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Nachricht vom 22.12.2020    

Von Siegradweg bis Müllgebühren: Kreistag-Beschlüsse trotz abgesagter Sitzung

Wegen des Shutdowns hatte der Altenkirchener Kreistag seine für den 21. Dezember geplante Sitzung abgesagt. Die erforderlichen Beschlüsse wie auch die der ebenfalls abgesagten Sitzung des Kreisausschusses am 14. Dezember wurden schriftlich im Umlaufverfahren eingeholt.

Diese Gerüstbrücke zur Querung der Sieg bei "Siegtal pur" gehört wohl bald der Vergangenheit an. (Foto: KV Altenkirchen)

Altenkirchen. Vorab: Bei keinem einzigen Punkt gab es Gegenstimmen seitens der Kreistagsmitglieder.

Förderprogramm ermöglicht Fahrradbrücke über die Sieg
Gute Nachrichten gibt es in der Folge der Abstimmung für alle Radfahrer, und zwar nicht nur für die in der Region: Der lange ersehnte Lückenschluss des Siegradweges bei Etzbach rückt näher. Als Teil der Deutschlandroute D4, der so genannten Mittellandroute, hat der Siegradweg als einer von zwölf Fernradwanderwegen zweifellos überregionale Bedeutung, reicht diese Route doch von Aachen bis Görlitz. Zwar baut der Kreis Jahr für Jahr eine Behelfsbrücke für das Großevent „Siegtal pur“ zwischen den Ortsgemeinden Etzbach und Bitzen auf, um die Siegquerung zu ermöglichen, aber eine dauerhafte Lösung ließ bislang auf sich warten. Lange wurde eine Seilbahnlösung favorisiert, die unter Experten aber kritisch betrachtet wurde: Fragen der Kapazität, Sicherheit und Akzeptanz bei den Nutzern blieben offen. Der Lückenschluss durch den Bau einer festen Brücke ist nun möglich durch das Förderprogramm „Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Bei einem Gesamtvolumen von rund 4 Millionen Euro werden mindestens 75 Prozent – bei als finanzschwach eingestuften Kommunen wie dem Landkreis Altenkirchen sogar 90 Prozent – gefördert. Ein Förderantrag, der kurz vor der Bewilligung steht, wurde gestellt. Der Kreistag hat mit seinem einstimmigen Beschluss den erforderlichen Eigenanteil bereitgestellt. Bei kalkulierten Gesamtkosten von 4,056 Millionen Euro sind das je nach endgültiger Bundesförderung zwischen 358.000 und 895.000 Euro.

Mehr Breitband für alle
Auch in Sachen Breitband tut sich etwas: Die Beteiligung am neuen Förderprogramm „Graue Flecken“ fand die Zustimmung der Kreistagsmitglieder. Dabei sind auch die Kommunen im Kreis im Boot. Nachdem Ende 2019 der der FTTC-Ausbau (Glasfaserkabel bis zu den „Grauen Kästen“, den sogenannten Multifunktionsgehäusen der Netzbetreiber) abgeschlossen werden konnte und danach der Ausbau der Breitband-Infrastruktur an den Schulen begann, war als weiterer Schritt der FTTH-Ausbau (Glasfaser bis in die Unternehmensgebäude) lediglich für Gewerbegebiete (Sonderförderprogramm Gewerbegebiete) vorgesehen. Nun legen Bund und Europäische Union zum ersten Halbjahr 2021 das Förderprogramm „Graue Flecken“ auf, das eben nicht nur auf Gewerbegebiete, sondern in einem zweistufigen Pan auf alle unterversorgten Anschlüsse zielt. Kreisweit sind rund 40.000 Gebäude betroffen. Erste Berechnungen durch die zuständige Wirtschaftsförderung des Kreises für das komplette Kreisgebiet kommen auf Kosten von 214 Millionen Euro. 50 Prozent sollen vom Bund, 40 Prozent vom Land kommen. Sollte sich das „Graue-Flecken“-Programm nicht realisieren lassen, ist die Kreisverwaltung durch den jüngsten Beschluss beauftragt, die ursprüngliche Lösung mit dem Sonderförderprogramm Gewerbegebiete weiterzuverfolgen.



