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Nachricht vom 18.09.2020    

VG Altenkirchen-Flammersfeld: Baugebiete in vielen Gemeinden

Die Lage zu den Ballungszentren ist gar nicht einmal so schlecht fürs Geschäft. Köln, Bonn oder sogar Frankfurt liegen in Reichweite. Gegenüber ihnen kann die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld mit einem nicht unerheblichen Pfund wuchern. Die Baulandpreise sind um ein Vielfaches niedriger. Sie können geborene Städter verleiten, sich auf dem "flachen Land" nach einem Grundstück für die eigenen vier Wände umzuschauen und beruflich in den Pendler-Status zu wechseln.

So kann auch die Vermarktung eines Baugebietes angegangen werden: In Peterslahr wird an der L 269 noch für die neuen Grundstücke geworben. Inzwischen sind so gut wie alle Areale verkauft. (Foto: hak)

Altenkirchen. Lange Zeit war die ländliche Idylle der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld (auch schon zu Zeiten, als beide noch getrennt unterwegs waren) mit ihren noch 68 Ortsgemeinden vielfach verpönt, wenn sich Menschen aus den Ballungszentren für Grundstücke interessierten, auf denen das eigene Haus entstehen sollte. Die immer weiter auseinandergehende Schere der Quadratmeterpreise zwischen Köln, Bonn und Co. auf der einen und auf der anderen Seite denen entlang der B 8, der B 256 und der Siegtal-Bahnstrecke, den Anbindungen der Groß-VG ans überregionale Fernstraßen- und Eisenbahnnetz, helfen "Stadtflüchtigen", ihren Traum von den eigenen vier Wänden rund um Altenkirchen, Weyerbusch, Horhausen oder Flammersfeld zu verwirklichen. Zudem bietet die Region zwischen Willroth und Helmeroth mehr, als es der ihr vorauseilender Ruf besagt. Viele Kindergärten und Schulen fast jeglicher Couleur, sehr gute Sportmöglichkeiten, zahlreiche Vereine, ein punktuell gutes Kulturangebot und eine noch gute medizinische Versorgung sind weitere Pluspunkte, mit denen ein Umzug schmackhaft gemacht werden kann. Aber auch Einheimische rücken nicht von der Heimat ab und nutzen das preislich gute Niveau nach dem Motto "Schaffe, schaffe, Häusle baue".

26 Baugebiete VG-weit
Aus diesem Blickwinkel betrachtet, sind Baugebiete eminent wichtig. Aktuell werden VG-weit 26 dieser Areale ausgewiesen. Die Zahl der vorhandenen Grundstücke pro Einheit schwankt erheblich und auch die der noch verfügbaren ebenfalls. "Ein genauer Wert liegt uns nicht vor. Wir wissen als Verwaltung nicht, wie viele Bauplätze sich im Besitz einer Gemeinde und wie viele sich in privaten Händen befinden", sagt Burkhard Heibel als Fachbereichsleiter Infrastruktur, Umwelt und Bauen in der Verbandsgemeindeverwaltung, "wir helfen lediglich bei der Vermarktung der Parzellen, die in Besitz der Gemeinden sind." Bei Interesse müssten sich die Bauwilligen an die jeweilige Ortsgemeinde wenden, um genaue Informationen über Verfügbarkeit und Eigentumsverhältnisse zu bekommen.

Neun sind in der Planung
Eine Übersicht der Ortsgemeinden mit Baugebieten (ohne Gewähr zur Verfügbarkeit): Altenkirchen, Berod, Birnbach, Eichelhardt, Fiersbach, Fluterschen, Gieleroth, Güllesheim, Helmenzen, Helmeroth, Hemmelzen, Heupelzen, Horhausen (2), Mammelzen, Mehren, Neitersen, Oberirsen, Peterslahr, Pleckhausen, Reiferscheid, Rettersen, Schöneberg, Sörth, Weyerbusch und Wölmersen. Zu diesen gut zwei Dutzend, die Heibel, Stephanie Hütt und Petra Walterschen (beide Grundstücks- und Gebäudemanagement der VG) per Luftbildauswertung ermittelt haben, kommen weitere neun Zonen, die auf dem Weg sind, Baugebiete und somit rechtskräftig zu werden: Bürdenbach (bebaubar circa 2021), Fluterschen (2023/2024), Gieleroth (2023/2024), Güllesheim (2023/2024), Hilgenroth (2021/2022), Kettenhausen (2023), Neitersen (2023), Oberlahr (2022) und Willroth (2022).



Nicht von heute auf morgen
Bis ein neues Baugebiet dem Markt zur Verfügung steht, ist es ein zeitlich langer Weg durch die vorgegebenen Instanzen. "Zweieinhalb bis drei Jahre muss man schon rechnen", erklärt Heibel. Es ist nicht einfach damit getan, auf der "grünen Wiese" Flächen abzustecken und sie zu Bauplätzen zu erklären. Ist ein entsprechender Bereich ausgeguckt, ein Bebauungsplan nach vielen erfüllten gesetzlichen Vorgaben in Kraft, schließt sich das Umlegungsverfahren an. "Die Grundstücke werden vom Katasteramt neu geordnet, die öffentlichen Flächen wie Straßen und Spielplätze der Ortsgemeinde zugeteilt", führt er weiter aus. Es folgt die Straßenplanung, ehe es an die eigentliche Erschließung mit provisorischer Trasse geht. Bevor ein Bagger zum Aushub für den ersten Neubau seine Arbeit aufnimmt, sind die Versorger gefordert. Wasser- und Abwasserleitungen müssen verbuddelt werden, sind die Anschlüsse für Strom, Gas und Telefon/Internet zu bewerkstelligen.

Neuer Flächennutzungsplan
Einen konstanten Zuzug auch von jungen Familien mit Nachwuchs vorausgesetzt, der jetzt schon zu Wartelisten in einigen Kindertagesstätten der VG führt, kommt der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans für die große VG eine interessante Rolle zu. Die vorbereitende Bauleitplanung muss spätestens am 1. Januar 2028 die beiden einzelnen der Alt-VGs ablösen. Und einige Ortsgemeinden werden mit Sicherheit Wünsche für neue Baugebiete äußern. Bürgermeister Fred Jüngerich spricht grundsätzlich von einem "höchst sensiblen" Thema. Das sei umso verständlicher, denn nach Verabschiedung ist "vieles auf lange Zeit festgelegt". Für ihn steht außer Frage, dass wahrscheinlich nicht alle Wünsche, die von den Ortsgemeinden geäußert werden, verwirklicht werden können. "Da werde ich vielen auf die Füße treten", ist er sich bereits vor dem Start des mehrjährigen Prozesses sicher. Es gelte zu hinterfragen und zu definieren, was die Region an baulicher Weiterentwicklung - sowohl im Wohnungs- als auch im Gewerbebereich - benötige und wie viel sie vertrage. Im Vorfeld müssten sich Ortskerne angeschaut, Leerstände und am Rand der Dörfer gelegene Baugebiete betrachtet werden. Das führe zum Ansatz, "wie unsere Dörfer in 20 Jahren aussehen sollen. Wir haben bereits vieles an Infrastruktur, und wir haben natürlich auch eine Verantwortung für nachfolgende Generationen". (hak)

Infos zu den einzelnen Ortsgemeinden der VG und wie deren Bürgermeister erreicht werden können unter www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de (Unsere Ortsgemeinden) (PM)



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