Pressemitteilung vom 08.01.2026 
Gemeinschaftsschule in Neunkirchen: Kreis Altenkirchen wehrt sich gegen "Blockade"-Vorwürfe
Von Regina Morkramer
Die erneute Genehmigung für eine Mehrklassenbildung am Teilstandort Neunkirchen der Gemeinschaftlichen Sekundarschule ist rechtlich nicht mehr möglich. Dafür fehlt eine Kooperationsvereinbarung mit den Nachbarn aus Rheinland-Pfalz.
Neunkirchen/Herdorf. Die Gemeinschaftsschule Burbach ist 2016 von einer Gemeinschaftsschule in eine Sekundarschule übergeleitet worden. Seitdem ist die Schule fünfzügig genehmigt - drei Züge am Hauptstandort Burbach und zwei Züge am Teilstandort Neunkirchen. Doch das reicht nicht: Seit der Gründung des Teilstandortes ist immer wieder die Bildung einer Mehrklasse beantragt und auch genehmigt worden. Das soll jetzt ein Ende haben.
Denn wie die Bezirksregierung Arnsberg kürzlich mitgeteilt hat, ist die erneute Genehmigung für eine Mehrklassenbildung am Teilstandort Neunkirchen der Gemeinschaftlichen Sekundarschule "rechtlich nicht mehr möglich und zulässig". Vertreter der Bezirksregierung hatten diese Entscheidung im Rahmen eines Spitzengesprächs mit Vertretern der Gemeinden Burbach und Neunkirchen erörtert und ihren Standpunkt deutlich gemacht: "Die Vorgaben des Schulgesetzes lassen weitere Ausnahmen, auch nach intensiver Erörterung mit dem Ministerium für Schule und Bildung, nicht mehr zu." Bereits im Jahr 2019 sei die entsprechende Genehmigung lediglich vor dem Hintergrund der zu erwartenden Beschulungsvereinbarung mit dem Landkreis Altenkirchen ausnahmsweise nochmals erteilt worden, erklärt die Bezirksregierung. Die Beschulungsvereinbarung sei die notwendige Grundlage dafür, dass die Kinder aus den Nachbargemeinden als gemeindeeigene Kinder bei der Berechnung der Schülerzahlen berücksichtigt werden können und damit auch eine Mehrklassenbildung möglich gemacht werden kann. Denn gerade Kinder aus dem rheinland-pfälzischen Herdorf nutzen seit Jahren die Möglichkeit, die Gemeinschaftsschule im nordrhein-westfälischen Neunkirchen zu besuchen. "Um eine nachhaltige und rechtlich sichere Situation für die Schülerinnen und Schüler in der Region herzustellen, wurden die Gemeinden Burbach und Neunkirchen auf die zwingende Notwendigkeit einer Beschulungsvereinbarung mit dem benachbarten Kreis als Voraussetzung für eine erneute Mehrklassenbildung hingewiesen", heißt es von der Bezirksregierung.
Doch diese Beschulungsvereinbarung fehlt weiterhin - zum Unmut der betroffenen nordrhein-westfälischen Gemeindevertreter. "Leider erwecken die zuständigen Behörden im benachbarten Bundesland aktuell nicht den Eindruck, als würde man sich des Themas ernsthaft annehmen wollen", lassen die Bürgermeister Marco Schwunk (Neunkirchen) und Jonas Becker (Burbach) verlauten. Man habe "schon des Öfteren das Gespräch mit der rheinland-pfälzischen Seite gesucht" und dabei ein Entgegenkommen bei der Ausgestaltung einer Beschulungsvereinbarung deutlich gemacht. "Wir streben weiterhin eine gemeinsame Lösung an, die insbesondere die Wünsche und Bedürfnisse der vor allem Herdorfer Familien berücksichtigt, die ihre Kinder gerne in Neunkirchen beschulen lassen wollen. Dafür müsste sich Rheinland-Pfalz aber nun endlich bewegen", so die beiden Bürgermeister.
Kreisverwaltung weist Vorwürfe aus NRW zurück
In Altenkirchen hat man nun auf die Vorwürfe der benachbarten Gemeinden reagiert: "Die Kreisverwaltung Altenkirchen in Person des zuständigen 1. Kreisbeigeordneten Tobias Gerhardus verwahrt sich entschieden gegen den in dieser Woche aufgekommenen Eindruck, dass wegen ihrer ‚Blockade‘ Kinder aus Herdorf nicht mehr an der Gemeinschaftsschule im benachbarten Neunkirchen (NRW) aufgenommen werden können", heißt es aktuell aus dem Kreishaus. Denn wenn die Mehrklassenbildung nicht zustande kommt und die Schule nur noch 60 statt 90 Kinder aufnehmen kann, betrifft das vor allem die Herdorfer Schüler.
Es fehle nicht an Kooperationswillen. "Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage und ist insofern enttäuschend, als dass wir bislang eine wirklich gute und vertrauensvolle Nachbarschaft gepflegt haben", betont Gerhardus. Fakt sei, dass sowohl der Kreis Altenkirchen als auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Koblenz als Schulaufsichtsbehörde die Notwendigkeit einer von NRW ins Spiel gebrachten Vereinbarung nie gesehen haben und weiterhin nicht sehen.
"Wir als Kreis Altenkirchen sind ausnahmslos für die Kinder in unserem Landkreis verantwortlich. Das bedeutet, dass unsere Schulentwicklungsplanung so ausgerichtet ist, dass wir jedem Schüler einen Platz an einer weiterführenden Schule im Kreis anbieten können. Darüber hinaus ist der Elternwille aber frei, und wir als Kreis machen keinerlei Vorgaben. Das können und wollen wir auch nicht. Jedes Kind kann theoretisch also jede Schule außerhalb des Kreises besuchen", erläutert der Beigeordnete. Im Hellertal sei es seit Jahren gelebte Praxis, dass viele Kinder aus Herdorf die Schulen in Neunkirchen besuchten. Dazu habe es nie einer formalen Vereinbarung bedurft.
Im Kontakt mit der Bezirksregierung Arnsberg habe man diesen Standpunkt klar vertreten, gleichzeitig aber Gesprächsbereitschaft gezeigt und angefragt, welchen Inhalt denn eine solche Vereinbarung haben soll beziehungsweise wie eine kooperative Lösung aussehen könnte. "Auf diese Frage haben wir leider nie eine Antwort erhalten, stattdessen sah man auf NRW-Seite dann keinen Anlass mehr, sich an einen Tisch zu setzen", so Gerhardus. "Es ist daher bedauerlich, wenn wir hier in Haftung genommen werden, obwohl wir für die Problematik keinerlei Verantwortung tragen. Und ich kann daher auch den Unmut der Eltern verstehen."
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