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Nachricht vom 27.10.2020    

Aktuell 176 Corona-Fälle im Kreis – Kontrollen in der Gastronomie

176 Personen im Kreis Altenkirchen sind mit Stand von Dienstagnachmittag, 27. Oktober, positiv auf eine Infektion mit dem Corona-Virus getestet. Die Zahl aller seit März im Kreis positiv Getesteten liegt nun bei 593, das sind 16 mehr als am Montag. Gleichzeitig steigt die Zahl der Geheilten auf 405. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 132,8.

(Symbolbild: Archiv)

Altenkirchen/Kreisgebiet. Am vergangenen Samstag hat das Kreisordnungsamt in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld sechs gastronomische Einrichtungen im Bereich der früheren Verbandsgemeinde Altenkirchen im Hinblick auf die Einhaltung der aktuellen Corona-Regelungen kontrolliert. Dabei wurden sechs Verstöße gegen die Maskenpflicht, drei Verstöße gegen die Kontakterfassungspflicht, ein Verstoß gegen allgemeine Schutzmaßnahmen sowie ein Verstoß eines Gastes aufgrund von Falschangaben bei der Kontakterfassung festgestellt. Entsprechende Bußgeldverfahren wurden eingeleitet.

Wichtig: Kontaktdaten komplett erfassen!
Das Kreisordnungsamt weist vor diesem Hintergrund darauf hin, das Betreiber einer gastronomischen Einrichtung die Kontaktnachverfolgbarkeit sicherzustellen haben. Konkret heißt das: Unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind die Kontaktdaten, die die Erreichbarkeit der jeweiligen Person sicherstellen, nämlich Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer sowie Datum und Zeit der Anwesenheit zu erheben. Der Betreiber hat zu prüfen, ob die angegebenen Kontaktdaten vollständig sind und ob diese offenkundig falsche Angaben enthalten. Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern oder erkennbar falsche oder unvollständige Angaben machen, sind von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung durch den Betreiber auszuschließen. Die Kontaktdaten sind von der oder dem zur Datenerhebung Verpflichteten einen Monat aufzubewahren, nach Ablauf dieser Frist sind die Daten unverzüglich zu löschen.



Falschangaben werden geahndet
Sollte eine ordnungsgemäße Kontakterfassung nicht erfolgen, so handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß des Bußgeldkatalogs zur 11. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro nach sich zieht. Zudem ist jeder Gast einer gastronomischen Einrichtung dazu verpflichtet, seine Kontaktdaten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Falschangaben werden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro geahndet.

Weitere Kontrollen
Die Kreisverwaltung appelliert ausdrücklich an alle Gastronomen und Gäste, die Kontakterfassung ordnungsgemäß und gewissenhaft durchzuführen, die die schnelle und lückenlose Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt sicherstelle. In den nächsten Tagen und Wochen werden weitere Kontrollen durch das Kreisordnungsamt im gesamten Kreisgebiet erfolgen.

Die wichtigsten Zahlen im Überblick:
Zahl der seit Mitte März kreisweit Infizierten: 593
Steigerung zum 26. Okt.: +16
Aktuell positiv getestet: 176
Geheilte: 405
Verstorbene: 12
in stationärer Behandlung: 2

(PM)



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