Ganztagsanspruch im Kreis Altenkirchen: Zwischen "gut aufgestellt" und "ein großes Fragezeichen"
Von Regina Morkramer
In Rheinland-Pfalz gilt ab dem 1. August 2026 der schrittweise Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Das klingt erst einmal gut, lässt sich in der Praxis aber oft nur schwer umsetzen. Wie sieht es im Kreis Altenkirchen aus?
Kreis Altenkirchen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschulkinder in Rheinland-Pfalz einen rechtlichen Anspruch auf eine Ganztagesbetreuung. Dies gilt zunächst für das erste Schuljahr, soll schrittweise aber auf alle Klassenstufen ausgeweitet werden, sodass ab dem Jahr 2029 alle Grundschüler einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung haben, also acht Stunden an fünf Tagen in der Woche. Auch in den Schulferien soll dieser Anspruch gelten. Lediglich eine Schließzeit von vier Wochen soll festgelegt werden können.
Das hat der Bundesgesetzgeber mit dem "Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter" (Ganztagsförderungsgesetz "GaFöG") bereits im Oktober 2021 beschlossen. Auch in Rheinland-Pfalz wird dieses Gesetz ab August dieses Jahres umgesetzt. Die Gesamtverantwortung dafür haben die jeweiligen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also die Jugendämter in den Städten und Kreisen. Die Landesregierung will nach eigenen Angaben mit diesem Konzept dazu beitragen, "die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern".
Nachfrage steigt
Der Bedarf scheint da zu sein: "Aktuell nehmen rund 50 Prozent der Kinder im Grundschulalter in Rheinland-Pfalz Ganztagsangebote wahr. In den zurückliegenden Jahren sind die Bedarfe jährlich um rund 1,5 Prozent gestiegen", heißt es vonseiten der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Man gehe davon aus, dass die Bedarfsquote auf bis zu 74 Prozent steigen werde.
Ein rechtlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung könnte für viele Familien also durchaus eine Entlastung sein. Denn für jedes Grundschulkind, das eine Betreuung über die reine Schulzeit hinaus benötigt, soll es dann auch einen entsprechenden Betreuungsplatz geben. Über den persönlichen Bedarf, also ob das Kind am Nachmittag betreut werden muss, können Eltern dann Jahr für Jahr neu entscheiden. Für die Betreuung können laut rheinland-pfälzischem Innenministerium einkommensabhängige Gebühren anfallen.
Ganztagsanspruch in Rheinland-Pfalz: Nicht so einfach umzusetzen
Es gibt aber auch Kritik an der Umsetzung des Ganztagsanspruchs. Die Lehrergewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) etwa warnt vor Personalmangel. Es werden "rund 100.000 pädagogische Mitarbeiter:innen mehr benötigt als voraussichtlich vorhanden", erklärt die GEW. Die GEW Rheinland-Pfalz warnt davor, dass Ganztagsangebote "keine echte Schule, sondern nur Verwahrung von Schülern sind" und kritisiert das Fehlen ausgebildeter pädagogischer Fachkräfte. Auch der Städtetag Rheinland-Pfalz sieht "bereits jetzt große Risiken, die die Umsetzung des Vorhabens gefährden. So wird es angesichts des akuten Fachkräftemangels für die Städte zunehmend schwerer, Personal zu finden, um den Rechtsanspruch erfüllen zu können."
Und auch die Finanzierung stellt die Umsetzung vor Herausforderungen: Eine Förderquote in Höhe von 70 Prozent wird vom Bund übernommen. Doch die verbleibenden 30 Prozent müssen die Kommunen selbst aufbringen.
Ganztagsanspruch im Kreis Altenkirchen
Um den Anspruch auf Ganztag im Kreis Altenkirchen umsetzen zu können, wurde hier nach Auskunft der Kreisverwaltung im Frühjahr 2023 eine Arbeitsgruppe gegründet, in der Vertreter des Jugendamtes und der Grundschulträger (das sind die Verbandsgemeinde- und Ortsgemeindeverwaltungen) regelmäßig die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes besprechen. Insgesamt sei die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in den letzten Jahren gestiegen. "Die Grundschulträger beschäftigen sich seit rund drei Jahren relativ intensiv mit dem Thema. Nach Wahrnehmung der Kreisverwaltung erscheint die Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Kreis gut voranzuschreiten", erklärt die Kreisverwaltung auf Anfrage. In den Treffen der Arbeitsgruppe seien durch das Jugendamt aktuelle Fragestellungen zum GaFöG aufbereitet und eingebracht worden. So seien in der Arbeitsgruppe wichtige Weichenstellungen diskutiert und Entscheidungen über die weitere gemeinsame Vorgehensweise getroffen worden. Zu den Kosten gibt die Kreisverwaltung an, dass der Kreis sich gemäß Schulgesetz "mit 10 Prozent an den anerkannten Baukosten für bauliche Maßnahmen an Grundschulen zur Schaffung von zusätzlichen Ganztagsplätzen" beteiligt.
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Die Kreisverwaltung räumt aber auch ein, es sei "schwierig einzuschätzen, wie sich der Ganztagsbereich insgesamt perspektivisch entwickelt." So sei bisher nicht klar, wie hoch der Anteil an Bundesmitteln ist, der den Kommunen für den laufenden Betrieb zur Verfügung gestellt wird. Dadurch müssen die Kosten für zusätzliches Personal zusätzlich von den Grundschulträgern aufgebracht werden. Ein Thema, das im Rahmen der Ganztagsumsetzung aktuell eine besondere Relevanz hat, betrifft die Schulen nur bedingt. Dabei geht es um die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Ferienzeit. Hierzu werden nach Angaben der Kreisverwaltung Beschlüsse in der kommenden Kreistagssitzung gefasst.
