Werbung

Nachricht vom 11.08.2020    

Hohe Anforderungen an Zuverlässigkeit in der Luftfahrt

An der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit fehlt es bereits dann, wenn an ihr auch nur geringe Zweifel bestehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Fall eines Mannes, der im Jahr 2014 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden war.

Symbolfoto: Wolfgang Tischler

Region. Der Kläger begehrt die Feststellung seiner luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit, weil er im Frachtbereich eines Flughafens beruflich tätig werden möchte. Auf einen entsprechenden Antrag beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) als zuständiger Luftsicherheitsbehörde wurde bekannt, dass der Kläger seit dem Jahr 2009 mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, zuletzt im Jahr 2014 wegen des vorgenannten Betäubungsmitteldelikts.

Der Beklagte äußerte im Hinblick darauf Zweifel an der Zuverlässigkeit des Klägers, woraufhin dieser angab, sein Leben seither grundlegend geändert zu haben. So kümmere er sich beispielsweise mehr um seine Familie, habe einen anderen Freundeskreis und sei ehrenamtlich im Sportverein aktiv. Diese Einlassung genügte dem LBM nicht: Er lehnte den Antrag auf Feststellung der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit im Dezember 2019 ab. Zur Begründung führte er aus, dass es nach dem Gesetz in der Regel an der Zuverlässigkeit fehle, wenn die betroffene Person wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist und seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind.

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren wandte sich der Kläger an das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Beklagte habe es bei Prüfung seiner Zuverlässigkeit versäumt, eine Gesamtwürdigung vorzunehmen und insoweit auch übersehen, dass die von ihm begangene Straftat nicht von luftverkehrsrechtlicher Relevanz gewesen sei. Es habe sich um einen „einmaligen Ausflug ins Drogenmilieu“ gehandelt. Die Strafe für seine Tat, die im Übrigen schon über sechs Jahre zurückliege, sei zudem zur Bewährung ausgesetzt worden.




Stellenanzeige

img

Fachkraft (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld


Die Koblenzer Verwaltungsrichter folgten dieser Argumentation nicht. Vielmehr stellten sie klar, dass die luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit nach der Konzeption des Luftsicherheitsgesetzes bereits dann zu verneinen sei, wenn insoweit auch nur geringe Zweifel verblieben. Gerade im Bereich des Luftverkehrs bestehe ein hohes Gefährdungspotential für besonders hochwertige Rechtsgüter.

Zur Konkretisierung des Begriffs der fehlenden Zuverlässigkeit habe der Gesetzgeber Regelbeispiele aufgestellt, bei deren Vorliegen besondere Gründe gegeben sein müssten, um gleichwohl noch von einer Zuverlässigkeit ausgehen zu können. Dazu zähle auch die Verurteilung des Klägers wegen des Betäubungsmitteldelikts aus dem Jahr 2014. Umstände, welche diese Straftat bei der stets vorzunehmenden Gesamtwürdigung in den Hintergrund treten ließen, habe der Kläger weder vorgetragen noch seien sie sonst ersichtlich. Insbesondere habe er auf Nachfrage in der mündlichen Verhandlung keine besonderen Umstände bei der Tatbegehung dargelegt. Ein luftverkehrsrechtlicher Bezug der Straftat sei nicht erforderlich. Im Übrigen sei im Rahmen der Gesamtwürdigung auch zu beachten gewesen, dass der Kläger bereits zuvor mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sei.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.



Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news



Aktuelle Artikel aus Region


Wissen op Kölsch im Kulturwerk: Was im Rheinland dreimal stattfindet, ist Tradition

Am Freitag (31. Oktober) war es so weit: Drei Bands aus der Domstadt wollten das Kulturwerk rocken. Zum ...

Stadt Altenkirchen widmet Schützengesellschaft zum Jubiläum ein Stück Wald

Nicht viele Vereine werden über 150 Jahre alt. Manche verschwinden nach nur kurzer Lebensdauer von der ...

Polizei stoppt unsicher geführten Pkw auf der B 256 bei Oberhonnefeld-Gierend

Am Morgen des 1. November 2025 meldeten Verkehrsteilnehmer einen auffällig unsicher geführten Pkw auf ...

38. Modellspielzeug-Schau in Rennerod: Bahnen, Börse und Familienspaß

ANZEIGE | Am 8. und 9. November 2025 findet in der Westerwaldhalle Rennerod die 38. Modellspielzeug-Schau ...

Simon-Juda Markt in Altenkirchen: Das Angebot war groß und das Wetter spielte mit

Am Freitag (31. Oktober) fand in Altenkirchen wieder älteste Markt in der Region statt. Große und kleine ...

Tag der offenen Tür im Diakonie Klinikum: Medizin hautnah erleben beim Stadtfest in Kirchen

Beim Stadtfest in Kirchen öffnet das Diakonie Klinikum am 9. November 2025 seine Türen für ein vielseitiges ...

Weitere Artikel


Freigabe der Wege auf dem Stegskopf zügig angehen

Nachdem das neue Konzept zur Sondierung der Wege auf dem Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes ...

Ausbildung in der Westerwald-Brauerei begonnen

Das Traditionsunternehmen setzt auf modernste Kommunikationstechnik, Digitalisierung, viel Eigenverantwortung ...

40-jähriges Dienstjubiläum im Jobcenter Betzdorf

1980 begann Jürgen Solms seine Tätigkeit in der Arbeitsagentur Siegen. Nach 20-jähriger Beschäftigung ...

Positiver Corona-Test im Haus St. Klara in Friesenhagen

Das Gesundheitsamt des Kreises Altenkirchen meldet aktuell einen neuen Corona-Fall: In der Friesenhagener ...

Großeinsatz wegen Gefahrgutunfall im Betzdorfer Güterbahnhof

AKTUALISIERT | Zu einem Gefahrgutunfall auf dem Bahngelände in Betzdorf ist es am Montag, 10. August, ...

Vor heimischem Fußball-Neustart: Konzepte und Maßnahmen beachten

Der Sport versucht trotz Covid-19-Pandemie auf breiter Front, ins "Normalleben" zurückzukehren. Fußball ...

Werbung