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Nachricht vom 16.11.2020    

Höhere Aufwandsentschädigung für Feuerwehrführung im Kreis

Der Kreis Altenkirchen setzt den Weg fort, seine Schulen besser fürs digitale Lernen auszustatten. Er gewährt Führungskräften der Feuerwehr höhere Aufwandsentschädigungen und kappt ein wenig den Zuschuss für Schuldnerberatungen.

Der Haupttrakt des Westerwald-Gymnasiums in Altenkirchen wird in den kommenden Monaten fit fürs digitale Zeitalter gemacht. (Foto: hak)

Altenkirchen. Mit Beschlüssen, die in Sachgebieten beheimatet sind und die unterschiedlicher nicht hätten sein können, setzte der Kreisausschuss in seiner jüngsten Zusammenkunft am späten Montagnachmittag (16. November) seine Arbeit fort. So vergab er einstimmig den Auftrag für den partiellen Neuaufbau der passiven Dateninfrastruktur im Westerwald-Gymnasium in Altenkirchen an die Firma S&S Haustechnik GmbH aus Neitersen, die mit 84.506 Euro das technisch-wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte. Vorschläge anderer Anbieter lagen zwischen 8,5 und 27 Prozent höher. Mit der Installation soll zeitgemäßer und zukunftsorientierter Unterricht im A-Gebäude (Haupttrakt) der "Penne" möglich werden. Erklärtes Minimalziel ist es, in jeden Unterrichtsraum mindestens zwei Duplexdosen (vier Anschlüsse) im Tafelbereich zu installieren, um in Zukunft flächendeckend digitale Tafeln und WLAN-Access-Points betreiben zu können.

Braucht der Kreis "Coworking-Spaces"?
"Coworking" ist im Deutschen ein schreckliches Wort, hat aber nichts mit Cowboy und der Arbeit auf Weiden und mit Vieh zu tun. Coworking (auch Co-working, englisch für „zusammenarbeiten“ bzw. koarbeiten oder kollaborativ arbeiten) ist, so beschreibt es Wikipedia, eine Entwicklung im Bereich „neue Arbeitsformen“. Freiberufler, kleinere Startups oder digitale "Nomaden" arbeiten dabei in meist größeren, verhältnismäßig offenen Räumen und können auf diese Weise voneinander profitieren. Diesem Trend will sich auch der Kreis Altenkirchen grundsätzlich nicht verschließen. Eigentlich sollte die Firma Cowork AG aus Dierdorf beauftragt werden, eine Bedarfsanalyse fürs AK-Land auszuarbeiten. Diesem Vorhaben versagte das Gremium jedoch zunächst einstimmig seine Zustimmung und plädierte für eine Überweisung des Themas in den Kreisentwicklungsausschuss. Bernd Becker (SPD) hatte beispielsweise moniert, dass vor dieser Vergabe die organisierte Arbeitnehmerschaft (DGB) gar nicht gehört worden sei. Nachdem ein erster Versuch, Coworking-Spaces in der damals leer stehenden Marion-Dönhoff-Realschule in Wissen unterzubringen, gescheitert war (nach dem Submissionsergebnis erhielt ein anderer Bieter den Zuschlag), brachte Heijo Höfer (SPD) das leer stehende Postgebäude in Altenkirchen (es gehört der Stadt) als mögliches "Quartier" ins Gespräch und verwies auf die Anstrengungen, die die Stadt bereits für die Umnutzung unternommen habe.

