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Nachricht vom 24.09.2020    

Kommt Genehmigung für Windräder auf dem Hümmerich im Mai?

Der geplante Bau von über 220 Meter hohen Windkrafträdern auf dem Hümmerich zwischen Mittelhof und Gebhardshain ist in eine entscheidende Phase getreten: Die ALTUS AG hat, wie berichtet, ergänzende Unterlagen zu ihrem Bauantrag eingereicht, die derzeit bei der Kreisverwaltung in Altenkirchen auf Vollständigkeit geprüft werden.

Im Rahmen ihres Informationsgesprächs in der Kreisverwaltung Altenkirchen überreichte die BI Hümmerich Landrat Dr. Peter Enders ein Exemplar der aktuellen Naturschutzgesetze. In der Mitte: Landrat Dr. Peter Enders mit Julia Schmidt, zuständige Sachbearbeiterin bei der Unteren Immissionsschutzbehörde. Die Mitglieder der BI von links: Uwe Weger, Dieter Glöckner und Dr. Toni Leyendecker. (Foto: BI Hümmerich)

Altenkirchen. Die BI Hümmerich, die sich für den Schutz der Natur und der Menschen rund um den Hümmerich vor diesen industriellen Anlagen einsetzt, hatte Landrat Dr. Peter Enders um Informationen zum Sachstand und zu der voraussichtlichen weiteren Entwicklung gebeten. Erkenntnis aus diesem Gespräch und Befürchtung der BI: Wenn es keinen Widerstand gibt, könnten die Windräder schon im Mai nächsten Jahres genehmigt werden und der Bau stünde dann unmittelbar bevor.

Besonderes Interesse hatten die Mitglieder der BI bei dem Gespräch daran, welche Möglichkeiten sie selbst haben, gegen die Windräder vorzugehen. Landrat Dr. Enders und Julia Schmidt von der Bauverwaltung schilderten, dass die Planungsunterlagen nach Feststellung ihrer Vollständigkeit einen Monat zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegen werden. Währenddessen haben Fachbehörden die Möglichkeit der Stellungnahme und es steht jedermann offen, auch noch zwei Wochen danach Einwendungen zu erheben, die dann anschließend in einem öffentlichen Erörterungstermin behandelt werden. Später gibt es nur noch den Klageweg, den allerdings nur unmittelbar Betroffene, wie zum Beispiel direkte Anwohner, und anerkannte Umweltschutzorganisationen beschreiten können.

Stadt Wissen hat die Planungshoheit
Eine besondere Rolle in dem Verfahren kommt der Stadt Wissen zu, auf deren Gebiet sich die geplanten Bauflächen auf dem Hümmerich befinden. Sie hat die Planungshoheit und kann dem Bauantrag aufgrund dessen zustimmen oder ihn auch ablehnen. Bei dieser Entscheidung unterliegt sie jedoch der Aufsicht der Kreisverwaltung, die eine entsprechende Entscheidung des Stadtrats unter Umständen korrigieren kann.



Die Anregung der BI, das Gebiet um den Hümmerich aufgrund der in jüngster Zeit vermehrt entdeckten seltenen Tierarten auf ein höheres Arten- und Naturschutzniveau zu heben, hält man nicht für zielführend. Es handele sich um ein Gebiet das den FFH- und Natura-2000-Richtlinien unterliege, und damit als ausgewiesenes Vogelschutzgebiet bereits einen sehr hohen Schutz genieße.

In einer abschließenden internen Bewertung des Gesprächs waren die BI-Teilnehmer einhellig der Auffassung, dass die Kreisverwaltung unbeirrt ihren gesetzlich vorgegebenen Weg gehen werde und dass es angesichts der immer näher rückenden Entscheidung umso wichtiger sei, dass die Menschen rund um den Hümmerich den Fortgang des Verfahrens aufmerksam beobachten und ihre Möglichkeiten der Einflussnahme nutzen. Dr. Toni Leyendecker aus Mittelhof, der das Gespräch initiiert hatte: „Wir bitten alle Bürger, aber auch Städte und Gemeinden, die von den riesigen Anlagen betroffen sind, um Mithilfe, indem sie ihre Sorgen und Ängste im Rahmen der kommenden Öffentlichkeitsbeteiligung äußern. Wenn alle mitkämpfen, sind wir gemeinsam stark!“ (PM)


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