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Nachricht vom 09.01.2021    

Rheinland-pfälzische IHKs informieren in Webinaren

INFORMATION | Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben sich nach langen, zähen Verhandlungen auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Dieses regelt auch die Mobilität von Arbeitskräften und andere Aspekte der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

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Koblenz. Das Vereinigte Königreich ist ein bedeutender Partner der rheinland-pfälzischen Wirtschaft. Im Jahr 2019 wurden Waren im Wert von rund 3,3 Milliarden Euro aus Rheinland-Pfalz nach Großbritannien exportiert. Damit war das Land der drittwichtigste ausländische Absatzmarkt für hiesige Unternehmen.

„Das Hin und Her zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich hat für Verunsicherung in der Unternehmerschaft gesorgt. Das Abkommen geht für Exporteure jedoch mit erheblichem Mehraufwand, etwa beim Ursprungsnachweis, und steigender Bürokratie einher. Wir als rheinland-pfälzische Industrie- und Handelskammern (IHKs) wollen unseren Mitgliedsunternehmen mit Beratung und Informationsveranstaltungen zum Brexit zur Seite stehen“, erklärt Karina Szwede, Sprecherin International der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz und stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Koblenz.

Um Fragen der Mitgliedsunternehmen zu klären, bieten die IHKs im Januar und Februar Webinare zu verschiedenen Themen rund um den Brexit an. Den Auftakt macht am 19. Januar von 10 bis 11 Uhr das Webinar „Brexit – was im Bereich Zoll und Warenverkehr nun wirklich gilt“.

Was müssen Sie als Arbeitgeber tun, wenn Sie britische Mitarbeiter haben oder zukünftig britische Staatsangehörige einstellen möchten? Welche Auswirkungen ergeben sich, wenn Sie britische Geschäftspartner haben, die für eine Geschäftsreise oder einen Arbeitsaufenthalt nach Deutschland kommen? Am 26. Januar von 14 bis 15 Uhr veranstalten die vier Welcome Center der rheinland-pfälzischen IHKs ein Webinar zu den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für britische Staatsbürger in Deutschland.




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Die Themen Entsendung von Mitarbeitern und Erbringung von Dienstleistungen werden beim Webinar am 28. Januar von 10 bis 11.30 Uhr behandelt.

Die Befreiung von Zollabgaben im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich ist keine Selbstverständlichkeit, sondern unterliegt den Bedingungen des Freihandelsabkommens. Trotz des Abkommens ist der Aufwand für Exporteure gestiegen. Informationen dazu bieten zwei Webinare „Brexit: Warenursprung und Präferenzen“ am 21. Januar und 4. Februar, jeweils von 10 bis 11:30 Uhr. Die Webinare sind gezielt für Einsteiger bzw. Fortgeschrittene konzipiert.

Am 18. Februar von 10 bis 11 Uhr gibt es ein weiteres Webinar zu rechtlichen Themen.
Weitere Termine folgen noch.

Eine Übersicht über alle Brexit-Veranstaltungen der rheinland-pfälzischen IHKs gibt es unter folgendem Link: www.ihk-rlp.de/brexit-veranstaltungen

Ein vertieftes Angebot zum britischen Markt stellt die IHK Pfalz mit ihrem Kompetenzzentrum Großbritannien bereit: www.pfalz.ihk24.de/grossbritannien. Für Fragen zum Brexit hat die IHK Koblenz eine Brexit-Hotline unter Tel. 0261 106-500 eingerichtet. (PM)


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