Werbung

Nachricht vom 31.12.2020    

Fahranfänger: Anordnung Aufbauseminar auch nach Ablauf Probezeit rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem gerichtlichen Klageverfahren entschieden, dass die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger nach Ablauf der Probezeit rechtmäßig ist.

Symbolfoto

Region. Die Anordnung ist auch dann korrekt, wenn zwischen einem Verkehrsverstoß und der behördlichen Maßnahme ein längerer Zeitraum liegt, in dem der Betroffene beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat.

Die Klägerin beging als Fahranfängerin noch während ihrer Probezeit zwei schwerwiegende Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr. Im April 2018 überschritt sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 Stundenkilometer und im November 2018 um Stundenkilometer. Die Verkehrsverstöße wurden jeweils mit Bußgeldern und der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister geahndet. Erst nachdem die Probezeit der Klägerin im Herbst 2019 abgelaufen war, ordnete die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Anfang 2020 die Teilnahme an einem Aufbauseminar an.

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob die Klägerin hiergegen Klage. Sie machte unter anderem geltend, der mit einem Aufbauseminar verfolgte Zweck, Defizite bei noch jungen Fahrern zu beseitigen, greife nur dann, wenn die Maßnahme zeitnah ergriffen werde. Das sei bei ihr nicht geschehen. Ihre Probezeit sei in der Zwischenzeit abgelaufen und seit ihrem letzten Verkehrsverstoß sei es zu keinen Beanstandungen mehr gekommen.

Die Richter des Verwaltungsgerichts Koblenz folgten dieser Argumentation nicht und wiesen die Klage ab. Das Gesetz lasse die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Ablauf der Probezeit ausdrücklich zu. Aus diesem Grund sei sie auch dann noch zulässig, wenn seit der letzten Zuwiderhandlung eine längere beanstandungsfreie Zeit verstrichen sei. Sinn und Zweck eines Aufbauseminars, den Fahranfänger zu einem verkehrsordnungsgemäßen Verhalten anzuhalten und Gründe der Verhältnismäßigkeit erforderten zwar eine maximale zeitliche Grenze für den Zeitraum zwischen der begangenen Zuwiderhandlung und der behördlichen Anordnung. Ob man hierbei pauschal auf einen Zeitraum von zwei Jahren oder auf die Tilgungsreife einer Tat im Fahreignungsregister abstelle, könne aber offenbleiben.



Beide Ansichten führten im Fall der Klägerin dazu, dass die behördliche Anordnung rechtmäßig sei. Denn die letzte Zuwiderhandlung habe nur 15 Monate zurückgelegen und auch die Tilgungsreife der im Fahreignungsregister eingetragenen Taten sei noch nicht eingetreten. Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14. Dezember 2020, 4 K 612/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Nach Zündung von Sprengvorrichtungen im ICE bei Siegburg: Polizei sucht Zeugen

Ein 20-jähriger Mann zündete am 2. April 2026 zwei Sprengvorrichtungen in einem ICE auf dem Weg von Aachen ...

Pkw gerät auf der L 281 in Höhe Steinebacher Forsthaus in Brand

Am Dienstag (14. April) wurden, gegen 11.53 Uhr, mehrere Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde ...

Universität Siegen unterstützt Mitarbeitende mit Pflegeverantwortung

Die Universität Siegen beteiligt sich am Landesprogramm NRW "Vereinbarkeit Beruf & Pflege" und setzt ...

Handwerksmesse Koblenz 2.0: Eine Entdeckungsreise in die Welt des Handwerks

Nach mehr als zwei Jahrzehnten kehrt die Handwerksmesse nach Koblenz zurück und präsentiert sich mit ...

Acht Temposünder bei Geschwindigkeitskontrollen in Weyerbusch und Bruchertseifen ertappt

Am Abend des 13. April führte die Polizeiinspektion Altenkirchen gezielte Geschwindigkeitskontrollen ...

Verkehrsunfall auf der B 256 bei Isert: Pkw-Fahrer leicht verletzt

Am frühen Montagabend kam es auf der Bundesstraße 256 bei Isert zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein ...

Weitere Artikel


Weeser (FDP): Zu wenige Bahnhöfe barrierefrei

Nur sechs Prozent der von der Deutschen Bahn betriebenen Bahnhöfe in Rheinland-Pfalz sind uneingeschränkt ...

Rückblick auf Corona und Co.: Was unsere Leser 2020 am meisten interessierte

Keine Frage, das alles beherrschende Thema in diesem Jahr war zweifelsohne die Corona-Pandemie. Nahezu ...

Stadtarchiv Kirchen: Der Stadt ein Gedächtnis geben

Die Aktivitäten des Kirchener Heimatvereins sind vielfältig. Doch viele übersehen, dass sich das Team ...

Sternsinger in Birken-Honigsessen: Tradition trotz Corona

Auch in der Kirchengemeinde Birken-Honigsessen hat das Coronavirus seine Spuren hinterlassen. Aber trotz ...

Corona-Pandemie im Kreis Altenkirchen: Zwei Todesfälle seit Montag

Zum letzten Mal im Jahr 2020 veröffentlicht die Kreisverwaltung Altenkirchen aktuelle Zahlen zur Corona-Pandemie ...

LKW steckte fest: Verkehrspoller in Pracht aufgestellt

Durch den Bauhof der Verbandsgemeinde Hamm wurde noch vor Weihnachten ein Verkehrspoller an der Kreuzung ...

Werbung