Werbung

Nachricht vom 13.01.2021    

Corona: Eilantrag zweier Märkte gegen teilweises Verkaufsverbot erfolgreich

Zwei Einkaufsmärkte dürfen in ihren Verkaufsräumen trotz des sogenannten Lockdowns vorläufig ihr gesamtes Warensortiment für den Kundenverkehr anbieten. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem gerichtlichen Eilverfahren.

Koblenz. Die Antragstellerin betreibt zwei Einkaufsmärkte mit einem gemischten Warensortiment. Hierzu gehören neben Lebensmitteln, Drogerieartikeln und Getränken auch Spielwaren, Bekleidungsstücke und Haushaltswaren. Die zuständige Verwaltungsbehörde untersagte der Antragstellerin gestützt auf die Vierzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (14. CoBeLVO) den Verkauf sogenannter nicht privilegierter Waren (hierzu zählen etwa Spielwaren und Bekleidungsstücke) und gab ihr gleichzeitig auf, die vom Verkaufsverbot betroffenen Waren aus den Verkaufsbereichen wegzuräumen oder die Verkaufsbereiche solcher Waren zu sperren.

Mit ihrem hiergegen erhobenen gerichtlichen Eilantrag hatte die Antragstellerin Erfolg. Nach Auffassung der Koblenzer Verwaltungsrichter ist die behördliche Verfügung nicht von der 14. CoBeLVO gedeckt. Die Verordnung, so die Richter, sehe zunächst vor, dass gewerbliche Einrichtungen für den Kundenverkehr grundsätzlich geschlossen blieben. Hiervon ausgenommen seien allerdings unter anderem Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien und Babyfachmärkte. Biete eine Einrichtung neben den hiernach privilegierten Waren, zum Beispiel Lebensmittel und Drogerieartikel, auch nicht privilegierte Waren wie zum Beispiel Bekleidungsstücke und Spielwaren an, sei dies nur zulässig, soweit das weitere Waren- und Dienstleistungsangebot nicht den Schwerpunkt des Verkaufs oder des Angebots bilde.



Ob die privilegierten Waren den Schwerpunkt des Verkaufs ausmachten, orientiere sich am Umsatz, den ein Gewerbetreibender erziele. Betreffend das Angebot sei auf die Verkaufsflächen für die jeweiligen Waren abzustellen. Der Landkreis habe im Eilverfahren nicht nachvollziehbar dargelegt, dass die Antragstellerin nicht schwerpunktmäßig Lebensmittel oder Drogerieartikel verkaufe. Vielmehr ergebe sich aus den von ihr vorgelegten Tabellen mit den jeweiligen Tagesumsätzen Gegenteiliges. Zudem würden auch auf den Verkaufsflächen der jeweiligen Betriebe überwiegend privilegierte Warensortimente angeboten.

Ohne Bedeutung sei, ob die Antragstellerin im Vorfeld der Verfügung ihr Warensortiment nach Inkrafttreten der 14. CoBeLVO umstrukturiert habe. Denn über die innerbetriebliche Organisation, insbesondere über Aufbau und Umfang der Warensortimente in den Läden, könne die Antragstellerin im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst bestimmen.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 28. Dezember 2020, 3 L 1189/20.KO)


Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion



Aktuelle Artikel aus Wirtschaft


Strandgespräche zur Zukunft: Unternehmensnachfolge am Koblenzer Stattstrand

Der "Nachfolge-Beach" fand bereits zum vierten Mal am Koblenzer Stattstrand statt und lockte über 200 ...

Telekom informiert in Emmerzhausen über Glasfaseranschlüsse

In Emmerzhausen schreitet der Ausbau des Glasfasernetzes durch die Telekom voran. Eine mobile Beratungsstelle ...

Sparkasse Westerwald-Sieg unterstützt DRK Selters mit 1.000 Euro

Die Sparkasse Westerwald-Sieg überreichte dem DRK-Ortsverband Selters eine Spende in Höhe von 1.000 Euro. ...

"Wie können wir als Region gemeinsam wachsen?" Erfolgreiche siebte Business Night von Wäller Helfen

Am Donnerstagabend (12. Juni) fand die siebte Wäller Helfen Business Night im Adlerland Rotenhain statt ...

Energiewende in Koblenz: Netzbetreiber und Handwerk im Dialog

In Koblenz trafen sich kürzlich Vertreter von Gas- und Wasserinstallationsunternehmen mit der Energienetze ...

70 Jahre Möbelhaus Kranz: Wohnideen aus dem Westerwald

Das Einrichtungshaus Kranz in Nauroth feiert sein 70-jähriges Bestehen. Bekannt für seine persönliche ...

Weitere Artikel


Digitale Bürgersprechstunde zur Impfkoordination fällt aus

Leider muss die für Donnerstag, den 14.01. um 18.00 Uhr geplante nächste Digitale Bürgersprechstunde ...

Für Pflegeeinrichtungen: Waschbare Kittel benötigt

Die Corona-Pandemie erhöhte die Arbeitsbelastungen in der Pflege erheblich und auch die Ungewissheit ...

Noch Plätze frei bei den Endometriose-Selbsthilfegruppen „Endosisters“

Die Selbsthilfegruppen „Endosisters“ in Altenkirchen und Wissen nehmen noch Mitglieder auf. Menschen, ...

Abgeordnetenbesuch: Fahrschulen in Existenz gefährdet

Nach Aussage des Landtagsabgeordneten Wäschenbach (CDU) stehen rheinland-pfälzische Fahrschulen mit dem ...

Westerwälder Rezepte: Klassische Erbsensuppe mit Mettwurst

Heimat tut gut und schmeckt gut! Aus diesem Grund wollen wir regelmäßig Rezepte aus dem Westerwald veröffentlichen ...

Landkreis Altenkirchen vergibt zwei Stipendien an Medizinstudentinnen

Um dem drohenden Landarztmangel entgegen zu wirken und Medizinernachwuchs in die Region zu holen, hat ...

Werbung