Stimmen von Grundschulen im Kreis Altenkirchen: "Sehen uns gut aufgestellt"
Auch von den Schulträgern beziehungsweise Grundschulen selbst im Kreis Altenkirchen kommen Stimmen, nach denen der Rechtsanspruch auf Ganztag ab August realistisch und gut umgesetzt werden kann. Die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) als Träger der Grundschulen in Hamm und Etzbach sieht sich "bei der Umsetzung des GaFöG während des laufenden Schulbetriebes gut aufgestellt" und "vorbereitet". An beiden Schulen gibt es bereits Ganztagsangebote in Angebotsform sowie eine betreuende Grundschule. Lediglich die Betreuung am Freitagnachmittag müsste nach Angaben der Verwaltung je nach Bedarfslage noch geringfügig ausgeweitet werden. Investiert werden muss trotzdem: An der Grundschule in Hamm steht der Neubau einer Mensa für rund 1.050.000 Euro an - davon werden rund 800.000 Euro als Förderung übernommen. Im Hinblick auf das Personal sieht sich der Schulträger ebenfalls gut aufgestellt, sodass "keine personalintensiven Maßnahmen erforderlich werden". Auch geht man nicht davon aus, dass sich durch den Rechtsanspruch die Anmeldezahlen im Ganztagsbereich signifikant erhöhen werden.
Herausforderungen gibt es allerdings auch: Nach Aussage der Verbandsgemeinde bleibt "ein großes Fragezeichen aber bei der Abwicklung der Ferienbetreuung, da der Rechtsanspruch nicht nur für den Schulbetrieb, sondern auch für die Ferienzeit (mit Ausnahme von vier Wochen Schließzeit) gilt." Auch die Umsetzung des Rechtsanspruchs in den Ferien soll grundsätzlich durch die Verbandsgemeinden im Auftrag des Landkreises erfolgen. Wie auch von der Kreisverwaltung bestätigt, laufen hier derzeit Verhandlungen zwischen Landkreis und den Verbandsgemeinden zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung. "Wie sich die Abwicklung der Ferienbetreuung letztendlich darstellen wird, bleibt abzuwarten und wird gegebenenfalls für die betroffenen Gebietskörperschaften herausfordernd", erklärt die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) abschließend.
"Als Ganztagsschule bieten wir an vier Tagen pro Woche bereits ein gutes Angebot", gibt die Christophorus Grundschule Betzdorf an. "An unserer Schule gibt es eine tägliche Betreuung von 7 Uhr bis 8 Uhr und von 12 Uhr bis 14 Uhr. Außerdem bieten wir im Rahmen der Ganztagsschule eine schulische Betreuung bis 15.50 Uhr (Montag bis Donnerstag)". Auch hier fühlt man sich daher gut auf den Rechtsanspruch ab August vorbereitet. Noch sei offen, ob ein Betreuungsbedarf von Elternseite über 15.50 Uhr hinaus bestehen werde. Auch sei noch zu überlegen, ob "auch für die ‚Betreuungskinder‘ ein Mittagessen angeboten werden sollte - vor allem dann, wenn die Betreuungszeit freitags länger als 14 Uhr sein sollte", heißt es vonseiten der Schule. Ob über das bestehende Betreuungsangebot hinaus freitags noch ein Angebot nach 14 Uhr gemacht wird, liege in den Händen des Schulträgers.
Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld als Schulträger von sechs Grundschulen geht bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag von einer steigenden Nachfrage nach diesem Betreuungsangebot aus. Drei der sechs Grundschulen sind bereits Ganztagsschulen. Daneben bieten alle sechs Grundschulen von Montag bis Freitag die betreuende Grundschule/offene Ganztagsschule an, was eine Früh- und Mittagsbetreuung umfasst. Die Erich-Kästner-Schule in Altenkirchen soll nach Angaben der Verbandsgemeinde künftig eine Ganztagsschule in Angebotsform werden - dafür müssen dort eine Mensa sowie Betreuungsräume für Kosten in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro errichtet werden.
"Ein dem Grunde nach guter, richtiger und wichtiger Ansatz des Bundes zugunsten der Kinder sowie der berufstätigen Sorgeberechtigten", so beschreibt die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld den Ganztagsanspruch. Sie fügt allerdings hinzu, dass unter Berücksichtigung der Entwicklung der Nachfrage nach Betreuung zunächst die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Auf dieser Basis müsse geprüft werden, welche Angebote dauerhaft an welchem Standort angeboten werden. Bei den Themen Finanzierung und Personal sieht die VG Herausforderungen: "Bedauerlicherweise sind die geschaffenen Rechtsansprüche mal wieder sehr kurzfristig zulasten der Kommunen geschaffen worden und nicht zufriedenstellend ausfinanziert; Stichwort Konnexität (wer bestellt, der zahlt). Darüber hinaus könnte es schwierig werden, geeignetes Fachpersonal in dem erforderlichen Umfang zu akquirieren." (RM)
Lokales: Altenkirchen & Umgebung
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