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Nachricht vom 01.07.2020    

Martin-Luther-Grundschule in Betzdorf bald Ganztagsschule?

Auch im Schuljahr 2021/2022 soll das schulische Angebot in Rheinland-Pfalz laut Bildungsministerin Hubig weiterentwickelt werden. Fünf Schulen erhalten deshalb die Möglichkeit, Ganztagsschule zu werden. Mit dabei: die Grundschule Martin-Luther Betzdorf.

(Symbolbild: Pixabay)

Betzdorf/Mainz. „Rheinland-Pfalz bietet ein qualitativ hochwertiges, vielfältiges und sozial gerechtes Bildungsangebot, das den heutigen Bedarfen moderner Familien entspricht. Schülerinnen und Schüler werden entsprechend ihrer Interessen und Begabungen in einem durchlässigen System gefördert. Damit das so bleibt, entwickeln wir unsere Schulen weiter und stärken die Angebote vor Ort“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.

Einrichtungsoptionen für fünf neue Ganztagsschulen
Vier Grundschulen im Land, darunter im Kreis Altenkirchen die Martin-Luther-Grundschule in Betzdorf, können ab dem Sommer 2021 neu zur Ganztagsschule in Angebotsform werden. Eine entsprechende Errichtungsoption nach dem seit 2002 laufenden Landesprogramm zum Ausbau des Ganztagsschulnetzes haben die Schulen und ihre Schulträger erhalten. Die Schulen hatten sich beim Land um die Einrichtung des Ganztagsangebots beworben. Die Optionen werden dann immer mit einem zeitlichen Vorlauf vergeben.

„Unsere Ganztagsschulen sind ein Beitrag für mehr Chancengleichheit und stärken die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dabei stehen die Ganztagsschulen für ein pädagogisch wertvolles Angebot und hohe Verlässlichkeit. Im Ganztagsbetrieb wird der Lern- und Lebensort Schule um zusätzliche pädagogische Angebote erweitert. Das bietet viele weitere Möglichkeiten für das Üben, Vertiefen, Erfahren, Experimentieren und Forschen“, sagte die Bildungsministerin.



Wenn alle Errichtungsoptionen eingelöst werden, gäbe es ab Herbst 2021 landesweit insgesamt 754 Ganztagsschulen in Angebotsform bzw. in verpflichtender Form. Um endgültig grünes Licht für den Start als Ganztagsschule in Angebotsform zu erhalten, müssen die jetzt mit einer Option ausgestatteten Schulen bis zum 15. März 2021 die vorgeschriebenen Mindestzahlen an verbindlichen Anmeldungen für das Ganztagsschulangebot im Schuljahr 2021/2022 nachweisen. In Grundschulen müssen dafür mindestens 36 Anmeldungen, in weiterführenden Schulen mindestens 54 Anmeldungen vorliegen. (PM)


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