„Blaue Tonne“ wird nicht mehr gratis geleert
Bereits in den zuständigen Ausschüssen waren weitere Kreistagsbeschlüsse vorberaten worden: Der Werkausschuss Abfallwirtschaft hatte dem Kreistag empfohlen, die Gebührenkalkulation und den Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes (AWB) für das 2021 anzunehmen und einer Änderung der Abfallgebührensatzung zuzustimmen. Eine wichtige Botschaft: Für die „Blaue Tonne“ fallen wieder Gebühren an, da sich anders als über viele Jahre üblich mit dem Inhalt der Papiertonne – der so genannten PPK-Fraktion aus Papier, Pappe und Kartonage – kein Geld mehr verdienen lässt. Außerdem kommt es zu geringen Veränderungen bei Restabfall und Biomüll. Bezogen auf einen Vier-Person-Musterhaushalt schlägt sich das insgesamt in einem moderaten Anstieg der Gebühren um 5,23 Prozent nieder. In Euro und Cent heißt das: Wer eine 120 Liter Rest-, 120 Liter Bio- und 240 Liter Papierabfall-Tonne hat, zahlt künftig 140,38 Euro jährlich, bisher waren es 133,40. Die Summe der Erträge des AWB-Erfolgsplanes beläuft sich auf rund 12,4 Millionen Euro für 2021, (Plan Vorjahr: 12.782.200 Euro), die Summe der Aufwendungen auf rund 12,35 Millionen Euro (Plan Vorjahr: 12.722.238 Euro). Der erwartete Jahresgewinn wird mit 53.821 Euro ausgewiesen.

Corona-Prämie bei der Westerwaldbus GmbH
Ebenfalls vorberaten und zur Beschlussfassung durch den Kreistag empfohlen war eine so genannte Corona-Prämie für Busfahrerinnen und Busfahrer der Westerwaldbus des Kreises Altenkirchen GmbH: Bei drei Enthaltungen folgte der Kreistag der Empfehlung der zuständigen Gesellschafterversammlung. Hintergrund: Die Gewerkschaft Verdi und die Arbeitgeberverbände haben kurzfristig eine so genannte „Corona-Helden-Prämie“ für Busfahrerinnen und Busfahrer in Höhe von 1.500 Euro pro Person für Verdi-Mitglieder vereinbart. Darüber hinaus zahlt die Westerwaldbus GmbH nach rechtlicher Prüfung auch denjenigen Fahrerinnen und Fahrer diese Prämie aus, die nicht Verdi-Mitglied sind, aber die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Die Mehrkosten von maximal insgesamt 93.000 Euro gleicht der Kreis aus.

Weitere Beschlüsse
Einnahmen in Höhe von 430.000 Euro erzielt der Kreis aus dem Verkauf des ehemaligen Hauses Weinbrenner in Flammersfeld. Das Gebäude hatte der Kreis seinerzeit für die Unterbringung von Flüchtlingen gekauft. Und noch einen Beschluss fassten die Kreistagsmitglieder: Die Abrechnungsmodalitäten für die Nutzung des Sportzentrums Altenkirchen (Glockenspitze) werden geändert: Von dem jährlichen Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwand trägt der Landkreis zukünftig 70 Prozent statt wie bisher 88, die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld 30 Prozent statt 12. Diese Aufteilung beruht auf dem Verhältnis der zeitlichen Zurverfügungstellung der Sportanlagen für Schul- und Breitensport. An Investitionen bis 30.000 Euro beteiligt sich der Landkreis ebenfalls mit 70 Prozent. Bei höheren Investitionen werden einzelfallbezogene Regeln getroffen. (PM)


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