Werbung

Nachricht vom 12.11.2020    

Private Krankenversicherung – Für wen ist sie sinnvoll?

Beamte, gutverdienende Angestellte, Studenten und Selbstständige haben die Wahl, ob sie in die private Krankenversicherung wechseln wollen. Doch nicht in allen Fällen lohnt sich ein Wechsel in die PKV.

Medizinische Behandlungen können schnell teuer werden – gut, wenn man bei einer Krankenversicherung ist, die die Kosten übernimmt. Bildquelle: Marek Studzinski via pixabay.com

Vor- und Nachteile der PKV
Der größte Vorteil einer privaten Krankenversicherung ist das größere Leistungsspektrum im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Während die GKV nur die Grundversorgung sicherstellt, profitiert man als Privatpatient oft von einem besseren Behandlungsangebot, zum Beispiel Chefarztbehandlung, Ein- oder höchstens Zweibettzimmer im Krankenhaus, sowie die Übernahme der Kosten für aufwändige Zahnbehandlungen wie das Einsetzen von Implantaten.
In der gesetzlichen Versicherung können zudem Leistungen ersatzlos gestrichen werden. Bei der PKV ist das nicht möglich. Die Leistungen, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden, werden auch bezahlt.

Beamte
Sehr viele Beamte sind privatversichert, denn im Gegensatz zu sämtlichen anderen Berufsgruppen profitieren sie von der Beihilfe durch ihren Dienstherrn. Die Beihilfe erstattet 50 Prozent der Behandlungskosten im Rahmen der Beihilfeverordnung. Hat man zwei oder mehr Kinder liegt die Erstattung durch die Beihilfe sogar bei 70%. Dadurch reduziert sich der Beitrag zur PKV drastisch.

Ein weiterer Vorteil für Beamte in der PKV ist, dass sie in ihrem Tarif nicht das Krankentagegeld berücksichtigen müssen, wodurch sich der Beitrag ebenfalls reduzieren lässt. Im Falle von Arbeitsunfähigkeit wird das Gehalt vom Dienstherrn weiterbezahlt.

Doch nicht in allen Fällen ist die PKV die bessere Alternative. Ein Vorteil der GKV ist zum Beispiel, dass Kinder bis zum 25. Lebensjahr kostenlos bei einem Elternteil mitversichert sind, vorausgesetzt die Kinder müssen sich noch nicht selbst versichern. In der PKV muss jedes Kind einzeln versichert werden, was zu höheren Beiträgen führt. Das Vergleichen von den sogenannten Familientarifen und deren Leistungen ist daher sehr wichtig, wenn man das günstigste und beste Angebot herausfiltern möchte.

Für Beamte mit niedrigen Bezügen können Beiträge zur PKV trotz Beihilferabatten ein großer Kostenfaktor darstellen. Da bei der GKV die Beiträge gemäß dem Einkommen berechnet werden, sind diese bei niedrigen Gehältern entsprechend günstig.

Auch wer unter Vorerkrankungen leidet, ist unter Umständen in der GKV besser aufgehoben, da private Krankenversicherungen oft erheblich höhere Beiträge ansetzen, wenn Vorerkrankungen vorliegen.

Wer erst spät die Beamtenlaufbahn einschlägt, sollte sich ein Wechsel in die PKV auch genau überlegen und durchrechnen, ob es sich lohnt. Denn mit steigendem Alter steigen auch die Beitragssätze.

Angestellte
Wer als Angestellter mehr als 55.000 Euro Brutto im Jahr verdient, hat die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln.

Die Faustregel ist dann: wer jung ist, keine Vorerkrankungen und keine Kinder hat, für den ist ein Wechsel in die PKV oft die kostengünstigere Alternative als der Verbleib in der GKV.
Da sich laut einer Studie die Beitragsentwicklungen von PKV und GKV auf gleichem Niveau bewegen, entstehen so auf Dauer keine Kostennachteile.

Wer allerdings vorhat, in absehbarer Zeit eine Familie zu gründen oder schon Kinder hat, sollte auch hier genau die Familientarife der einzelnen Versicherer anschauen, und abwägen ob sich der Wechsel in die PKV lohnt.

Selbstständige
Dieselbe Faustregel wie für Angestellte gilt auch für Selbstständige oder Freiberufler, allerdings mit einer Ausnahme: Ein Mindesteinkommen muss nicht nachgewiesen werden. Das heißt, dass Selbstständige grundsätzlich die Wahl zwischen PKV und GKV haben.

