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Nachricht vom 06.03.2021    

Moped-Führerschein mit 15 Jahren kommt gut an

Fast 1000 Fahrschülerinnen und Fahrschüler in Rheinland-Pfalz haben sich seit vergangenem Sommer für den Moped-Führerschein mit 15 Jahren angemeldet. Mit der Öffnung der Fahrschulen seit 1. März können Jugendliche landesweit die Frühlingstemperaturen nutzen, um ihren Moped-Führerschein zu machen.

Symbolfoto

Region. „Gerade für die Jugendlichen auf dem Land bedeutet der Moped-Führerschein mit 15 mehr Mobilität und ein Stück weit mehr Unabhängigkeit. Die hohe Nachfrage zeigt, dass wir den jungen Menschen ein attraktives Mobilitätsangebot machen. Denn egal ob Freizeit oder Ausbildung, Jugendliche wollen mobil sein. Der Moped-Führerschein mit 15 ist ein wichtiges Angebot an junge Menschen. Er schafft echte Mobilitätsalternativen und bringt mehr Lebensqualität“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing. Es sei gut, dass Rheinland-Pfalz den Führerschein AM 15 im vergangenen Jahr eingeführt habe.

Wissing hatte sich für die Einführung des AM 15 stark gemacht, das Kabinett ist seinem Vorschlag gefolgt. Seit Juni 2020 ist die Verordnung in Kraft. Die Länder können selbst entscheiden, ob sie den Moped-Führerschein mit 15 (AM 15) anbieten möchten oder nicht. Der Bund hatte Ende 2019 die Möglichkeit zur Einführung in den Ländern geschaffen.

Der Moped-Führerschein mit 15 ist neben dem begleiteten Autofahren mit 17 Jahren, dem Ausbau des ÖPNV, der neu geschaffenen Möglichkeit zur Einrichtung von Carsharing-Stationen auch in Dörfern, Bürgerbussen oder der Förderung von Park&Ride-Anlagen ein wichtiger Baustein des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum.
„Die Vorteile gerade für junge Leute durch die Einführung des Moped-Führerscheins mit 15 Jahren sind gerade in Flächenländern wie dem unsrigen unübersehbar. Bessere Mobilitätsangebote erhöhen die Lebensqualität und sind ein Beitrag zu lebenswerteren und damit nachhaltigeren ländlichen Räumen“, so Wissing.



Seit Sommer 2020 haben 977 Fahrschülerinnen und Fahrschüler ihre Anträge bei den örtlichen Fahrerlaubnisbehörden gestellt, um den Führerschein AM 15 machen zu können.
Zur Fahrzeugklasse AM zählen vor allem Mopeds mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern. Der Erwerb der Fahrerlaubnis umfasst die theoretische als auch fahrpraktische Ausbildung in einer Fahrschule mit jeweils abschließender Prüfung.

Weitergehende Infos:
Jugendliche können sich frühestens sechs Monate vor Erreichen des 15. Lebensjahres bei der Fahrschule anmelden. Die Theorieprüfung ist frühestens drei Monate, die Praxisprüfung einen Monat vor Vollendung des 15. Lebensjahres möglich. Der Erwerb der Fahrerlaubnis umfasst die theoretische als auch fahrpraktische Ausbildung in einer Fahrschule mit jeweils abschließender Prüfung.

Insgesamt sind 14 Doppelstunden à 90 Minuten theoretischer Unterricht vorgeschrieben, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. In der Klasse AM gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtfahrstunden. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist von den Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig. Eine Fahrstunde dauert dabei immer 45 Minuten. (PM)


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