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Nachricht vom 27.11.2020    

Mehr Sicherheit im Alltag: Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Katzwinkel informiert

Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Katzwinkel e.V. wird zukünftig in regelmäßigen Abständen über die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr im Bereich des Brand- und Bevölkerungsschutzes informieren. Ziel dabei ist es wichtige Hinweise zu geben, um den Alltag eines Jeden sicherer zu gestalten.

Die Feuerwehr - Dein Freund und Helfer (Foto: Feuerwehr)

Katzwinkel. In diesem ersten Bericht berichtet der Förderverein zum Thema „Landesgesetze über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz“ (LBKG) in Rheinland-Pfalz und die Fördervereine der Freiwilligen Feuerwehren.

Das LBKG ist die rechtliche Grundlage für die Arbeit und die Hilfe der Feuerwehren in verschiedenen Bereichen. In diesem Gesetz werden die vielfältigen Aufgaben und auch die Zuständigkeiten geregelt. Beispielsweise legt das LBKG fest, dass die Gemeinden (Verbandsgemeinden) eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufstellt und mit Material und den überall bekannten Fahrzeugen unterhält. Auch für die Aus- und Fortbildungen der Einsatzkräfte ist Sorge zu tragen.

Zudem regelt das Gesetz im 7. Abschnitt die Rechte und Pflichten der Bevölkerung. Dazu gehören u.a. die Gefahrenmeldung. Dies bedeutet, dass jeder, der einen Brand oder ein sonstiges Ereignis bemerkt, durch das z.B. Menschen gefährdet sind, dies unverzüglich melden muss. Wichtig ist zudem die Hilfeleistungspflicht und die Duldungspflicht (Zutritts-Gestaltung der Einsatzkräftige z.B. an Einsatzorten). Entstehen der Bevölkerung z.B. während einer Hilfeleistung Schäden, regelt das Gesetz ein entsprechenden Entschädigung.

Immer häufiger wird festgestellt, dass Einsatzkräfte während der Ausübung ihrer Tätigkeiten behindert werden. Im LBKG ist hierzu und auch zu Übungen der Wehren festgelegt, dass unbeteiligte Personen die Einsätze nicht behindern dürfen und den Anweisungen u.a. der Einsatzleiter und Feuerwehrangehörigen Folge leisten müssen.

Förderung des Feuerwehrgedankens
Gemäß des Paragraphen 9 Absatz 5 des LBKG können die Gemeinden auch Vereine zur Förderung des Feuerwehrgedankens aufstellen. Die Aufgabe dieser Vereine, so auch die des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Katzwinkel e.V., ist es, dass Brauchtum der Freiwilligen Feuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr selbst zu unterstützen.
Üblicherweise wird die Freiwillige Feuerwehr mit allem notwendigen Material durch die Verbandsgemeinde ausgestattet. Dennoch kommt es vor, dass es Material gibt, welches den Wehren entweder zusätzlich Fähigkeiten verleiht oder die Arbeit der Einsatzkräfte erleichtern würde. Teils können die Gemeinden diese Materialien jedoch nicht beschaffen, da es nicht zum Ausstattungskonzept gehört oder passt. Gerade für solche Dinge leistet der örtliche Förderverein der Feuerwehr oftmals seinen Beitrag, um die benötigten Ausstattungen zu beschaffen.



Das tatkräftige Engagement der Mitglieder des Fördervereins unterstützt so die aktive Feuerwehr, die Jugendfeuerwehr, sowie die Altersabteilung und bestärkt den sozialen Zusammenhalt.

Finanziert wird der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr hauptsächlich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Als gemeinnützige Organisation widmet er sich ausschließlich der Unterstützung der eigenen Feuerwehr, nicht der Gewinnerzielung.

Wer Mitglied beim Förderverein werden möchte und so die Freiwillige Feuerwehr unterstützen möchte, damit das Leben für alle noch sicherer wird, Ideen für weitere Berichte oder Fragen zum Thema Feuerwehr, Brandschutz, Rettungswesen und Katastrophenschutz hat, kann sich gerne per Email unter FVFFKatzwinkel@web.de an den Vorstand des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Katzwinkel e.V. wenden. (PM/KathaBe)



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