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Nachricht vom 25.11.2020    

Die neuesten Beschlüsse zu Corona und die Auswirkungen für Rheinland-Pfalz

Von Wolfgang Tischler

Angela Merkel hat mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in einer Videoschalte über neue Corona-Regeln sehr lange beraten. Malu Dreyer kam mit einer Verspätung von dreieinhalb Stunden zur angesetzten Pressekonferenz und nannte die wichtigsten Eckpunkte der Absprachen.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer während der Pressekonferenz. Foto: Wolfgang Tischler

Region. Gastronomie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben weiter vorläufig bis zum 20. Dezember geschlossen. Der Bund entschädigt die betroffenen Geschäfte und Einrichtungen wie bereits bei den November-Hilfen. Übernachtungen für touristische Zwecke werden weiter verboten bleiben. An Silvester werden öffentlich veranstaltete Feuerwerke verboten. Die örtlichen Behörden können zudem das Abschießen von Feuerwerk jeglicher Art auf belebten Straßen und Plätzen verbieten, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Privates Feuerwerk wird nicht generell verboten, es wird jedoch empfohlen darauf zu verzichten. So sollen mögliche Verletzungen reduziert und so die in der Pandemie sowieso schon strapazierten Krankenhäuser in der Silvesternacht entlastet werden.

Sondermaßnahmen bei Inzidenzwerten ab 200

Ab einer sogenannten Inzidenz über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen soll es im Rahmen einer sogenannten Hotspot-Strategie zusätzliche Einschränkungen geben. Dazu zählen zusätzliche Regelungen im Bereich der Schulen und des Einzelhandels. Weitergehende Kontaktbeschränkungen in Schulen gibt es dann ab Jahrgangsstufe sieben, mit Ausnahmen der Abschlussklassen. Die Schulen werden mit der Schulaufsicht geeignete Maßnahmen in den nächsten Tagen festlegen, wie zum Beispiel Wechselunterricht.

Beschränkungen in Geschäften
Zugelassen wird ein Kunde pro 20 Quadratmetern ab einer Einkaufsfläche von 801 Quadratmetern. Bei kleineren Geschäften soll die Regel ein Kunde pro zehn Quadratmeter gelten. Außerdem soll im Groß- und Einzelhandel die Maskenpflicht erweitert werden. Sie soll künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen gelten. Der Bevölkerung wird empfohlen die Einkäufe für Weihnachten möglichst auch unter der Woche zu tätigen.




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Besucherzahlen in Pflegeheimen
Begrenzung auf eine Person oder maximal zwei Personen aus einem Haushalt in besonderen Fällen. Besucher müssen eine FFP 2 Maske tragen. Das Personal soll einmal die Woche getestet werden. In Krankenhäusern kommt es vermehrt zu Ansteckungen, Geschäftsführer von Krankenhäusern werden deshalb zu Gesprächen eingeladen, um Strategien zu entwickeln.

Kontakte
Kontaktbeschränkungen ab 1. Dezember auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. Weihnachten und Silvester (23. Dezember bis 1. Januar) kann im kleinen Kreis von maximal zehn Personen gefeiert werden.

Für die Weihnachtsferien gilt „wir bleiben Zuhause“. Partys sind derzeit tabu. Skiurlaub sollte nicht stattfinden. Europäische Regelungen werden hier angestrebt. Die Weihnachtsferien beginnen mit dem ersten Ferientag am 19. Dezember. Die neue Rechtsverordnung wird am 1. Dezember in Kraft treten, sie wird in den nächsten Tagen ausgearbeitet. Dort gibt es dann detaillierte Ausführungen.
woti


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