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Nachricht vom 25.06.2020    

Kreisverwaltung Altenkirchen lehnt Windpark Friesenhagen ab

Die Kreisverwaltung in Altenkirchen hat die Errichtung und den Betrieb eines Windparks in Friesenhagen abgelehnt. Das hat die Kreisverwaltung am Donnerstag, 25. Juni, bekannt gegeben. Die Windräder hätten sich empfindlich auf die heimische Tierwelt ausgewirkt.

(Symbolbild: Archiv)

Altenkirchen/Friesenhagen. „Wir begrüßen die Entscheidung der Kreisverwaltung Altenkirchen außerordentlich. Die Genehmigungsbehörde und Untere Naturschutzbehörde sind ihrem Auftrag als Wächter und Garant des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes vollumfänglich nachgekommen“, kommentiert der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) die Entscheidung.

„Schon in unserer ausführlichen anwaltlichen Stellungnahme hatten wir betont, dass eine Genehmigung der Windindustrieanlagen im Wildenburger Land nicht möglich ist. Das Wildenburger Land ist Rotmilan- und Schwarzstorchland und soll es auch bleiben“, erklärt Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative.

Neben der NI hatte unter anderem auch die Bürgerinitiative Wildenburger Land das gleichnamige Landschaftsschutzgebiet in Gefahr gesehen. In einem Gutachten beschrieben Anfang des Jahres zudem zwei Beauftragte für Naturschutz bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Altenkirchen die möglichen Auswirkungen dieser Anlagen auf die heimische Tierwelt. Das Fazit der beiden Naturwissenschaftler war eindeutig: Den angedachten Windindustrieanlagen stehen im Wildenburger Land und in den Nachbarregionen die Vorkommen seltener Tierarten entgegen. Die Arten würden durch diese Anlagen in ihrem Lebensraum beeinträchtigt, und es wäre in der Zukunft ein negativer Trend auf die Bestandssituation der Arten wahrscheinlich. Besonders das konzentrierte Rotmilanvorkommen sei ein Indiz dafür, dass es sich bei dem gesamten Wildenburger Land und seinen Nachbarbereichen um ein Rotmilan-Dichtezentrum handelt, was quasi ein „Totschlagargument“ gegen die Genehmigung von Windindustrieanlagen ist. Das Gutachten wurde am 20. Januar 2020 Dr. Peter Enders, Landrat des Kreises Altenkirchen, überreicht.



Die Firma Windpark Friesenhagen GmbH & Co.KG wollte sieben Windenergieanlagen mit einer Höhe von fast 240 Metern am Standort Friesenhagen errichten. Sie kann nun innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid bei der Altenkirchener Kreisverwaltung einlegen. (PM/red)


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