Werbung

Nachricht vom 28.10.2020    

Verwaltungsgericht entscheidet: Wenn Wecker in Prüfung klingelt…

Die Klausur eines Studenten, dessen „Handy-Wecker“ während einer schriftlichen Prüfung klingelt, kann nicht allein deswegen mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet werden. In einem Fall, den das Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheiden hatte, verneinten die Richter das Vorliegen eines Täuschungsversuchs. Auch unter dem Gesichtspunkt der „Störung des Prüfungsverlaufs“ sei die vorgenommene Bewertung nicht zu rechtfertigen.

Koblenz. Während einer schriftlichen Prüfung löste die Weckfunktion des sich im „Flugmodus“ befindlichen Handys des Klägers aus, das er zuvor rund 40 Meter entfernt von seinem Klausurarbeitsplatz in einer Tasche verstaut hatte. Die Klausuraufsicht wertete diesen Vorfall als Täuschungsversuch und verwies den Kläger aus dem Prüfungsraum. Seine Klausur wurde mit „nicht ausreichend“ bewertet. Nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchverfahren machte der Kläger vor dem Verwaltungsgericht unter anderem geltend, am Vortag der Prüfung einen wichtigen Termin gehabt zu haben. Der Wecker habe ihm als Erinnerungsstütze gedient. Danach habe er vergessen, diesen auszustellen. Außerdem sei er davon ausgegangen, durch das Einschalten des „Flugmodus“ auch die Weckfunktion deaktiviert zu haben.

Die Klage hatte Erfolg. Die einschlägige Prüfungsordnung und die hierzu verfassten Klausurgrundsätze, so die Koblenzer Richter, böten keine ausreichende Grundlage, um das Klingeln des „Handy-Weckers“ als Täuschungsversuch zu werten. Zwar sei es hiernach verboten, elektronische Sende- und Empfangsgeräte eingeschaltet mit in den Prüfungsraum zu nehmen. Ob das sich im „Flugmodus“ befindliche Mobiltelefon in diesem Sinne eingeschaltet und damit kommunikationsbereit gewesen sei, könne aber offenbleiben. Denn ein Verstoß gegen diese Bestimmung sei – anders als zum Beispiel die Mitnahme eines Handys an den Klausurarbeitsplatz – nicht sanktionsbewehrt. Die Grundsätze der Rechtsklarheit und Bestimmtheit erforderten aber, dass durch die einschlägigen Bestimmungen zum Prüfungsverfahren sowohl das zu sanktionierende Verhalten als auch die an dieses geknüpfte Sanktionsfolge eindeutig festgelegt seien. Fehle es hieran, sei es nicht gerechtfertigt, eine Klausur mit der Note „nicht ausreichend“ zu bewerten.



Diese Benotung komme auch nicht deshalb in Betracht, weil durch das Klingeln des „Handy-Weckers“ der Prüfungsablauf gestört worden sei. Eine solche Sanktion sei gemessen an den Umständen des Einzelfalls unverhältnismäßig. Einer eventuellen Störung anderer Prüflinge durch das Klingeln habe durch eine kurze Schreibverlängerung begegnet werden können. Zudem lägen für ein vorsätzliches Handeln des Klägers keine Anhaltspunkte vor.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15. Oktober 2020, 4 K 116/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.



Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news



Aktuelle Artikel aus Region


Unfall auf der B 62: Lkw-Fahrer flüchtet nach riskantem Überholmanöver

Am Abend des 27. November ereignete sich auf der B 62 im Stadtteil Freusburg ein Verkehrsunfall. Ein ...

Seniorin in Niederfischbach von eigenem Pkw verletzt

In Niederfischbach ereignete sich ein ungewöhnlicher Unfall, bei dem eine 79-jährige Frau von ihrem eigenen ...

Schwerverletzter bei Unfall in Derschen

In Derschen kam es zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem ein 65-jähriger Autofahrer schwer verletzt ...

Raubüberfall in Forstmehren: Maskierter Täter versprüht Reizgas

In Forstmehren kam es am Abend des 27. November zu einem Raubüberfall in einer Wohnung. Eine maskierte ...

Inklusive Kita aus Unkel gewinnt Deutschen Kita-Preis 2025

Eine inklusive Kindertagesstätte in Unkel hat den prestigeträchtigen Titel "Kita des Jahres 2025" erhalten ...

Top-Leichtathlet Friedhelm Adorf und die verzögerte Problematik des Älterwerdens

Jeder Mensch altert. Das Wie ist indes unterschiedlich. Manche merken fast gar nichts von dem Prozess, ...

Weitere Artikel


Malu Dreyer erklärt die beschlossenen coronabedingten Einschränkungen

Am heutigen Nachmittag (28. Oktober) haben die Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten sich ...

Rüddel und Klöckner fordern vom Land Absage von Karneval

Die Vorsitzende der CDU Rheinland-Pfalz, Julia Klöckner und der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete, ...

Ein starkes Signal in Corona-Zeiten: 5.000 Euro-Spende an die DRK-Kinderklinik Siegen

Die Beyer-Mietservice KG hat an die DRK-Kinderklinik 5.000 Euro gespendet. Dieter Beyer, Gründer und ...

Bundeswehr unterstützt Gesundheitsamt in Altenkirchen

Seit Mittwochvormittag ist die Verstärkung der Bundeswehr für das Altenkirchener Gesundheitsamt tätig: ...

Corona-Krise: Kulturelle Einrichtungen des Kreises stehen (noch) gut da

Wer hat nicht alles in dieser Corona-Krise schon gelitten? Vielmehr: Wer leidet immer noch? Die kulturellen ...

Ermittlungen gegen Polizistin nach Schüssen auf 22-Jährigen

Die Staatsanwaltschaft in Koblenz ermittelt gegen eine Betzdorfer Polizeibeamtin, nachdem diese bei einem ...

Werbung