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Nachricht vom 28.01.2021    

Kein Wechselunterricht an Grundschulen ab 1. Februar

Das Bildungsministerium in Mainz hat darüber informiert, dass der Beginn des Wechselunterrichts für Grundschulen zurückgestellt wird. Ursprünglich war er ab dem 1. Februar geplant.

Symbolfoto

Region. Diese Entscheidung wurde nach Beratungen mit den Experten der Universitätsmedizin Mainz gestern Abend und heute Früh (28. Januar) getroffen, nachdem bekannt geworden war, dass im benachbarten Baden-Württemberg 13 neue Fälle von Virusmutationen aufgetreten waren.

Dazu Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig: “Ich bedaure sehr, dass wir am Montag nicht, wie geplant, mit dem Wechselunterricht an den Grundschulen starten können. Viele Schülerinnen und Schüler, ihre Lehrkräfte und ihre Eltern hatten sich sehr darauf gefreut, das weiß ich. Und sie alle können sicher sein, dass wir uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht haben. Ich hatte aber auch stets betont, dass der Übergang zum Wechselunterricht unter dem Vorbehalt stehen muss, dass die Infektionslage dies zulässt. Da die Art und die Bedeutung dieser Virusvarianten im Moment nicht bekannt sind, haben uns die Experten zunächst zur Vorsicht bei weiteren Öffnungen geraten und empfohlen die Situation neu zu bewerten, sobald generell belastbare Informationen vorliegen. Diesem Rat folgen wir, weil wir die Erfolge, die wir bislang erzielt haben, nicht verspielen dürfen.




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Der Fernunterricht wird daher zunächst fortgesetzt. Die Notbetreuung wird wie bisher unter den geltenden Hygieneregeln weiter angeboten. Dagegen bestehen aufgrund der guten und erfolgreichen Hygienekonzepte, der Abstandsregelungen und der Maskenpflicht nach Aussage der Experten keine Bedenken. Für die Schülerinnen und Schüler in den weiterführenden Schulen werden wir zudem die Maskenpflicht in Anlehnung an die Regelungen im öffentlichen Nahverkehr und in der Schülerbeförderung spezifizieren und dort medizinische Masken in der Notbetreuung und für die Abschlussklassen vorschreiben.“

Auch für den Kita-Bereich wird es Anpassungen geben, insbesondere nochmals erweiterte Testmöglichkeiten zur stärkeren Überprüfung des Infektionsgeschehens. Die Träger und Einrichtungen werden zeitnah darüber informiert werden.
(PM)


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