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Nachricht vom 11.12.2020    

Gaspreise steigen wegen CO2-Bepreisung und gestiegenen Netzentgelten

INFORMATION | Energierechtstipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Im kommenden Jahr werden die Gaspreise wegen der CO2-Bepreisung und höherer Netzentgelte steigen. Ein Preisvergleich lohnt sich. Die Verbraucherzentrale bietet Informationen und Beratung an.

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Koblenz. Ab 1. Januar 2021 tritt die CO2-Bepreisung in Kraft und die Netzentgelte steigen. Viele Gasversorger werden diese Kostensteigerungen im nächsten Jahr an ihre Kunden weitergeben. „Die CO2-Bepreisung ist ein wirksames Instrument, um auf die Klimakrise zu reagieren“, so Max Müller, Fachberater Energierecht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Allerdings sollten die dadurch entstehenden Kosten gerecht verteilt werden.“ Die Verbraucherzentrale befürchtet, dass die neue Abgabe dazu genutzt wird, deutliche Preissteigerungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern zu begründen.

„Anbieter geben häufig nur gestiegene Kosten an ihre Kunden weiter. Die in anderen Bereichen auftretenden Einsparungen werden dagegen kaum zu günstigeren Preisen in bestehenden Verträgen genutzt“, so die Erfahrungen von Müller. Insbesondere gesunkene Einkaufspreise bei den Rohstoffen werden oft gar nicht oder nur mit großer Verzögerung an Bestandskunden weitergegeben. Daher lohnt sich ein Preisvergleich. Bei Neuverträgen locken viele Anbieter mit günstigen Preisen, um Kunden zu gewinnen. Ein Wechsel kann sich also auszahlen.




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Fragen rund um Strom- und Gasrechnungen, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater der Verbraucherzentrale. Die Beratung kostet derzeit wegen der reduzierten Mehrwertsteuer 17,55 Euro.

Eine Beratung zum Wechsel des Strom- und Gasversorgers kostet bis zum Jahresende 4,85 Euro. Eine Terminvereinbarung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 60 75 600 ist erforderlich oder alternativ per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp.

Informationen rund um Strom- und Gaspreise bietet die Verbraucherzentrale auch auf ihrer Internetseite: Was ist erlaubt bei Preiserhöhungen bei Strom und Gas?

Wie findet man den richtigen Tarif bei Strom und Gas?
VZ-RLP


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