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Nachricht vom 28.10.2020    

Malu Dreyer erklärt die beschlossenen coronabedingten Einschränkungen

Von Wolfgang Tischler

Am heutigen Nachmittag (28. Oktober) haben die Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten sich über neue Maßnahmen beraten. Malu Dreyer hat die Maßnahmen in einer Pressekonferenz für Rheinland-Pfalz erläutert. Hier der erste Überblick über Maßnahmen, die ab 2. November bis zum 30. November gelten sollen.

Malu Dreyer in der Pressekonferenz. Foto: Wolfgang Tischler

Öffentlichkeit und Feiern
Nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes sollen sich gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen bis maximal 10 Personen. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sei nicht mehr angesagt. „Auf nicht notwendige Reisen und Besuche soll dringend verzichtet werden“, mahnt Dreyer. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden sanktioniert werden.

Unterhaltungsveranstaltungen
Theater, Opern oder Konzerthäuser sollen schließen. Dies gilt auch für Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmeeinrichtungen. Auch Bordelle und andere Prostitutionsstätten sollen geschlossen werden.

Schulen und Kindergärten
Die Einrichtungen sollen offen bleiben. Das Land Rheinland-Pfalz wird aber über weitere Schutzmaßnahmen beraten und gegebenenfalls weitere einführen.

Einzelhandel
Einzelhandelsgeschäfte sollen unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet bleiben. Es müsse aber sichergestellt werden, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter aufhalte.

Gastronomie und Hotels
Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.



Sport
Freizeit- und Amateursportbetriebe sollen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen werden, ebenso Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios.

Körperpflege
Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios müssen schließen, medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien sollen aber möglich sein. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet.

Wirtschaft
Wo immer umsetzbar soll Heimarbeit ermöglicht werden. Der Bund wird die Hilfen verlängern und die Konditionen etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft verbessern. Geplant ist die Erstattung des Umsatzes für die betroffenen und die mittelbar betroffenen Unternehmen und Soloselbständige aus dem November 2019 in Höhe von 75 Prozent. Genauere Ausführungen kommen in den nächsten Tagen.

„Ziel der Maßnahmen ist, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen erforderlich sind", erklärte Malu Dreyer. Die Rechtsverordnung kommt in Kürze, sie wird gerade erstellt. Auch werden Gespräche mit den Landkreisen stattfinden, um die Einschränkungen zu koordinieren.
woti


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