Werbung

Nachricht vom 22.08.2020    

Urteil OVG: Bordellschließung zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

Das in der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 2020 angeordnete Verbot der Öffnung von Prostitutionsstätten ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Die Antragstellerin betreibt eine Prostitutionsstätte in Speyer. Sie wandte sich mit einem Eilantrag gegen die Regelung der aktuellen Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, wonach die Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen untersagt ist. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Eilantrag ab. Das Oberverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück.

Das Verwaltungsgericht habe insbesondere zutreffend entschieden, dass die fragliche Verordnung nicht deshalb rechtswidrig sei, weil der Verordnungsgeber von der ursprünglich mit Wirkung vom 10. Juni 2020 vorgesehenen Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bereits vor Inkrafttreten dieser Regelung wieder Abstand genommen und die Untersagung der Öffnung dieser Einrichtungen in der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz aufrechterhalten habe.

Dem Verordnungsgeber komme bei der ständig zu aktualisierenden Bewertung der infektionsschutzrechtlichen Gefahrenlage ein weiter Einschätzungsspielraum zu, der sich auch auf die Frage erstrecke, zu welchem Zeitpunkt eine Maßnahme im Anschluss an eine solche Neubewertung gelockert werde. Es sei nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber die Lockerung von Beschränkungen (auch) davon abhängig gemacht habe, dass eine gebotene effektive Kontrolle möglich sei, um eine gegebenenfalls notwendige Nachverfolgung von Infektionsketten und -verläufen zu gewährleisten.



Bei Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sei ein drohendes Kontrolldefizit jedenfalls im Zusammenhang mit der Überprüfung von Kontaktdaten nachvollziehbar. Bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen bestehe – anders als bei sonstigen körpernahen Dienstleistungen oder im Bereich der Gastronomie – ein erhöhtes Bedürfnis an „Diskretion“, das es für diesen Bereich wahrscheinlicher erachten lasse, dass Kunden unzutreffende Kontaktdaten angeben.
Sofern der Verordnungsgeber bei seiner ursprünglichen Entscheidung für eine Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen in Bezug auf drohende Kontrolldefizite einer Fehleinschätzung unterlegen sein sollte, so würde dieser Umstand ihn nicht daran hindern, die Sachlage unter Berücksichtigung von (berechtigter) Kritik neu zu bewerten und die Verordnung entsprechend zu ändern.

Beschluss vom 20. August 2020, Aktenzeichen: 6 B 10868/20.OVG


Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Straßensanierung bei Oberirsen: Fortschritte und nächste Schritte

Die Sanierungsarbeiten an der Umleitungsstrecke im Bereich L 277 schreiten voran. Während einige Abschnitte ...

Blutspendentermine in Hamm (Sieg) und Neuwied

Nach den Karnevalstagen stellt sich oft die Frage, worauf man während der Fastenzeit verzichten sollte. ...

Von Altenpfleger zum Geschäftsführer: Steffen Weinbrenner übernimmt Leitung in Südwestfalen

Steffen Weinbrenner hat die Geschäftsführung der Ambulanten Diakonischen Dienste und der Ökumenischen ...

Neue Regentschaft im Elkenrother Karneval: Ein närrisches Spektakel beginnt

Am 17. Januar wurde in Elkenroth die neue Karnevalsregentschaft feierlich proklamiert. Die Veranstaltung ...

Die Freunde der Kinderkrebshilfe/Unnauer Paten Gieleroth übergaben Spenden

Am Sonntag (1. Februar) war es wieder so weit: Die Spendensumme für verschiedene Projekte der Freunde ...

Betzdorfer Bürgermeister klagt erneut Missstände an - Ehrlichkeit oder Diskriminierung?

Es rumort in Betzdorf. Nicht erst, aber vor allem seit der Gewalttat im Januar in der Innenstadt, bei ...

Weitere Artikel


Aus Wolfach im Schwarzwald wurde Ferienlager@home

Eigentlich war der Abrahamshof geplante Destination des Ferienlagers Birken-Honigsessen für 2020. Das ...

Sterne und ein Regenbogen leuchteten über Altenkirchen

„Not macht erfinderisch“ sowie „Das Glück gehört den Tüchtigen – und den Mutigen“, beides sind gute, ...

Wappenwand im Rathaus Altenkirchen nach Fusion fertiggestellt

Den großen Saal des Rathauses in Altenkirchen schmückt schon seit 2007 eine hölzerne Wand mit den bunten ...

Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Stegskopf

Das Thema Windenergie auf dem Stegskopf wurde von verschiedenen Parteien wieder ins Spiel gebracht. Die ...

Mit dem Elterntaxi zur Schule aus Sorge vor dem Coronavirus?

Mit Beginn des neuen Schuljahres stauen sich wieder zahlreiche „Elterntaxis“ vor den Schuleingängen. ...

Hauptzollamt Koblenz warnt: Neue gefälschte E-Mails im Umlauf

Aktuell häufen sich beim Zoll Hinweise von aufmerksamen Bürgern, dass betrügerische E-Mails mit der Absenderadresse ...

Werbung