dem alle wahlberechtigten Wissener die Möglichkeit hatten, für oder gegen die vom Stadtrat am 10. Februar beschlossene Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge zu stimmen. So sind rund 800 gültige Unterschriften zusammen gekommen, mit denen die Bürger ihre Unzufriedenheit über die Entscheidung für das System der wiederkehrenden Beiträge zum Ausdruck brachten.

Das Rathaus in Wissen zweifelt das Bürgerbegehren nach eingehender Prüfung trotz aller formal erfüllten Voraussetzungen an, weil der rheinland-pfälzische Landesgesetzgeber zwischenzeitlich das Kommunalabgabengesetz geändert hat. Am 6. Mai ist das neue Landesgesetz in Kraft getreten, das den wiederkehrenden Beitrag als Regel im Bundesland Rheinland-Pfalz einführt. So habe das Bürgerbegehren nach dem Wissener Ratsbeschluss im Februar durchaus Sinn gemacht und möglicherweise Aussicht auf Erfolg gehabt. Durch das Landesgesetz sei es nun aber „überholt“, so die Meinung im Rathaus.

Zulässigkeitsbedenken gegen Bürgerbegehren in seiner jetzigen Form
Aus diesem Grund hat der Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Michael Wagener, Stellungnahmen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Altenkirchen und auch bei dem von der Stadt Wissen beauftragten Rechtsanwaltsbüro in Koblenz eingeholt. Alle beteiligten Stellen kommen nach Angaben der Wissener Verwaltung im Ergebnis ebenfalls zu der Wertung, dass Zulässigkeitsbedenken gegen das Bürgerbegehren in seiner jetzigen Form bestehen.



In der Stadtratssitzung am 30. Juni ab 18 Uhr im Kulturwerk soll nun über das Bürgerbegehren diskutiert werden. Die Verwaltung werde hierzu auf der Basis der vorliegenden rechtlichen Überprüfungen eine Beschlussvorlage fertigen, aber die Entscheidung liege natürlich beim Stadtrat, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. „Angesichts der veränderten Rechtslage, die weder die Stadt noch die Bürgerinitiative zu verantworten haben, wollten die Bürgermeister und die Verwaltung der Bürgerinitiative rechtliche Hinweise geben, damit in den nächsten Wochen dort Überlegungen angestellt werden können, wie man mit dem Bürgerbegehren umgeht.“

Die Bürgerinitiative Wissen kündigt in einem offenen Brief an VG-Bürgermeister Wagener an, „für den Fall, dass der Stadtrat die Zulässigkeit verneint und keine andere Lösung der Bürgerbefragung stattfinden wird, werden wir alle uns möglichen juristischen Wege gehen und hoffen auf ein endgültiges Urteil in 2022.“ Die BI kritisiert zudem, dass die Entscheidung hinsichtlich der Einführung der wkB seitens der Stadt offenbar schon fest stehe und die Stadtratssitzung „nur eine Farce“ sei.

Hinweis zur Sitzung des Stadtrates
Auch wenn Stadtratssitzungen in der Regel immer öffentlich sind, gelten aktuell aus Gründen des Gesundheitsschutzes aufgrund der Corona-Pandemie besondere Bedingungen. So stehen bei der Sitzung am 30. Juni in der Multifunktionshalle des Kulturwerks für die Öffentlichkeit nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung. Die Besucherzahl ist deswegen auf ca. 60. Personen begrenzt, um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Wenn die Zahl von 60 Zuschauern erreicht ist, dürfen keine weiteren Gäste den Sitzungsraum betreten. (rm)


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