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Nachricht vom 07.10.2025    

Beamtenaffäre in Betzdorf: VG fordert 595.000 Euro Schadensersatz von Bernd Brato

Von Regina Morkramer

In ihrer jüngsten Ratssitzung hat die Verbandsgemeinde (VG) Betzdorf-Gebhardshain beschlossen, Schadensersatz gegen den ehemaligen Bürgermeister der VG, Bernd Brato, geltend zu machen. Der hatte von 2017 bis 2022 einen Beamten "rechtsgrundlos" von seiner Arbeit freigestellt und trotzdem voll bezahlt.

Das Rathaus in Betzdorf (Foto: Archiv/JP)

Betzdorf. Der Fall sorgte für Aufsehen in der Region und darüber hinaus: Im Jahr 2023 wurde bekannt, dass ein Beamter der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain fünf Jahre lang volle Bezüge erhalten haben soll, obwohl er - zunächst in Präsenz, später im Home-Office - keinerlei Aufgaben zu erledigen hatte. Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Altenkirchen wurde eingeschaltet, der damalige Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Bernd Brato, stand im Fokus der Vorwürfe.

Brato soll nach Auffassung der Kommunalaufsicht die Versetzung des betroffenen Beamten ohne konkrete Aufgaben ins Home-Office angeordnet und damit schuldhaft Dienstpflichten verletzt haben. Durch diese sogenannte "rechtsgrundlose Freistellung" soll ein Schaden von 595.763,17 Euro verursacht worden sein. Diese Schadenssumme beinhaltet nicht nur die eigentliche Besoldung, sondern auch Kosten für die Krankenversorgung sowie erworbene Anwartschaften für die Pensionen und zu bildende Rückstellungen für Krankenkosten im Ruhestand. Die Unstimmigkeiten waren bei einer Routineprüfung durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt beim Landkreis Altenkirchen aufgefallen.

Der Schaden ist nach Auffassung der Kommunalaufsicht auszugleichen, nun fordert die Verbandsgemeinde Schadensersatz: Wie auf der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates beschlossen wurde, soll Bernd Brato 595.000 Euro zahlen, dieser Schadensersatzanspruch stehe der Verbandsgemeinde gemäß § 48 Satz 1 BeamtStG zu.

Akteneinsicht erhärtet die rechtliche Einschätzung
Zunächst hatte man vonseiten der Verbandsgemeinde mit der Schadensersatzforderung warten wollen, bis das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen des Verdachtes auf Untreue in besonders schwerem Fall gegen Brato abgeschlossen ist. Aus der Beschlussvorlage der Ratssitzung geht jedoch hervor, dass die inzwischen der VG gewährte Akteneinsicht im laufenden Ermittlungsverfahren keine neuen Erkenntnisse erbracht habe, die ein weiteres Warten rechtfertigen würden. "Vielmehr haben die dort gewonnenen Erkenntnisse die rechtliche Einschätzung der Kommunalaufsicht erhärtet", kann man der Beschlussvorlage entnehmen. "Da nicht absehbar ist, wann das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren abgeschlossen sein wird, ist es - sowohl für den betroffenen Beamten angesichts der bestehenden Ungewissheit als auch für die Verbandsgemeinde - nicht länger zumutbar, die Entscheidung weiterhin aufzuschieben."



Rechtliche Klarheit schaffen
Die Verbandsgemeinde will die Schadensersatzforderung gegen Brato in Höhe von 595.000 Euro daher zeitnah geltend machen. Brato stehe dann im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens die Möglichkeit offen, "seine rechtliche Position geltend zu machen. Dadurch kann sowohl für die Verbandsgemeinde als auch für Herrn Brato der belastende Schwebezustand beendet und rechtliche Klarheit geschaffen werden", erklärt der Verbandsgemeinderat. Sollte Brato die Schadensersatzforderung bestreiten, könne die Verbandsgemeinde sie durch Leistungsklage beim Verwaltungsgericht Koblenz einklagen.

Bernd Brato hatte sein Amt als Bürgermeister der Verbandsgemeinde zum 1. April 2024 vorzeitig aufgegeben. Wie die Rhein-Zeitung berichtet, ist er erneut schwer erkrankt - schon 2020 war bekannt geworden, dass Bernd Brato Blutkrebs hat. Damals hatte er sich einer Stammzellentherapie unterzogen. (rm)


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