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Nachricht vom 15.01.2021    

Rund 5 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Kreis Altenkirchen

Im vergangenen Jahr 2020 sind im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 5,06 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Kreis Altenkirchen durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ausgezahlt worden.

Wehrumbau bei Herdorf (Foto: Kreisverwaltung Altenkirchen)

Kreis Altenkirchen. Gefördert wurde unter anderem der Rückbau der Wehranlage „Schneiderstraße“ in Herdorf mit dem Ziel, die ökologische Durchgängigkeit des Gewässers wiederherzustellen. „Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord wasserwirtschaftlichen Maßnahmen fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung zur Erneuerung der Gebläse auf der Gruppenkläranlage ‘Peterslahr‘ in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld“, so SGD Nord Präsident Uwe Hüser.

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, in den Bereichen der Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen.



Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der Aktion Blau Plus oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90% Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80%. Zum Schutz der Ressource Wasser, trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt. (PM)


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