Werbung

Nachricht vom 31.08.2020    

Tantra-Massagen nach Corona-Bekämpfungsverordnung verboten

Die gewerbliche Durchführung von Tantra-Massagen ist nach der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 2020 verboten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Die Antragstellerin will in ihrem Betrieb in Trier Tantra-Massagen durchführen. Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Trier begehrte sie die Feststellung, dass die Regelung der aktuellen Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, wonach die Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen untersagt ist, dem nicht entgegensteht. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab. Das Oberverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück.

Die Betriebstätte der Antragstellerin werde aufgrund der darin angebotenen Tantra-Massagen von dem Öffnungsverbot der Corona-Bekämpfungsverordnung für Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen erfasst. Dabei könne offen bleiben, ob ihre Betriebstätte aufgrund der darin angebotenen Tantra-Massagen als Prostitutionsstätte im Sinne der Corona-Bekämpfungsverordnung einzuordnen sei. Der Verordnungsgeber bringe jedenfalls mit dem Begriff der „ähnlichen Einrichtungen“ zum Ausdruck, dass die Durchführung von sexuellen Handlungen in gewerblich hierzu betriebenen Einrichtungen wegen des damit verbundenen Infektions- und Ansteckungsrisikos untersagt werden solle.



AK-Kurier Newsletter: So sind Sie immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Dass die von der Antragstellerin praktizierte Form der Tantra-Massage darauf gerichtet sei, die Kunden sexuell zu erregen, werde von ihr nicht in Abrede gestellt. Es liege auch keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung ihres Betriebs im Vergleich zu anderen körpernahen Dienstleistungen, insbesondere zu (Wellness )Massagen vor, die nach der Corona-Bekämpfungsverordnung unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen erbracht werden dürften. Denn bei der Erbringung der in ihrem Betrieb angebotenen Tantra-Massagen bestehe wegen des vermehrten Ausstoßes von Aerosolen ein deutlich höheres Infektionsrisiko als bei der Durchführung von Wellnessmassagen.
Beschluss Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 28. August 2020, Aktenzeichen: 6 B 10864/20.OVG


Feedback: Hinweise an die Redaktion



Aktuelle Artikel aus Region


Flächenbrand bei Mehren schnell unter Kontrolle

Am Dienstagnachmittag (29. April) kam es in der Nähe von Mehren zu einem Flächenbrand. Die Feuerwehr ...

"Wie et fröher wor": Sonntagsspaziergang über den Steimel zur Paffrather Eiche

Da steht sie noch, groß und stolz: Über Jahrzehnte hinweg gehörte die Paffrather Eiche zu einem markanten ...

PKW brannte auf der A 3 bei Willroth: Mehrere Freiwillige Feuerwehren im Einsatz

Am Dienstag (29. April) wurden die Freiwilligen Feuerwehren Horhausen und Pleckhausen, gegen 19.10 Uhr, ...

Achte Eigenproduktion der Tanzschule Witt: "Der verborgene Tanz" im Wissener Kulturwerk

Nein, nicht alle Jahre wieder, sondern im Schnitt alle zwei Jahre wieder betritt die Tanzschule „Dance ...

Unbekannte Diebin stiehlt Schmuck in Rettersen

In Rettersen kam es am Dienstagvormittag (29. April) zu einem dreisten Diebstahl. Eine unbekannte Frau ...

Bundesagentur für Arbeit: Neue Sicherheitsstandards für Online-Accounts

Die Bundesagentur für Arbeit führt ab Dienstag (29. April) eine verpflichtende Multi-Faktoren-Authentifizierung ...

Weitere Artikel


Polimex GmbH – Direktmarketing und Verpackungsdienstleistungen aus einer Hand

In Ingelbach-Bahnhof hat sich ein Unternehmen etabliert, welches sich seit mehr als 25 Jahren als Partner ...

Traumjob gefunden: „Mach doch mal ein Praktikum bei der LVM“

Wie aus dem Satz „Mach doch mal ein Praktikum bei der LVM von Manfred Kern“ ein Traumjob wurde, berichtet ...

DRK Ortsverein Horhausen wählt neuen Vorstand

Unter Corona-Auflagen fand am 30. August die Mitgliederversammlung des DRK Ortsvereins Horhausen e.V., ...

Neue Corona-Fälle im Kreis Altenkirchen durch Reiserückkehrer

Die Zahl der bislang insgesamt auf das Corona-Virus getesteten Personen im Kreis Altenkirchen ist seit ...

Digitale Veranstaltung „Wirtschaft zwischen Stadt und Land“

Die Wirtschafts- und Wissenschaftsallianz Region Koblenz e.V. (WWA) und die IHK Koblenz sind Gastgeber ...

Sperrung und Fahrplanänderungen auf der Rhein-Sieg-Strecke

Die Deutsche Bahn führt in mehreren Bauphasen ab Freitag, 4. September, bis zum 25. Oktober auf der Rhein-Sieg-Strecke ...

Werbung