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Nachricht vom 28.01.2021    

Verwaltungsgericht weist Klage ab: Bürgerbegehren in Wissen ist unzulässig

Mit Urteil vom 18. Januar 2021 hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage zum Bürgerbegehren Wissen abgewiesen und damit bestätigt, dass der Stadtrat Wissen in seiner Sitzung Ende Juni in der Sache richtig entschieden hat.

Die hohen Einmalbeiträge für Eigentümer wie hier in der Hüttenstraße sind in Wissen endgültig vom Tisch. (Foto: VG-Verwaltung)

Wissen. Die Bürgerinitiative Wissen hatte die Grundsatzentscheidung des Stadtrates Wissen vom 10. Februar 2020, das Beitragssystem der Straßenausbaubeiträge vom sogenannten Einmalbeitrag auf wiederkehrende Beiträge umzustellen, in der öffentlichen Debatte heftig kritisiert und ein Bürgerbegehren initiiert. Durch das Bürgerbegehren sollten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wissen entscheiden, ob weiterhin die Straßenausbaubeiträge im Einmalbeitrag abgerechnet werden sollen. Nach dem die notwendigen Unterschriften durch die Vertreter des Bürgerbegehrens Stadtbürgermeister Berno Neuhoff vorgelegt worden waren, hatte der Stadtrat in seiner Sitzung vom 30. Juni 2020 das Bürgerbegehren als unzulässig zurückgewiesen. Hiergegen richtete sich die Klage des Bürgerbegehrens. Die Entscheidung ist nun bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen eingegangen.

Die Koblenzer Richter gaben der Stadt Recht. Das Bürgerbegehren war nach Wertung der Richter unzulässig, da die Begründung des Bürgerbegehrens in wesentlichen Punkten unvollständig war.

Da das Land im Mai 2020 durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes die Einmalbeiträge abgeschafft hat, so das Gericht, war die Fragestellung des Bürgerbegehrens und eines möglichen Bürgerentscheids – nämlich eine Entscheidung durch die Bevölkerung zwischen Einmalbeitrag und wiederkehrendem Beitrag – quasi überholt. Die Wahl zwischen zwei Beitragssystemen war zum Zeitpunkt der Abstimmung im Stadtrat über die Zulässigkeit Bürgerbegehrens nicht mehr möglich gewesen.



Daher sei es, so die Richter, unzulässig, wenn die zeitliche Reichweite des Bürgerbegehrens nicht erkennbar ist. Ein Verweis auf die Rechtslage hätte verdeutlicht, dass eine weitere Erhebung einmaliger Beiträge lediglich für eine Übergangszeit hätte erfolgen können. Ohne eine solche Information bestünde die Gefahr, dass bei den Unterzeichnern des Bürgerbegehrens der Eindruck erweckt wird, dass ohne zeitliche Einschränkung Einmalbeiträge verlangt werden können. Zu dieser Einschätzung waren im Vorfeld des Gerichtsurteils auch schon die von der Stadt beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Dr. Caspers Mock & Partner, der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz sowie die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreiseses Altenkirchen gelangt.

Wissens VG-Bürgermeister Berno Neuhoff, der zugleich Stadtbürgermeister ist, sagte zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts: „Das Urteil bestätigt die Richtigkeit unserer Entscheidung im Stadtrat und freut mich.“

Damit wird es bei der Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge in der Stadt Wissen verbleiben. Die Abgabensatzung wird derzeit durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz geprüft, nach dem die Verbandsgemeinde Wissen einen entsprechenden Normenkontrollantrag gestellt hatte. (PM/red)



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