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Nachricht vom 07.07.2020    

Weißer Ring: Kindern bleibt wichtige Unterstützung verwehrt

Kinder und Jugendliche, die Opfer eines familiären Missbrauch (häufig bei Kinderpornographie) sind, wird der Zugang zu einem "Ergänzende Hilfesystem" aus dem Fonds sexueller Missbrauch verwehrt, wenn die Tat nach dem 30. Juni 2013 geschehen ist. Darauf weißt der Opferschutzverein Weißer Ring im Kreis Altenkirchen in einer MItteilung hin.

(Symbolbild: Pixabay)

Betzdorf. Jeden Tag werden Dutzende, womöglich sogar Hunderte Kinder in Deutschland Opfer von sexuellem Missbrauch. Das belegt erneut die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik: Demnach ist die Zahl der Missbrauchsfälle 2019 im Vergleich zum Vorjahr um neun Prozent auf 15.936 gestiegen. Eine Zunahme von sogar 65 Prozent gab es bei Straftaten mit Kinderpornographie auf 12.262 Fälle.

Und das sind nur die Taten, die der Polizei bekannt geworden sind – das Dunkelfeld ist riesig. Was Kindern in diesem Dunkel widerfahren kann, zeigen die erschütternden Fälle von Lügde oder Münster. Viele der Betroffenen erlebten die Taten im familiären Umfeld.

Umso schlimmer ist es, dass gerade die jüngsten Opfer von sexuellem Missbrauch von wichtigen Hilfen ausgeschlossen sind. Denn Leistungen aus dem Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ des Ergänzenden Hilfesystems sind wegen einer Stichtagregelung nur möglich, wenn die Tat vor dem 30. Juni 2013 geschehen ist. Diese Lücke im Hilfesystem muss dringend geschlossen werden.

„Wir sehen täglich, welche schwerwiegenden Folgen solche Taten für die Betroffenen haben“, sagt Dieter Lichtenthäler, Leiter des Weißen Rings für den Kreis Altenkirchen, Deutschlands größter Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer. „Wer als Kind sexuellen Missbrauch erlebt, leidet oft noch Jahre oder Jahrzehnte später darunter, manchmal sogar sein Leben lang“.




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Hilfen kommen bei Missbrauchsopfern häufig verspätet oder gar nicht an. So können zum Beispiel Probleme, die Tat nachzuweisen, zur Verzögerung der Anerkennung nach dem Opferentschädigungsgesetz oder gar zur Ablehnung führen.

In solchen Fällen greift das sogenannte Ergänzende Hilfesystem mit dem Fonds „Sexueller Missbrauch“, der zum Beispiel die schnelle Finanzierung von wichtigen Therapien ermöglicht. Dies gilt aber nur bei Taten, die vor dem 30. Juni 2013 geschehen sind. Dadurch bleibt aber vielen Opfern die wichtige Unterstützung durch das Ergänzende Hilfesystem verwehrt.

Der Stichtag muss fallen“, fordert Dieter Lichtenthäler, „wir dürfen die Geschädigten nicht allein lassen. Die Gesellschaft darf es sich nicht erlauben, Kindern und jungen Erwachsenen wichtige Hilfen wie Therapien zu verwehren.“

Hilfesuchende erreichen Dieter Lichtenthäler und sein Team unter 0151 55164028 oder dieter.lichtenthaeler@t-online.de. (PM)


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