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Nachricht vom 21.12.2020    

Bildungsprämie: Bund verlängert nochmals vereinfachtes Antragsverfahren

Viele Jahre oder gar Jahrzehnte beim gleichen Unternehmen: diese Lebensläufe werden seltener. Gleichzeitig steigen die Wünsche nach beruflicher Veränderung und Weiterentwicklung. Beides erfordert, dass man sich eigenständig um Weiterbildung bemüht. Hier setzt die Bildungsprämie an.

(Symbolbild: Pixabay)

Altenkirchen/Kreisgebiet. Wer selbst aktiv wird und sich weiterbildet, kann nach Prüfung der individuellen Fördervoraussetzungen durch einen staatlichen Zuschuss unterstützt werden. Denn gerade im Beruf ist es wichtig, fachlich „am Ball“ zu bleiben. Um den Erwerbstätigen mit geringerem Einkommen die Teilhabe am lebenslangen Lernen zu erleichtern, führte die Bundesregierung mit der Bildungsprämie bereits im Dezember 2008 ein neues Finanzierungsmodell ein. Darauf weist die Kreisvolkshochschule (KVHS) Altenkirchen aktuell hin.

Von den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sind weiterhin bundesweit auch Beratung, Ausgabe von Prämiengutscheinen und Kursangebote in Präsenzform betroffen. Krisenzeiten wie derzeit bieten aber auch die Chance sich beruflich zu qualifizieren – zahlreiche Onlinekurse verschiedener Träger bieten auch in Zeiten des Kontaktverbotes hierzu die Möglichkeit, um die nötige Sachkenntnis zu erwerben sowie die Herausforderungen des modernen Berufslebens zu meistern.

Antragsverfahren „auf Distanz“
Um der derzeitigen Situation zu begegnen und Beratungen zur Bildungsprämie möglichst gut aufrecht zu erhalten, ermöglicht die Programmstelle weiterhin ein alternatives Antragsverfahren „auf Distanz“ an, dass nun aktuell bis zum Ende 2021 verlängert wurde. Grundsätzlich sind Kurzarbeitende förderfähig, sofern alle weiteren Förderkonditionen erfüllt sind. Der Prämiengutschein zur Ko-Finanzierung individueller beruflicher Weiterbildung hat einen Wert von 50 Prozent der Kurskosten bis zu einer Höchstgrenze von 500 Euro. Das alternative Beratungs- und Ausgabeverfahren sieht eine telefonische Beratung und das elektronische Übersenden der notwendigen Unterlagen vor. Prämienberechtigt sind Erwerbstätige, die durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt.



Wer sich für die Bildungsprämie interessiert, kann sich an die Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule Altenkirchen wenden (Tel.: 02681-812211, E-Mail: kvhs@kreis-ak.de) oder sich online informieren: www.bildungspraemie.info. (PM)



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