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Nachricht vom 31.07.2020    

Medizinerstipendium des Kreises: Bewerbungsverfahren verlängert

Nach Rücksprache mit einigen potenziellen Bewerbern verlängert der Landkreis Altenkirchen die Bewerbungsfrist für das derzeit ausgeschriebene Medizinerstipendium. Grund für die Verlängerung ist, dass die Medizinertests in diesem Jahr aufgrund von Corona deutlich später stattfinden und an vielen Hochschulen erst jetzt beginnen.

Erstmals unterstützt der Kreis Altenkrichen ab dem Wintersemester 2020/2021 mit dem neuen Stipendium zwei Medizinstudierende aus der Region. (Foto: Photouser23 auf Pixabay)

Altenkirchen/Region. „Wir wollen den Erstsemestern, die in diesem Jahr ihr Medizinstudium beginnen, die Möglichkeit geben, sich auf das Stipendium bewerben zu können“ so Landrat Dr. Peter Enders zu der kurzfristigen Entscheidung, die Bewerbungsfrist auszuweiten.

Förderung läuft maximal 72 Monate
Das monatliche Stipendium beträgt bis zum erfolgreichen Abschluss des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung (Physikum) 700 Euro und wird bis zum Erreichen des Physikums für maximal 24 Monate gezahlt. Liegt der Nachweis über die bestandene Physikum-Prüfung beim Kreis vor, werden danach weiter 900 Euro monatlich gezahlt. Die Gesamtdauer der Förderung ist auf 72 Monate beschränkt und endet spätestens mit Bestehen des dritten Abschnitts der ärztlichen Prüfung. Studierende, die ein Stipendium erhalten, verpflichten sich, die Facharztausbildung in Allgemeinmedizin spätestens sechs Monate nach Abschluss des Studiums im Landkreis Altenkirchen oder nach Absprache mit dem Kreis in angrenzenden rheinland-pfälzischen Landkreisen zu absolvieren und innerhalb von zwölf Monaten nach der erfolgreichen Weiterbildung zum Allgemeinmediziner für einen Zeitraum von zehn Jahren im Landkreis Altenkirchen als angestellter oder niedergelassener Arzt tätig zu werden.



Wer kann ein Stipendium erhalten?
Die Voraussetzungen für einen Antrag auf ein Stipendium erfüllen Studierende, die im Landkreis Altenkirchen geboren wurden oder hier zur Schule gegangen sind oder zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr mit Erstwohnsitz im Kreis gemeldet sind. Zudem müssen sie an einer deutschen Universität für ein Studium der Fachrichtung Humanmedizin eingeschrieben sein oder an einer ausländischen Universität, deren Abschluss die Approbation als Arzt in Deutschland zulässt. Eine entsprechende Bescheinigung kann bis Anfang Oktober nachgereicht werden. Und: Sie müssen uneingeschränkt in Deutschland leben und hier arbeiten dürfen. Die Entscheidung über die Vergabe der zwei Stipendien fällt nach Auswahlgesprächen im Kreishaus.

Ausschreibung ist online
Ausführliche Informationen zur Förderung und Antragstellung gibt es über die Webseite des Kreises Altenkirchen oder direkt bei der zuständigen Sachbearbeiterin Jennifer Siebert (Tel. 02681-812089). Wichtig: Sofern gleichzeitig Fördermittel aus anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden oder beantragt wurden, ist dies bei der Antragstellung anzugeben. (PM)


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