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Nachricht vom 23.12.2020    

Land und Bund unterstützen kommunale und private Waldbesitzer

Mehr als 1.800 rheinland-pfälzische kommunale und private Waldbesitzende haben bis letzte Woche rund 2.400 Förderbescheide von der Zentralstelle der Forstverwaltung in Höhe von insgesamt 21,2 Millionen Euro erhalten.

Waldschäden; © igreen, J.Fieber

Mainz/Region. Dies entspricht mehr als einer Verdreifachung des Wertes aus dem vergangenen Jahr, in dem die Zentralstelle bereits rund 6,5 Millionen Euro Fördergelder an Waldbesitzende in Rheinland-Pfalz ausgezahlt hatte. Die Zentralstelle hat die Fördergelder überwiegend für Maßnahmen der Schadensbeseitigung in den Wäldern bewilligt. „Unsere Wälder sind extrem von der Dürre und Hitze seit 2018 in Mitleidenschaft gezogen worden. Rund 11 Millionen Bäume sind seit 2018 abgestorben. Wir müssen alles Mögliche tun, um unseren Wald als Lebens-, Natur- und Erholungsort zu erhalten“, sagte Umwelt- und Forstministerin Ulrike Höfken.

Die geförderten Maßnahmen dienten hauptsächlich dem Waldschutz, um die weitere Ausbreitung des Borkenkäfers einzudämmen. Bereits durchgeführte Wiederaufforstungen auf den Schadflächen sowie Wegegrundinstandsetzungen hat die Zentralstelle für Forstverwaltung ebenfalls gefördert. In Waldbauvereinen organisierte private Waldbesitzende mit überwiegend kleinen Betriebsgrößen erhielten bei der Bewältigung der Extremwetterschäden besondere Unterstützung. So hat das Land die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse für ihre Aktivitäten in der Fortbildung der Mitglieder und im Bereich der Holzvermarktung unterstützt. Auch für Waldnaturschutzmaßnahmen zum Erhalt gefährdeter Fledermaus- und Vogelarten konnten in diesem Jahr im Vergleich zu den Vorjahren umfangreichere Mittel von insgesamt 457.000 Euro ausgezahlt werden. Zum Vergleich: 2019 waren es noch 85.000 Euro.

Die Mittel stammen überwiegend aus dem Förderprogramm der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), bei dem der Bund 60 Prozent und das Land 40 Prozent der Finanzierung übernehmen. „Wir haben uns bei der Bundesregierung bereits seit 2018 erheblich für die Einführung des GAK-Sonderprogramms Wald eingesetzt. Mit Erfolg: Das Programm dient als gezielte Hilfe für diejenigen Waldbesitzenden, welche die Folgen der extremen Wetterereignisse bewältigen müssen“, so die Ministerin. Das Sonderprogramm Wald des Bundes und der Länder wird auf jeden Fall bis Ende 2023 fortgesetzt. In den kommenden Jahren sollen daraus vorrangig Maßnahmen der Wiederbewaldung und der Waldpflege unterstützt werden. Das Ziel: Der Wald soll in seiner Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel gestärkt werden, etwa durch die Initiierung natürlicher Waldverjüngung und die behutsame Anreicherung mit klimatoleranteren Baumarten, die zu einem robusten laubbaumbetonten Mischwald führen. Weitere Bewilligungen von Fördermitteln erfolgen voraussichtlich im Frühjahr 2021.



„Mit dieser finanziellen Unterstützung der kommunalen und privaten Waldbesitzenden leistet das Land einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Wälder an den Klimawandel. Die Landesregierung hatte sich im vergangenen Jahr mit Unterzeichnung der ‚Walderklärung’ in diesem Sinne sehr klar für die Unterstützung des Waldes und der Waldbesitzenden ausgesprochen“, sagte Höfken abschließend. (PM)


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