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Nachricht vom 29.07.2020    

Opferfest der Muslime: Schächten im Kreis Altenkirchen verboten

Das islamische Opferfest (türkisch: Kurban Bayrami) wird in diesem Jahr vom 31. Juli bis 2. August begangen. Die Kreisverwaltung in Altenkirchen weist darauf hin, dass das Schächten von Opfertieren nach dem Tierschutzgesetz im gesamten Kreisgebiet grundsätzlich verboten ist.

(Symbolbild: Pixabay/Uschi Dugulin)

Kreis Altenkirchen. Anlässlich des bevorstehenden Opferfestes der Muslime ab Freitag, 31. Juli, kommt es alljährlich zu Anfragen und Hinweisen aus der Bevölkerung wegen Schlachtungen oder auffälligen Tierverbringungen von Schafen und Rindern. Entgegen der landläufig oft verbreiteten Meinung, das Schächten – Blutentzug ohne Betäubung – sei jedermann aus religiösen Gründen erlaubt, gilt nach wie vor § 4a Tierschutzgesetz und eine Ausnahmegenehmigung für diese tierschutzwidrige Art des Schlachtens ist im Kreis Altenkirchen nicht erteilt.

Anstelle des Schächtens gibt es tierschutzkonforme Alternativen, die von sehr vielen Mitbürgern muslimischen Glaubens, auch von muslimischen Theologen, akzeptiert werden. Bei der elektrischen Betäubung und bei der Bolzenschussbetäubung wird das Schaf oder Rind nicht getötet. Da das Herz weiter schlägt, ist die vollständige Ausblutung der Schlachttiere nicht im Geringsten beeinträchtigt, was oft als Argument für das Schächten angeführt wird.

Zunehmend wird die Möglichkeit genutzt, das Opfertier in einem gewerblichen Schlachtbetrieb mit Betäubung schlachten zu lassen. Die notwendige amtliche Fleischuntersuchung, welche auch bei Hausschlachtungen vorgeschrieben ist, wird dadurch sichergestellt. Privates Schächten kann dagegen als Gesetzesverstoß mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden.



Aufgrund des nach wie vor bestehenden Ansteckungsrisikos mit dem Covid-19 Erreger sind in diesem Jahr auch im Rahmen des Opferfestes neben den tierschutzrechtlichen Vorgaben zusätzlich die Bestimmungen der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz einzuhalten. Insbesondere sind das Tragen eines Mund-Nasenschutzes, die Einhaltung des Abstandsgebotes, die Angabe der Kontaktdaten sowie die Beachtung der Hygieneregelungen des Schlachtbetriebes zu gewährleisten.

Auch kam es – nicht nur zu diesem Termin – in den letzten Jahren kreisweit immer wieder zum Auffinden illegal entsorgter Schlachtabfälle von Schafen (Eingeweide, Felle, Köpfe, etc.) in freier Natur. Die Beseitigung der ekelerregenden Abfälle bleibt dann in der Regel am Grundstückseigentümer oder Straßenbaulastträger hängen.

Es werden daher in den kommenden Tagen vermehrt Kontrollteams des Veterinäramtes im Kreisgebiet unterwegs sein, um rechtswidrige Schlachtungen zu unterbinden. Für Fragen und weitere Informationen steht das Veterinäramt der Kreisverwaltung unter Telefon 0 26 81/ 81- 28 34 zur Verfügung. (PM)


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