Sporthallen in der VG Altenkirchen-Flammersfeld öffnen
Die Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld öffnet ab dem 27. Juli wieder ihre Schul- und Großsporthallen – unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen. Die Verbandsgemeinde hat als Träger der Sportstätten für die Einhaltung der Corona-Maßnahmen entsprechende Voraussetzungen geschaffen.

Altenkirchen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld weist darauf hin, dass für die Umsetzung der Maßnahmen in der Hallen der jeweilige Verein und jeder aktive Sportler selbst verantwortlich ist. Hinweise der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld hängen einrichtungsbezogen in jeder Halle aus.
Die Personenbegrenzung sieht zunächst in jeder Schulsporthalle, jedem Hallendrittel der Großsporthalle Altenkirchen (+ Halle 4) und der Raiffeisenhalle Güllesheim maximal 20 Personen vor. Dies gilt auch für die Zweifachhalle in Altenkirchen (pro Hälfte). Im Kraftübungsraum der Zweifachhalle werden maximal 5 Personen zugelassen.
Aus organisatorischen Gründen kann der Vereinssport in der Sporthalle an der Erich Kästner-Grundschule bis einschließlich 7. August erst ab 17 Uhr stattfinden. Die Schulsporthalle in Weyerbusch bleibt im Zeitraum vom 3. bis 7. August geschlossen. (PM)
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