Da bei Selbstständigen außerdem nicht der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur GKV übernimmt, müssen diese komplett selbst gestemmt werden. Da die Beiträge zur GKV vom Einkommen abhängen, entstehen so für gutverdienende Selbstständige sehr hohe Beitragskosten. Im Durchschnitt bezahlt ein gesetzlich Krankenversicherter einen Höchstbeitrag von 368 Euro pro Monat. Ein Selbstständiger müsste bei gleichem Einkommen das doppelte, also mehr als 700 Euro bezahlen. (Quelle: finanzen.de)

Studenten
Auch Studenten haben zu Beginn des Studiums die Wahl zwischen GKV und PKV. Wenn einer der Elternteile gesetzlich versichert und Hauptverdiener ist, besteht die Möglichkeit, dort weiterhin bis zum 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert zu bleiben.

Hat man das 25. Lebensjahr überschritten und sich für die GKV entschieden, bezahlt man dort einen vergünstigten Studententarif. Dieser gilt bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder spätestens zum 30. Geburtstag. Danach ist man dann freiwillig versichertes Mitglied und bezahlt einen höheren Beitrag.

Ist der Hauptverdiener privat versichert, kann man sich entweder im Rahmen des Studententarifs gesetzliche versichern, oder eine PKV abschließen, die für Studenten auch vergünstigte Tarife anbieten.

Sind beide Eltern privatversichert und beihilfeberechtigt, profitiert man in der PKV von deren Beihilfe, wodurch sich der eigene Beitrag reduziert.

Ab dem 25. Lebensjahr entfällt jedoch das Kindergeld, sowie ein eventueller Beihilfeanspruch über die Eltern. Diesen Umstand sollte man im Hinterkopf behalten, vor allem dann, wenn schon abzusehen ist, dass man auch nach dem 25. Lebensjahr noch studiert. (prm)



Anmeldung zum AK-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Altenkirchen.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Wirtschaft


Erste Teilqualifizierung "Klimatechnik": Acht Absolventen erhalten ihr Zertifikat

Neuwied. "Es haben nicht nur acht von neun Teilnehmern die Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen und halten nun ihr Zertifikat ...

Girls’ Day: Mädchen haben Spaß am Handwerk

Koblenz. Die Schülerinnen lernten Werkzeuge und Materialien in Ruhe kennen, bevor sie unter Anleitung Teelichthalter aus ...

Die Zukunft des Handwerks im Dialog gestalten - Künstliche Intelligenz und Digitalisierung im Fokus

Koblenz. Sie beteiligt sich dafür am bundesweiten Zukunftsdialog Handwerk und lädt am Freitag, 3. Mai, ab 15 Uhr zu einer ...

Wettbewerb "SUCCESS 2024" startet - Einzelprämien bis zu 15.000 Euro

Mainz. Besonders zukunftsweisende Ideen und innovative Produkte werden am 8. Oktober im feierlichen Rahmen mit Einzelprämien ...

Sei 10 Jahren ein Erfolg: Westerwald-Brauerei feiert ausgiebig das Comeback des Gründerbiers Westerwald-Bräu

Hachenburg. Was sind schon zehn Jahre im Vergleich zu einer nunmehr 163-jährigen Brauereitradition? "Nicht viel", sagt der ...

Wirtschaftsjunioren besuchten die AMS GmbH in Elkenroth

Elkenroth. Lara Imhäuser, die in Zukunft das Unternehmen leiten wird, führte die Teilnehmer durch das Unternehmen und präsentierte ...

Weitere Artikel


„Glühweinbude to go“: Alternative zur Glühweinbuden-Saison

Selbach. Die ist bestückt mit (coronakonform verpackten) Leckereien, Glühwein und der neuen „Wir für Selbach e. V.“-Glühweintasse ...

Heiraten im Kulturwerk: Die erste Trauung über Wissens Dächern

Wissen. Bürgermeister Berno Neuhoff ließ es sich nicht nehmen, anlässlich der ersten Trauung „über den Dächern von Wissen“ ...

„Menschenrechtstafeln“: Altenkirchener Projekt ausgezeichnet

Altenkirchen. Noch ist das Werk nicht vollendet: Bislang haben 18 von 29 Grauwackesteinen, auf denen Tafeln mit Artikeln ...

Neues Dentallabor in Verbandsgemeinde Kirchen mit 39 Mitarbeitern

Mudersbach-Niederschelderhütte. „Es ist großartig zu sehen, wie auf dieser Fläche ein so tolles Eingangstor in Niederschelderhütte ...

„Da drückt der Schuh“: Welttag der Armen am 15. November

Kreis Altenkirchen. Der Diözesan-Caritasverband Köln und im Verbund damit der Caritasverband Altenkirchen verdeutlichen in ...

121 Corona-Fälle im Kreis – Neues Testzentrum in Altenkirchen

Altenkirchen/Kreisgebiet. Die Zahl der Verstorbenen beträgt 14. Fünf Menschen sind in stationärer Behandlung. Etliche Ergebnisse ...

Werbung