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Nachricht vom 20.07.2020    

Medizinerstipendium des Kreises: Bewerbungen noch möglich

Noch bis zum 31. Juli läuft die Bewerbungsfrist für das Medizinerstipendium des Kreises Altenkirchen: Erstmals unterstützt der Kreis ab dem Wintersemester 2020/2021 zwei Medizinstudierende aus der Region, die später ihre Facharztweiterbildung in Allgemeinmedizin im Landkreis Altenkirchen absolvieren möchten und bereit sind, hier langfristig beruflich tätig zu sein.

Erstmals unterstützt der Kreis Altenkrichen ab dem Wintersemester 2020/2021 mit dem neuen Stipendium zwei Medizinstudierende aus der Region. (Foto: Photouser23 auf Pixabay)

Altenkirchen/Kreisgebiet. Das monatliche Stipendium beträgt bis zum erfolgreichen Abschluss des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung (Physikum) 700 Euro und wird bis zum Erreichen des Physikums für maximal 24 Monate gezahlt. Danach gibt es, das bestandene Physikum vorausgesetzt, 900 Euro monatlich. Die Gesamtdauer der Förderung ist auf 72 Monate beschränkt und endet spätestens mit Bestehen des dritten Abschnitts der ärztlichen Prüfung. Studierende, die ein Stipendium erhalten, verpflichten sich, die Facharztausbildung in Allgemeinmedizin spätestens sechs Monate nach Abschluss des Studiums im Landkreis Altenkirchen oder nach Absprache mit dem Kreis in angrenzenden rheinland-pfälzischen Landkreisen zu absolvieren und innerhalb von zwölf Monaten nach der erfolgreichen Weiterbildung zum Allgemeinmediziner für einen Zeitraum von zehn Jahren im Landkreis Altenkirchen als angestellter oder niedergelassener Arzt tätig zu werden.

Die Voraussetzungen für einen Antrag auf ein Stipendium erfüllen Studierende, die im Landkreis Altenkirchen geboren wurden oder hier zur Schule gegangen sind oder zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr mit Erstwohnsitz im Kreis gemeldet sind. Zudem müssen sie an einer deutschen Universität für ein Studium der Fachrichtung Humanmedizin eingeschrieben sein oder an einer ausländischen Universität, deren Abschluss die Approbation als Arzt in Deutschland zulässt. Eine entsprechende Bescheinigung kann bis Mitte September nachgereicht werden. Und: Sie müssen uneingeschränkt in Deutschland leben und hier arbeiten dürfen. Die Entscheidung über die Vergabe der zwei Stipendien fällt nach Auswahlgesprächen im Kreishaus.



Informationen zur Förderung und Antragstellung gibt es über die Webseite des Kreises Altenkirchen www.kreis-altenkirchen.de/Stellenausschreibungen oder direkt bei der zuständigen Sachbearbeiterin Jennifer Siebert (Tel. 02681-812089). (PM)


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