Werbung

Nachricht vom 30.10.2020    

Verwaltungsgericht: Quarantäneanordnungen müssen zeitlich befristet werden

Eine unbefristete Quarantäneanordnung verstößt in der Regel gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist damit rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab einer entsprechenden Klage statt.

Symbolfoto

Region. Die Klägerin, welche als Qualitätsmanagerin in der Verwaltung einer Seniorenresidenz arbeitet, erhielt im Mai dieses Jahres eine Quarantäneanordnung. Zuvor war es in dieser Seniorenresidenz zu Infektionen mit dem Coronavirus bei Mitarbeitern und Bewohnern – bei letzteren teilweise mit tödlichem Ausgang – gekommen. Die Anordnung wurde „bis auf weiteres“ ausgesprochen und sollte erst dann aufgehoben werden, wenn in der Arbeitsstätte der Klägerin keine weiteren Infektionen mit dem Coronavirus mehr nachgewiesen würden sowie für die Klägerin ein negatives Abstrichergebnis vorliege. Mit ihrer gegen den Bescheid erhobenen Klage begehrte die Klägerin u. a. die Feststellung, dass die – zwischenzeitlich wieder aufgehobene – Quarantäneanordnung rechtswidrig gewesen ist.

Die Klage hatte insoweit Erfolg. Zwar habe der Beklagte, so die Koblenzer Richter, seine Anordnung im Nachhinein dahingehend präzisiert, dass diese aufgehoben werde, wenn in der Einrichtung der Klägerin seit der letztmalig festgestellten Infektion mit dem Coronavirus 14 Tage vergangen seien und weiterhin im Falle der Klägerin ein negatives Abstrichergebnis vorliege. Dies stelle allerdings keine Befristung im Sinne des Gesetzes dar. Denn dadurch sollte die Rechtswirkung der Quarantäneanordnung gerade nicht automatisch zu einem zukünftigen gewissen Zeitpunkt enden, sondern vielmehr noch von einer behördlichen Aufhebungsentscheidung abhängen. Die Quarantäneanordnung müsse aber in zeitlicher Hinsicht aufgrund der mit ihr verbundenen Grundrechtseingriffe möglichst kurz bemessen werden. Sie sei vorliegend nicht den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes gerecht geworden, welches eine Quarantänedauer von 14 Tagen (gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einer ansteckenden Person) empfohlen habe. Von daher sei die unbefristete Quarantäneanordnung zu weitgehend und damit nicht erforderlich und unverhältnismäßig gewesen.



Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 5. Oktober 2020, 3 K 489/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news



Aktuelle Artikel aus Region


Weihnachtszauber in Montabaur wurde feucht, aber dafür sehr fröhlich eröffnet

Trotz Nieselregen fand die Eröffnung des Weihnachtszaubers in Montabaur statt und zog zahlreiche Besucher ...

Erfolgreiche Premiere: Patientennachmittag in Gebhardshain begeistert

In Gebhardshain fand erstmals ein Patientennachmittag statt, organisiert von der Ökumenischen Sozialstation ...

Neuer GEMA-Tarif: Erleichterung für Weihnachtsmärkte

Ein neuer Tarif für die Nutzung von Musik auf Weihnachtsmärkten sorgt für Erleichterung. Die GEMA und ...

Die Riesen-Maus: Kangal-Hündin Mäuschen sucht Menschen mit großem Herz und klarem Kompass

Wer an ein Mäuschen denkt, stellt sich ein kleines, scheues Geschöpf vor. Die Kangal-Hündin im Tierheim ...

Einweihung des neuen Techniktrakts der BBS Betzdorf/Kirchen: Ein Schritt in Richtung Zukunft

An der Berufsbildenden Schule Betzdorf/Kirchen wurde ein Fortschritt für die berufliche Bildung gefeiert. ...

Gezielte Unterstützung gegen Ausbildungsabbrüche im Handwerk

In Koblenz setzt die Handwerkskammer ein Zeichen gegen den Fachkräftemangel. Mit einem speziellen Coaching-Programm ...

Weitere Artikel


Sozialstation: Im Herzen Niederfischbachs ist Hilfe nah

Hilfe bei der Körperpflege, die Gabe von Medikamenten oder ein Verbandswechsel, Unterstützung im Haushalt ...

Cinexx muss ab Montag für vier Wochen schließen

Es ist wieder soweit: Ab dem 2. November 2020 schließt auch das CINEXX mit seinen Gastronomien matrix ...

Betzdorfer Polizei nach Fußballspiel in Betzdorf gefordert

Spiel und schließlich auch die Contenance verloren: Die Partie der Fußball-Kreisliga B II WW/S zwischen ...

Winterlicher Biogarten-Gruß: Neuer Online-Kurs der KVHS

Frische Möhren, knackiger Mangold oder Feldsalat für den Winter: Eigenes Bio-Gemüse zu ernten, ist eine ...

Eva Mattes in Wissen: Die Menschheit hat den Verstand verloren

Eigentlich war es ein trauriger Abend am Mittwoch, 28. Oktober, im Kulturwerk in Wissen. Die neuen Corona-Beschränkungen ...

Reaktionen auf Corona-Maßnahmen: „Unsinnig“ und „unverständlich“

Mit „Lockdown light“ ist das erneute Zurückfahren des öffentlichen Lebens im Vergleich zum Frühjahr, ...

Werbung