Werbung

Nachricht vom 30.10.2020    

Verwaltungsgericht: Quarantäneanordnungen müssen zeitlich befristet werden

Eine unbefristete Quarantäneanordnung verstößt in der Regel gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist damit rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab einer entsprechenden Klage statt.

Symbolfoto

Region. Die Klägerin, welche als Qualitätsmanagerin in der Verwaltung einer Seniorenresidenz arbeitet, erhielt im Mai dieses Jahres eine Quarantäneanordnung. Zuvor war es in dieser Seniorenresidenz zu Infektionen mit dem Coronavirus bei Mitarbeitern und Bewohnern – bei letzteren teilweise mit tödlichem Ausgang – gekommen. Die Anordnung wurde „bis auf weiteres“ ausgesprochen und sollte erst dann aufgehoben werden, wenn in der Arbeitsstätte der Klägerin keine weiteren Infektionen mit dem Coronavirus mehr nachgewiesen würden sowie für die Klägerin ein negatives Abstrichergebnis vorliege. Mit ihrer gegen den Bescheid erhobenen Klage begehrte die Klägerin u. a. die Feststellung, dass die – zwischenzeitlich wieder aufgehobene – Quarantäneanordnung rechtswidrig gewesen ist.

Die Klage hatte insoweit Erfolg. Zwar habe der Beklagte, so die Koblenzer Richter, seine Anordnung im Nachhinein dahingehend präzisiert, dass diese aufgehoben werde, wenn in der Einrichtung der Klägerin seit der letztmalig festgestellten Infektion mit dem Coronavirus 14 Tage vergangen seien und weiterhin im Falle der Klägerin ein negatives Abstrichergebnis vorliege. Dies stelle allerdings keine Befristung im Sinne des Gesetzes dar. Denn dadurch sollte die Rechtswirkung der Quarantäneanordnung gerade nicht automatisch zu einem zukünftigen gewissen Zeitpunkt enden, sondern vielmehr noch von einer behördlichen Aufhebungsentscheidung abhängen. Die Quarantäneanordnung müsse aber in zeitlicher Hinsicht aufgrund der mit ihr verbundenen Grundrechtseingriffe möglichst kurz bemessen werden. Sie sei vorliegend nicht den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes gerecht geworden, welches eine Quarantänedauer von 14 Tagen (gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einer ansteckenden Person) empfohlen habe. Von daher sei die unbefristete Quarantäneanordnung zu weitgehend und damit nicht erforderlich und unverhältnismäßig gewesen.



Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 5. Oktober 2020, 3 K 489/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news



Aktuelle Artikel aus Region


Lebenshilfe Altenkirchen begrüßt neue Auszubildende und duale Studentin

Die Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen hat zum Start des Ausbildungsjahres 2025 neun neue Auszubildende ...

Im Hüttenhaus Herdorf fliegen beim "Best of Poetry Slam" die Worte und das Publikum kürt den Sieger

Am Freitag, 26. September 2025 verwandelt sich das Hüttenhaus in Herdorf in einen Ort, an dem Sprache ...

Der diesjährige (Vor-)Lesesommerabschluss in der Ev. Bücherei Hamm (Sieg) begeistert mit Märchen aus aller Welt

Glänzende Augen und erwartungsvolles Murmeln erfüllten den prallgefüllten Saal des Dietrich-Bonhoeffer-Hauses ...

30 Jahre Bürgerhaus Hasselbach

Am Sonntag, dem 7. September 2025 feierte Hasselbach das 30-jährige Bestehen seines Bürgerhauses. Die ...

Vereinskonferenz in Wissen: Informationen, Anregungen und Gespräche waren das Ziel

Der Hintergrund einer solchen Veranstaltung ist der Austausch von Ideen und das Aufzeigen von Möglichkeiten ...

Auseinandersetzung im Straßenverkehr: Mercedes-Fahrer attackiert anderen Autofahrer

Am 15. September 2025 kam es in Daaden zu einem brisanten Vorfall im Straßenverkehr. Ein Mercedes-Fahrer ...

Weitere Artikel


Sozialstation: Im Herzen Niederfischbachs ist Hilfe nah

Hilfe bei der Körperpflege, die Gabe von Medikamenten oder ein Verbandswechsel, Unterstützung im Haushalt ...

Cinexx muss ab Montag für vier Wochen schließen

Es ist wieder soweit: Ab dem 2. November 2020 schließt auch das CINEXX mit seinen Gastronomien matrix ...

Betzdorfer Polizei nach Fußballspiel in Betzdorf gefordert

Spiel und schließlich auch die Contenance verloren: Die Partie der Fußball-Kreisliga B II WW/S zwischen ...

Winterlicher Biogarten-Gruß: Neuer Online-Kurs der KVHS

Frische Möhren, knackiger Mangold oder Feldsalat für den Winter: Eigenes Bio-Gemüse zu ernten, ist eine ...

Leistungssport: Wie ein Senior durch Corona ausgebremst wird

Seit vielen Jahren fährt Friedhelm Adorf aus Altenkirchen im Leistungssport in seiner Altersklasse Erfolge ...

Eva Mattes in Wissen: Die Menschheit hat den Verstand verloren

Eigentlich war es ein trauriger Abend am Mittwoch, 28. Oktober, im Kulturwerk in Wissen. Die neuen Corona-Beschränkungen ...

Werbung