Aufwandsentschädigungen steigen
Über viele Monate hinweg wurde in den Gremien diskutiert, ob sich der Kreis einen hauptamtlichen Kreisfeuerwehrinspekteur leisten kann und soll. Auf Grundlage des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wurde entschieden, dass von diesem Schritt abgesehen wird. Sozusagen als "Ausgleich" werden nunmehr die Aufwandsentschädigungen für führende Feuerwehrleute, die als Ehrenamtler tätig bleiben, erhöht, wie das Gremium einstimmig befand. Der Grundbetrag für den Kreisfeuerwehrinspekteurs (KFI) steigt von 408,60 auf 544,69 Euro (zuzüglich eines Zuschlages für jede im Kreisgebiet aufgestellte örtliche Feuerwehreinheit von 3,65 Euro/insgesamt 149,65 Euro) auf somit 694,34 Euro im Monat. Der stellvertretende KFI (Position zurzeit nicht besetzt) erhält den hälftigen Anteil, soweit er regelmäßig einen Teil der Aufgaben des KFI übernimmt (347,17 Euro/bisher 279,13 Euro). Der Zugführer des Gefahrstoffzuges und dessen Stellvertreter dürfen sich vom 1. Januar des kommenden Jahres auf 136,31 bzw. 68,16 Euro (bisher 85,29/42,65 Euro) freuen. Der Posten des Leiters S 6 (Sachgebiet Information und Kommunikation) wird mit 170,30 Euro (anstelle von 119,25 Euro) "vergütet". Auf das Jahr gesehen ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 3980 Euro.



Weniger Geld für Schuldnerberatung
Abstriche müssen die beiden Schuldnerberatungsstellen hinnehmen. Der Kreis, der seit 2008 die des Caritasverbandes Rhein-Wied-Sieg in Betzdorf und die des Diakonischen Werkes in Altenkirchen bei den Personalkosten fördert (Finanzierung jeweils einer halben Stelle), senkt sein Engagement auf jeweils 0,4 Stellen. Auch diese Maßnahme passierte ohne Gegenstimme die Zusammenkunft. Beliefen sich die Aufwendungen im zurückliegenden Jahr auf rund 73.000 Euro, so sinken sie vom Jahr 2021 an um 15.000 Euro. Die Prüfung der Zuschussreduktion war ebenfalls ein Aspekt im Haushaltskonsolidierungskonzept. "Eine solche Minderung ist nach Auffassung der Verwaltung gerechtfertigt, weil in den vergangenen Jahren die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Sozialgesetzbuch II stark gesunken ist und die im Jahr 2008 zugrunde gelegte Zahl der zu beratenden Personen zuletzt nicht mehr erreicht wurde. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass - als Folge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie - die Beratungszahlen künftig auch wieder ansteigen werden", hieß es in der Vorlage.

Kreistag entscheidet über Verkauf zweier Baugrundstücke
Schon mehrfach hatten Kreisgremien den Verkauf zweier Grundstücke in der Kirchener Bahnhofstraße, die in unmittelbarer Nähe zum DRK-Krankenhaus liegen, abgelehnt. Nachdem die SPD-Fraktion per Antrag erneut eine Veräußerung zum Beratungsgegenstand hatte machen lassen, entbrannte eine teils hitzige Diskussion über das Pro und Contra. Schließlich einigten sich die Ausschussmitglieder auf einen Kompromiss. In der nächsten Kreistagssitzung am kommenden Montag (23. November) soll ein abgeänderter Beschlussvorschlag zur Abstimmung vorgelegt werden. Er sieht den Verkauf der beiden Grundstücke vor, die darüber hinaus von Bauplänen nicht tangierten Areale sollen in Besitz der Stadt Kirchen übergeben. Zunächst ist es erforderlich, dass das DRK, das ein Erbbaurecht für die Flächen genießt, von diesem Eigentumsverhältnis zurücktritt, so dass "der Kreis überhaupt etwas zu verkaufen hat". Weitere Bedingungen sollen im sich anschließenden Interessensbekundungsverfahren implementiert werden. Dazu zählt, dass die Grundstücke (Größe 1600 und 1800 Quadratmeter) zwei Neubauten innerhalb einer Frist von maximal drei Jahren und bestimmungsgemäß erhalten müssen. Die Flächen sollen zum einen die neue Heimstatt für die aus allen Nähten platzende Pflegefachschule (jetzt im Hochhaus in unmittelbarer Nachbarschaft zur DRK-Klinik untergebracht) werden und zum anderen Wohnungen für ältere Menschen als auch Platz für Arztpraxen bieten. (hak)


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