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Nachricht vom 23.01.2021    

Friseur- und Kosmetikbranche sendet Hilfeschrei an Malu Dreyer

Der seit Herbst letzten Jahres andauernde Lockdown für Friseure und Kosmetiker führt aktuell zunehmend zu akuten Notsituationen für viele Unternehmen und auch für viele Betriebsinhaber/Innen aus der Branche.

Foto: congerdesign/Pixabay

Region. “Die Friseur- und Kosmetikbetriebe können derzeit keinerlei Einnahmen erzielen. Viele Kollegen und Kolleginnen gehen nach den letzten Wochen nun die liquiden Mittel aus. Bisher ist nicht absehbar, wann die Finanzhilfen des Bundes auf den Konten landen werden. Wir bitten Sie daher eindringlich um weitere Hilfen für unsere Branche“, heißt es in einem Brief an die Ministerpräsidentin.

Sofortige finanzielle Hilfe: Not überbrücken
Die Branche braucht nun sofortige finanzielle Hilfen zumindest als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse späterer Hilfsprogramme.

Unternehmerlohn für Betriebsinhaber/innen
„Als Unternehmer und Unternehmerinnen müssen wir Krankenversicherungsbeiträge und Miete zahlen, Nahrungsmittel kaufen und für unsere Familien sorgen. Viele unserer Betriebe sind Haupteinnahmequellen für unsere Familien. Die Finanzhilfen des Bundes bezuschussen nur die Fixkosten und nicht die weiterlaufenden Ausgaben der Betriebsinhaber/innen, wie zum Beispiel Krankenversicherung oder private Kreditverpflichtungen. Einige Bundesländer wie etwa Baden-Württemberg haben eigene Programme aufgelegt, um die Förderlücke des Bundes zu schließen und ergänzen die Überbrückungshilfe durch einen Unternehmerlohn. Rheinland-Pfalz sollte seine Unternehmerinnen und Unternehmer dringend in ähnlicher Weise unterstützen“, wird weiter ausgeführt.

Ausbildungsbereitschaft im Gewerk bricht ein

Die jetzige Situation führt zu einem massiven Einbruch bei der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe für das nun anstehende Lehrjahr. Betriebe fragen sich, ob sie jungen Menschen in der jetzigen Situation eine sichere Perspektive anbieten können. Auch hier braucht es dringend weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Die Ausbildungsprämie des Bundes kann aufgrund der Anforderung „mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monate Umsatzrückgang von durchschnittlich 50 Prozent im Jahr 2020“ bisher ebenfalls nicht beantragt werden. Da der Lockdown jahresübergreifend ist, braucht es dringend eine Ausweitung der Ausfallzeit auf 2021.



Perspektive bieten
In den Salons wurde in den letzten Monaten massiv in Hygienekonzepte investiert. Nachweislich sind die Betriebe auch bisher keine Infektionsherde. „Für uns ist es frustrierend zu sehen, dass Friseurtätigkeiten nun zunehmend in den privaten Raum verlegt werden, in dem weder Sicherheitsabstand noch Maskenpflicht kontrolliert werden. Dies kann nicht im Sinne der Pandemiebekämpfung sein. Daher brauchen wir dringend einen Plan zur Wiedereröffnung unserer Salons. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes, der wirtschaftlichen Perspektive, aber auch als Hoffnungsschimmer für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir hoffen, dass die Landesregierung die Not unserer Branche wahrnimmt und uns dabei unterstützt, ein Betriebssterben im Friseur- und Kosmetikerhandwerk zu verhindern“, heißt es abschließend.


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