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Nachricht vom 07.08.2020    

Kein Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen

Wie schon in den letzten Sommern, gab es in den vergangenen Wochen nur geringe Niederschläge. Die daraus resultierende Trockenheit erfordert, dass jeder Einzelne sich umweltgerecht verhält und der Wasserknappheit in den heimischen Gewässern Rechnung trägt. Darauf weist die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung hin.

(Archivfoto: Rainer Lemmer)

Altenkirchen/Kreisgebiet. Es gelte demnach nicht nur, das Trinkwasser aus der Leitung einzusparen. Auch an Bächen und Flüssen im Landkreis ist das Wasser schon knapp, so die Information aus dem Kreishaus. Die Situation verschlechtert sich, wenn in den Trockenphasen zusätzlich Wasser zum Beispiel durch Abpumpen oder direktes Ableiten aus den Gewässern entnommen wird. Besonders während Trockenphasen sei es wichtig, die Bäche vor dem völligen Austrocknen zu schützen, um ökologische Schäden zu verhindern und die natürlichen Selbstreinigungskräfte des Gewässers zu erhalten.

Die Untere Wasserbehörde weist daher eindringlich darauf hin, dass eine Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern grundsätzlich nur zulässig ist, wenn dafür eine ausdrückliche Entnahmeerlaubnis der Unteren Wasserbehörde vorliegt oder im Rahmen des so genannten Gemeingebrauches statthaft ist. Allerdings ist dieses Recht dann eingeschränkt, wenn unter anderem eine wesentliche Verminderung der Wasserführung zu erwarten ist. „Bei der aktuellen Situation in unseren Flüssen und Bächen muss hiervon ausgegangen werden. Eine Wassermenge, die das Überleben von Fauna und Flora gewährleistet, muss stets im Gewässer verbleiben“, so die Behörde.




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Daher appelliert die Untere Wasserbehörde an jeden Einzelnen, Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Sommer zu unterlassen, um das Überleben der aquatischen Tier- und Pflanzenwelt zu sichern. (PM)


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