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Nachricht vom 26.01.2021    

SPD: Ambulante Pflege ist impfberechtigt

Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste können sich über die Impfhotline des Landes oder die Online-Registrierung für die Corona-Schutzimpfung anmelden. Darauf weisen die beiden Landtagsabgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Heijo Höfer hin.

(Symbolbild)

Kreis Altenkirchen. Die SPD-Politiker reagieren damit auf Rückfragen von ambulanten Pflegekräften hinsichtlich ihrer Einstufung in die verschiedenen Impfgruppen. „Wer im Rahmen der ambulanten Pflege regelmäßig Kontakt mit älteren oder pflegebedürftigen Menschen hat, gehört nach der Bundesimpfverordnung ebenso wie Pflegekräfte in stationären Einrichtungen zur Gruppe der Personen mit der höchsten Impfpriorität“, stellen Bätzing-Lichtenthäler und Höfer klar.

Die Corona-Schutzimpfung in den landeseigenen Impfzentren, in den Krankenhäusern sowie durch die mobilen Teams in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sei bisher gut angelaufen. Leider komme es momentan zu Zeitverzögerungen bei der Vergabe von Impfterminen. Grund sei die nicht vom Land zu verantwortende geringere Menge an Impfstofflieferungen. Trotzdem sollten impfberechtigte Pflegekräfte von der Möglichkeit zur Anmeldung für die Corona-Schutzimpfung Gebrauch machen, appellieren die beiden Parlamentarier.



Registrieren kann man sich unter www.impftermin.rlp.de. Termine können außerdem über die Impfhotline-Hotline des Landes (0800 / 57 58 100) vereinbart werden. (PM)


Mehr dazu:   Coronavirus  
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