Werbung

Nachricht vom 24.06.2020    

Beamte müssen Bezügemitteilungen gründlich prüfen

Beamte trifft eine besondere Pflicht, die Höhe der ihnen ausgezahlten Bezüge zu überprüfen. Andernfalls müssen zu viel geleistete Bezüge regelmäßig dem Dienstherrn zurückgezahlt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine gegen einen Rückzahlungsbescheid gerichtete Klage ab.

Symbolfoto

Koblenz. Die Klägerin erhielt mit ihrer Ernennung zur Lehrerin und Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 im Jahr 2003 neben ihrer Besoldung eine Stellenzulage in Höhe von 51,13 Euro. Zuvor hatte ihr der Beklagte mitgeteilt, dass sie einen Anspruch auf eine Stellenzulage habe. Eine entsprechende Mitteilung unterblieb, als die Klägerin im Jahr 2007 zur Förderschullehrerein ernannt und in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 eingewiesen worden war. Trotzdem zahlte der Beklagte der Klägerin – von dieser unbeanstandet – die Stellenzulage bis ins Jahr 2019 weiter.

Im Jahr 2019 forderte der Beklagte die überzahlten Dienstbezüge in Höhe von fast 4.000 Euro von der Klägerin vollständig zurück. Nachdem der Rückzahlungsbetrag im sich anschließenden Widerspruchsverfahren um 30 Prozent reduziert worden war, wandte sich die Klägerin gegen den noch übrig gebliebenen Rückzahlungsbetrag mit ihrer vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erhobenen Klage. Sie trug vor, sie habe das Geld zwischenzeitlich ausgegeben; bereits aus diesem Grunde könnten die überzahlten Bezüge nicht zurückgefordert werden.

Ein Verschulden an der Überzahlung treffe sie nicht, da sie weder Kenntnisse im Bereich des Besoldungsrechts habe noch ihr die Definition einer Stellenzulage bekannt sei. Auch die Tatsache, dass sie nach ihrer Beförderung keine Mitteilung über die Fortzahlung der Zulage erhalten habe, hätte keine Zweifel an der Richtigkeit der Bezügeberechnung bei ihr geweckt. Vielmehr treffe den Beklagten ein Organisationsverschulden, weil er in der von ihm eingesetzten Software keine Plausibilitätsprüfung vorgesehen habe.



Dem folgte das Verwaltungsgericht Koblenz nicht und wies die Klage ab. Die Verwaltungsrichter folgten der Auffassung des Beklagten, wonach es zu den Sorgfaltspflichten eines Beamten gehöre, die Bezügemitteilungen bei besoldungsrelevanten Änderungen im dienstlichen oder persönlichen Bereich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und auf Überzahlungen zu achten. Diese Pflicht habe die Klägerin verletzt.

Bei einer Überprüfung der Bezügemitteilung hätte ihr ohne Weiteres auffallen müssen, dass ihr die ausgezahlte Stellenzulage nicht mehr zustehe. Dies hätte sich für die Klägerin auch aus der Tatsache ergeben müssen, dass sie nach ihrer Beförderung keine Mitteilung über einen Anspruch auf Stellenzulage erhalten habe. Der fehlende Anspruch habe sich auch aus einem der Klägerin bereits im Jahr 2002 übersandten Merkblatt ergeben, wonach eine Stellenzulage nur nach vorheriger Festsetzung durch die Personaldienststelle ausgezahlt werde. Aus diesen Gründen habe der Beklagte die überzahlten Bezüge zurückfordern können, obwohl die Klägerin diese bereits ausgegeben habe.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen. (PM)
Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.




Anmeldung zum AK-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Altenkirchen.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Technikmuseum Freudenberg feiert Saisoneröffnung 2024 mit Neuheiten und bewährten Attraktionen

Freudenberg. Die neue Saison verspricht einmal mehr hautnah erlebbare Technik mit einer Reihe faszinierender neuer und auch ...

Aktualisiert: Unfall auf B 414 in Altenkirchen führte zur Sperrung

Altenkirchen. Die Leitstelle Montabaur alarmierte am Mittwoch (24. April), gegen 16.40 Uhr, die Freiwilligen Feuerwehren ...

Neuer Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen hilft bei Selbsteinschätzung

Region. Leistungen der Pflegeversicherung sind nur für Personen erhältlich, die im Rahmen einer Pflegebegutachtung einen ...

Geführte Wanderung am 28. April: auf dem Wiedweg zur Erbsensuppe

Neitersen. Die Wanderung von etwa neun Kilometern Länge startet von Neitersen über den S-Wanderweg zum Obernauer Kopf und ...

Jugendliche aus sechs Ländern wandern auf Entdeckungsreise im Westerwald

Enspel. Im Herzen des malerischen Westerwalds trafen die jungen Menschen und ihre Trainer aus Norwegen, Tschechien, Polen, ...

Nach fast 47 Jahren bei der Agentur für Arbeit Neuwied in den Ruhestand verabschiedet

Region. Ihr beruflicher Werdegang führte sie nach der Ausbildung 1980 in die damalige "Leistungsabteilung". Ab 1994 folgten ...

Weitere Artikel


Kollision auf der B 8 – zwei Personen schwer verletzt

Rettersen. Als der Fahrer des Wagens aus Richtung Kircheib in der Steigung zum Überholen ansetzte, scherte vor ihm ein Lieferwagen ...

Früher Einsatz: Altkleidercontainer stand in Flammen

Hamm. Ein Trupp des Hilfeleistungslöschfahrzeugs konnte mit Atemschutzgeräten geschützt den Container aufbrechen. Danach ...

Klara trotzt Corona, XXXIV. Folge

Kölbingen. 34. Folge vom 25. Juni
Beim Mittagessen gab Klara sich äußerst wortkarg.

„Meine Liebe, geht es Ihnen nicht ...

Corona und Verschwörungstheorien – Online-Vorträge der Universität in Koblenz

Koblenz. Folgende Vorträge werden angeboten:
„Verschwörungstheorien und das Corona-Virus" von Dr. Thomas Grunau (Universität ...

Corona-Pandemie: Weiterhin stabile Situation im Kreis

Altenkirchen/Kreisgebiet. Die Zahl der derzeit positiv auf eine Corona-Infektion getesteten Personen liegt weiterhin bei ...

Brennende Ballenpresse löst Feuerwehreinsatz aus

Widderstein/Michelbach. Gegen 15 Uhr alarmierte die Leitstelle Montabaur die Feuerwehr Altenkirchen, Stichwort für den Alarm ...

Werbung