Werbung

Nachricht vom 22.08.2020    

Urteil OVG: Bordellschließung zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

Das in der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 2020 angeordnete Verbot der Öffnung von Prostitutionsstätten ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Die Antragstellerin betreibt eine Prostitutionsstätte in Speyer. Sie wandte sich mit einem Eilantrag gegen die Regelung der aktuellen Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, wonach die Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen untersagt ist. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Eilantrag ab. Das Oberverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück.

Das Verwaltungsgericht habe insbesondere zutreffend entschieden, dass die fragliche Verordnung nicht deshalb rechtswidrig sei, weil der Verordnungsgeber von der ursprünglich mit Wirkung vom 10. Juni 2020 vorgesehenen Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bereits vor Inkrafttreten dieser Regelung wieder Abstand genommen und die Untersagung der Öffnung dieser Einrichtungen in der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz aufrechterhalten habe.

Dem Verordnungsgeber komme bei der ständig zu aktualisierenden Bewertung der infektionsschutzrechtlichen Gefahrenlage ein weiter Einschätzungsspielraum zu, der sich auch auf die Frage erstrecke, zu welchem Zeitpunkt eine Maßnahme im Anschluss an eine solche Neubewertung gelockert werde. Es sei nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber die Lockerung von Beschränkungen (auch) davon abhängig gemacht habe, dass eine gebotene effektive Kontrolle möglich sei, um eine gegebenenfalls notwendige Nachverfolgung von Infektionsketten und -verläufen zu gewährleisten.



Bei Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sei ein drohendes Kontrolldefizit jedenfalls im Zusammenhang mit der Überprüfung von Kontaktdaten nachvollziehbar. Bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen bestehe – anders als bei sonstigen körpernahen Dienstleistungen oder im Bereich der Gastronomie – ein erhöhtes Bedürfnis an „Diskretion“, das es für diesen Bereich wahrscheinlicher erachten lasse, dass Kunden unzutreffende Kontaktdaten angeben.
Sofern der Verordnungsgeber bei seiner ursprünglichen Entscheidung für eine Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen in Bezug auf drohende Kontrolldefizite einer Fehleinschätzung unterlegen sein sollte, so würde dieser Umstand ihn nicht daran hindern, die Sachlage unter Berücksichtigung von (berechtigter) Kritik neu zu bewerten und die Verordnung entsprechend zu ändern.

Beschluss vom 20. August 2020, Aktenzeichen: 6 B 10868/20.OVG


Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news



Aktuelle Artikel aus Region


Aktualisiert: Erster ökumenischer Open-Air-Gottesdienst in Daaden beim Martinsmarkt

In diesem Jahr laden erstmals Christen der Evangelischen Kirchengemeinde, der Evangelischen Gemeinschaft ...

Memorabilia VI: Eine fatale Schnapsidee

In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts fassen zwei Betrunkene einen bemerkenswert dämlichen Plan: ...

Neuwied: Zoo feiert Zuchterfolg bei bedrohten Saruskranichen

Im Zoo Neuwied gibt es erneut erfreuliche Neuigkeiten aus dem Vogelrevier. Auch in diesem Jahr ist es ...

Wissen op Kölsch im Kulturwerk: Was im Rheinland dreimal stattfindet, ist Tradition

Am Freitag (31. Oktober) war es so weit: Drei Bands aus der Domstadt wollten das Kulturwerk rocken. Zum ...

Stadt Altenkirchen widmet Schützengesellschaft zum Jubiläum ein Stück Wald

Nicht viele Vereine werden über 150 Jahre alt. Manche verschwinden nach nur kurzer Lebensdauer von der ...

Polizei stoppt unsicher geführten Pkw auf der B 256 bei Oberhonnefeld-Gierend

Am Morgen des 1. November 2025 meldeten Verkehrsteilnehmer einen auffällig unsicher geführten Pkw auf ...

Weitere Artikel


Aus Wolfach im Schwarzwald wurde Ferienlager@home

Eigentlich war der Abrahamshof geplante Destination des Ferienlagers Birken-Honigsessen für 2020. Das ...

Sterne und ein Regenbogen leuchteten über Altenkirchen

„Not macht erfinderisch“ sowie „Das Glück gehört den Tüchtigen – und den Mutigen“, beides sind gute, ...

Wappenwand im Rathaus Altenkirchen nach Fusion fertiggestellt

Den großen Saal des Rathauses in Altenkirchen schmückt schon seit 2007 eine hölzerne Wand mit den bunten ...

Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Stegskopf

Das Thema Windenergie auf dem Stegskopf wurde von verschiedenen Parteien wieder ins Spiel gebracht. Die ...

Mit dem Elterntaxi zur Schule aus Sorge vor dem Coronavirus?

Mit Beginn des neuen Schuljahres stauen sich wieder zahlreiche „Elterntaxis“ vor den Schuleingängen. ...

Hauptzollamt Koblenz warnt: Neue gefälschte E-Mails im Umlauf

Aktuell häufen sich beim Zoll Hinweise von aufmerksamen Bürgern, dass betrügerische E-Mails mit der Absenderadresse ...

Werbung