Werbung

Nachricht vom 30.10.2020    

Verwaltungsgericht: Quarantäneanordnungen müssen zeitlich befristet werden

Eine unbefristete Quarantäneanordnung verstößt in der Regel gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist damit rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab einer entsprechenden Klage statt.

Symbolfoto

Region. Die Klägerin, welche als Qualitätsmanagerin in der Verwaltung einer Seniorenresidenz arbeitet, erhielt im Mai dieses Jahres eine Quarantäneanordnung. Zuvor war es in dieser Seniorenresidenz zu Infektionen mit dem Coronavirus bei Mitarbeitern und Bewohnern – bei letzteren teilweise mit tödlichem Ausgang – gekommen. Die Anordnung wurde „bis auf weiteres“ ausgesprochen und sollte erst dann aufgehoben werden, wenn in der Arbeitsstätte der Klägerin keine weiteren Infektionen mit dem Coronavirus mehr nachgewiesen würden sowie für die Klägerin ein negatives Abstrichergebnis vorliege. Mit ihrer gegen den Bescheid erhobenen Klage begehrte die Klägerin u. a. die Feststellung, dass die – zwischenzeitlich wieder aufgehobene – Quarantäneanordnung rechtswidrig gewesen ist.

Die Klage hatte insoweit Erfolg. Zwar habe der Beklagte, so die Koblenzer Richter, seine Anordnung im Nachhinein dahingehend präzisiert, dass diese aufgehoben werde, wenn in der Einrichtung der Klägerin seit der letztmalig festgestellten Infektion mit dem Coronavirus 14 Tage vergangen seien und weiterhin im Falle der Klägerin ein negatives Abstrichergebnis vorliege. Dies stelle allerdings keine Befristung im Sinne des Gesetzes dar. Denn dadurch sollte die Rechtswirkung der Quarantäneanordnung gerade nicht automatisch zu einem zukünftigen gewissen Zeitpunkt enden, sondern vielmehr noch von einer behördlichen Aufhebungsentscheidung abhängen. Die Quarantäneanordnung müsse aber in zeitlicher Hinsicht aufgrund der mit ihr verbundenen Grundrechtseingriffe möglichst kurz bemessen werden. Sie sei vorliegend nicht den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes gerecht geworden, welches eine Quarantänedauer von 14 Tagen (gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einer ansteckenden Person) empfohlen habe. Von daher sei die unbefristete Quarantäneanordnung zu weitgehend und damit nicht erforderlich und unverhältnismäßig gewesen.



Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 5. Oktober 2020, 3 K 489/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Praktisches Jahr: Medizinstudierende sammeln Erfahrungen am Diakonie Klinikum Jung-Stilling Siegen

Vier Medizinstudierende aus verschiedenen Ländern absolvieren derzeit ihr Praktisches Jahr am Evangelischen ...

Verdacht auf Wolfsangriff: Mindestens 15 Lämmer in Liebenscheid gerissen

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurden in Liebenscheid mindestens 15 Lämmer Opfer eines mutmaßlichen ...

Letzte Chance für Musical-Talente: "DRUIDENSTEIN - Das Musical" sucht Darsteller

Das ambitionierte Projekt "DRUIDENSTEIN - Das Musical" geht in die heiße Phase. Interessierte, insbesondere ...

Die Weihnachtskultrockparty in Oberraden mit "Wolle Petry" und den "Backstreet Boys"?

Wenn der Burschenverein Oberraden zur inzwischen legendären "Weihnachtskultrockparty" einlädt, können ...

Spendenaktion für schwerkranke Mutter aus Daaden gestartet

Eine Mutter aus Daaden kämpft gegen eine lebensbedrohliche Krankheit. Ihre Familie sieht in einer Operation ...

Siegen am 8. Januar: Kostenloser Vortrag für effektive Arztkommunikation

Der Besuch beim Arzt kann nervenaufreibend sein, insbesondere wenn es um wichtige Gesundheitsfragen geht. ...

Weitere Artikel


Sozialstation: Im Herzen Niederfischbachs ist Hilfe nah

Hilfe bei der Körperpflege, die Gabe von Medikamenten oder ein Verbandswechsel, Unterstützung im Haushalt ...

Cinexx muss ab Montag für vier Wochen schließen

Es ist wieder soweit: Ab dem 2. November 2020 schließt auch das CINEXX mit seinen Gastronomien matrix ...

Betzdorfer Polizei nach Fußballspiel in Betzdorf gefordert

Spiel und schließlich auch die Contenance verloren: Die Partie der Fußball-Kreisliga B II WW/S zwischen ...

Winterlicher Biogarten-Gruß: Neuer Online-Kurs der KVHS

Frische Möhren, knackiger Mangold oder Feldsalat für den Winter: Eigenes Bio-Gemüse zu ernten, ist eine ...

Eva Mattes in Wissen: Die Menschheit hat den Verstand verloren

Eigentlich war es ein trauriger Abend am Mittwoch, 28. Oktober, im Kulturwerk in Wissen. Die neuen Corona-Beschränkungen ...

Reaktionen auf Corona-Maßnahmen: „Unsinnig“ und „unverständlich“

Mit „Lockdown light“ ist das erneute Zurückfahren des öffentlichen Lebens im Vergleich zum Frühjahr, ...

Werbung