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Nachricht vom 10.08.2020    

Energietipp der Verbraucherzentrale: Haus ohne Keller?

Der Keller gehört zum Haus traditionell dazu – zumindest im größten Teil Deutschlands. Trotzdem lassen auch in Deutschland einige Bauherren den Keller weg, meist aus Kostengründen. Denn vor allem, wenn wegen ungünstigen Bodenverhältnissen, hohem Grundwasserpegel oder in Hochwassergebieten in einer sogenannten „weißen Wanne“ gebaut werden muss, um das Fundament trocken zu halten, ist ein Keller ein großer Baukostenfaktor.

Keller lassen sich nachträglich kaum verändern, deshalb müssen sie besonders vorausschauend geplant werden. (Foto: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.)

Kreis Altenkirchen. Vor der Entscheidung für einen Keller ist es besonders wichtig, ein Bodengutachten einzuholen. Und vor der Entscheidung gegen einen Keller sollte der Bauherr genau überlegen, ob er den fehlenden Raum später vermissen wird, weil sich seine Bedürfnisse mit der Zeit ändern.

Ein beheizter Hochkeller mit großen Fenstern ist auch als Wohnraum attraktiv. Er stellt allerdings höhere Anforderungen an den Wärmeschutz als ein unbeheizter Keller. Ein Ausbaukeller muss rundherum gedämmt sein, dichte Fenster und Außentüren sowie eine dicke Dämmung unter der Bodenplatte aufweisen.

Wird ein unbeheizter Keller nur zur Lagerung genutzt, muss die Tür zum inneren Kellerabgang dicht schließbar sein und die Deckendämmung muss bei der Berechnung der Raumhöhe mit berücksichtigt werden. Die Heiztechnik (Heizkessel und Speicher) ist idealerweise nicht im kalten Keller, sondern im gedämmten Bereich untergebracht. So geht die Wärme des Brenners, des Warmwasserspeichers und der Verteilrohre nicht im kalten Kellerraum verloren.



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Fragen zu allen Details des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Beratungstermine der Energieberater finden wie folgt statt:

- in Betzdorf am Mittwoch, 02.09.20 von 12.30 bis 16.15 Uhr
- in Altenkirchen am Donnerstag, den 27.08.20 von 12.00 – 18.00 Uhr

Die Beratungen werden aktuell an den meisten Standorten telefonisch durchgeführt. Eine Terminvereinbarung ist dafür erforderlich unter 0800 / 60 75 600 (kostenlos).
Eine persönliche Beratung ist an einzelnen Standorten unter Einhaltung der lokalen Hygienevorschriften wieder möglich. Bitte erfragen Sie bei der Terminvereinbarung, an welchen Standorten in Ihrer Region persönlich beraten wird. (PM)


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