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Nachricht vom 29.12.2020    

Birkener Schützen verschieben Mitglieder- und Jahreshauptversammlung vorerst

Auf Grund der aktuellen Coronaverordnung ist der St. Hubertus Schützenbruderschaft Birken-Honigessen grundsätzlich die Durchführung der geplanten Mitgliederversammlung nicht möglich und daher muss diese vorerst verschoben werden.

Birken-Honigsessen. Der Gesetzgeber hat zwar mit Übergangsregelungen die Möglichkeit geschaffen, die Mitgliederversammlung in alternativer Form durchführen zu können, allerdings ist dies sehr aufwendig und deshalb nicht unbedingt empfehlenswert. Bedeutsamer ist allerdings die gesetzliche Übergangsregelung, dass die Vorstände im Amt bleiben, bis eine Neuwahl erfolgen kann. Diese Regelungen sind bis zum 31.12.2021 verlängert worden.

Damit ist es rechtlich kein Problem, die Mitgliederversammlung zu verschieben. Der Vorstand bleibt weiter im Amt, die Vertretungsberechtigung ist gesichert und weiter handlungsfähig. Auf der kommenden Mitgliederversammlung wird der Rechenschaftsbericht, Kassenbericht, Kassenprüfbericht und die Entlastung des Vorstandes für den entsprechenden Zeitraum beantragt werden. Die Abschlüsse werden wie vorgesehen und gewohnt zum 31.12.2020 erstellt. Ein neuer Termin kann leider im Moment nicht mitgeteilt werden. Allerdings ist der Vorstand zuversichtlich, dass sich vielleicht zur Jahresmitte, wenn die Impfungen vorangeschritten sind, eine Möglichkeit ergeben wird.

Warum nutzt die Bruderschaft nicht die virtuelle Variante?
Von einer virtuellen Form wird vorerst abgesehen, weil nicht verkannt werden darf, dass sowohl die virtuelle Mitgliederversammlung, als auch die Briefwahl erheblicher technischer und organisatorischer Vorbereitungen bedarf. So ist die virtuelle Mitgliederversammlung gesetzlich nur möglich, wenn der Verein dazu über die geeignete Software verfügt, die dazu auf dem Mark angeboten wird und auch nicht unerhebliche Kosten verursacht. Problematisch ist sicher auch die Tatsache, dass an der Mitgliederversammlung normalerweise eine nennenswerte Zahl von Mitgliedern teilnimmt, die nicht zwingend über die Voraussetzungen für eine Teilnahme an einer virtuellen Versammlung verfügt, wie fehlende Kenntnisse und die technische Ausstattung, die den Mitgliedern vereinseitig gestellt werden müsste. Dadurch kann eine virtuelle Versammlung eine „besondere Erschwernis“ für die Teilnahme darstellen und die Beschlüsse zwar nicht nichtig (von vornherein unwirksam), aber möglicherweise anfechtbar machen.



Aber auch unabhängig von dieser Tatsache, muss bei einer virtuellen Mitgliederversammlung absolut sichergestellt werden, dass nur Mitglieder Zugang zur virtuellen Mitgliederversammlung haben und nur stimmberechtigte Mitglieder an der Online-Abstimmung teilnehmen. Dies ist nicht ohne beachtlichen Aufwand und technisches Knowhow machbar. Auch bei der Briefwahl und der Beschlussfassung im Umlaufverfahren sind eine Vielzahl von Voraussetzungen zu beachten (z.B. Information aller Mitglieder, abstimmungsfähige Beschlussvorschläge, Dokumentation der Abstimmungsergebnisse). Für die meisten Vereine, wie auch für die Schützenbruderschaft Birken-Honigsessen, sollte derzeit keine zwingende Notwendigkeit bestehen, die Mitgliederversammlung virtuell oder per Briefwahl durchzuführen, zumal die gesetzlichen Übergangsregelungen hier rechtliche Sicherheit geben. (PM)


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