Werbung

Nachricht vom 30.04.2026    

Abbrucharbeiten neben der Grundschule: Sorge um Gesundheit der Kinder durch Staubbelastung

Von Regina Morkramer

In Birken-Honigsessen entsteht ein Netto-Markt; dafür fanden in jüngster Vergangenheit Abbrucharbeiten in unmittelbarer Nähe der Christophorus-Grundschule statt. Das führte zu Sorgen im Hinblick auf die Baustaubbelastung, unter der Kinder und Mitarbeiter der Schule leiden könnten.

Die Abbrucharbeiten fanden direkt neben der Grundschule statt. (Fotos: privat)

Birken-Honigsessen. Die gute Nachricht vorweg: Die staubintensiven Abbrucharbeiten in direkter Nachbarschaft der Christophorus-Grundschule in Birken-Honigsessen sind abgeschlossen. Doch die Frage steht im Raum, ob die Arbeiten in den vergangenen Wochen zu einer Baustaubbelastung bei den Schülerinnen und Schülern sowie Mitarbeitern der Schule geführt haben könnten.

Andreas Prüfer, Diplom-Ingenieur und Mitglied im VDI-Fachausschuss Schüttgutfördertechnik, sieht die Lage kritisch. Als Mitautor technischer Richtlinien zur Staubvermeidung und Vater eines Schulkindes beurteilt er die Baustelle aus fachlicher Sicht. Als er auf die Baustelle neben der Schule aufmerksam geworden ist, hatte er sich zunächst einmal vor allem gewundert: "Schon das Fehlen der üblichen Beschilderung - vom Baustellenschild bis hin zu Gefahrenhinweisen - war auffällig", so Prüfer. Dadurch seien nicht nur Bauträger und Verantwortlichkeiten im Dunkeln geblieben, sondern vor allem auch der zeitliche Rahmen der Baumaßnahme. Für die Betroffenen war somit völlig unklar, wie lange die Kinder dieser potenziellen Belastung noch ausgesetzt sein würden. Doch das sei noch das geringste Problem gewesen. Denn laut Andreas Prüfer bestand während der "staubintensiven Abbrucharbeiten" zwischen Baustelle und Schulbereich offenbar lediglich eine einfache Abgrenzung in Form eines Bauzauns. Angesichts der geringen Distanz sei aus seiner "fachlichen Sicht nicht gewährleistet, dass eine wirksame Begrenzung der Staubausbreitung erfolgt". Das könnte gesundheitliche Folgen haben: "Die vor Ort erkennbaren Maßnahmen zur Staubminderung, insbesondere die einfache punktuelle Befeuchtung mit einem Feuerwehrschlauch und einem Strahlrohr, erscheinen nicht ausreichend, um eine mögliche gesundheitliche Gefährdung durch den Baustaub sicher auszuschließen", erklärte der Diplom-Ingenieur bereits Mitte April gegenüber der Schulleitung, der Kreisverwaltung und der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Dabei gehe es ihm nicht um seine persönliche Meinung oder bloßes "Alarm schlagen", sondern um physikalische Fakten und den anerkannten Stand der Technik.

Prüfers Kritikpunkte aus seiner beruflichen Perspektive heraus zielten vor allem darauf ab, dass es keine erkennbaren wirksamen Abschottungsmaßnahmen wie beispielsweise Staubschutzwände oder Einhausungen zwischen Baustelle und Schulbereichen gab. Sichtbare Staubablagerungen an den Schulfenstern deuteten auf eine kontinuierliche Freisetzung hin. Staub gelange so über Schuhe, Kleidung und Lüftung direkt in die Klassenräume. Außerdem gab es für Betroffene oder Eltern der Schulkinder keine Informationen zu den Bauarbeiten, den Verantwortlichkeiten oder eventuellen Schutzmaßnahmen. Es sei auch unklar, ob bei den Arbeiten möglicherweise Schadstoffe wie Asbest freigesetzt wurden; Andreas Prüfer stellt in dem Zusammenhang die Frage, ob es ein Schadstoffgutachten gab. Prüfer kritisiert: "Vom Informationsfluss bis zum Abschottungskonzept fehlte hier alles, was bei Baustellen in solch sensiblen Bereichen üblich ist." Der Ingenieur betont gegenüber dem AK-Kurier, dass hier ein offizielles ‚Merkblatt für Maßnahmen zum Schutz gegen Luftverunreinigungen bei Baustellen‘ für die nötige Transparenz hätte sorgen müssen. Solche Leitfäden sind in vielen Kommunen Standard, definieren den aktuellen Stand der Technik und hätten bereits im Vorfeld klare Schutzvorgaben für den Schulbetrieb geliefert.

Hinweise auf Gefährdung werden ernst genommen
"Selbstverständlich ist es dem Schulträger ein Anliegen, den Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie des Schulpersonals jederzeit sicherzustellen. Hinweise auf Gefährdungen werden ernst genommen", erklärt die Verbandsgemeinde Wissen dazu auf Anfrage des AK-Kuriers. Schulträger der Christophorus-Grundschule ist die Ortsgemeinde Birken-Honigsessen, doch auch die Verbandsgemeinde hat sich der Thematik angenommen. Es sei festzuhalten, dass von Seiten der Grundschule keine Mitteilung über außergewöhnliche Belästigungen wie Staub oder Lärm gemeldet wurden, heißt es. "Nachdem jedoch bei der Schule seitens eines Bürgers bezüglich der Baustaubbelastung angefragt wurde, haben Schulleitung und Ortsbürgermeister, stellvertretend für den Schulträger, unverzüglich Gespräche mit der zuständigen Unfallkasse sowie dem Bauunternehmen geführt." Verbands- und Ortsgemeinde als Schulträger gehen davon aus, "dass zu keiner Zeit eine Gefährdung der Kinder, des Kollegiums oder der Anwohner bestanden hat."

Das Bauunternehmen erklärt, dass die Staubminimierung während der Abbrucharbeiten durch "gezielte Befeuchtungsmaßnahmen" sichergestellt worden sei. "Zusätzlich wurde bereits vor Beginn der Abbrucharbeiten eine bauliche Trennung durch massive Wände zwischen Baustelle und Schulgebäude hergestellt, die weiterhin besteht und eine wirksame Abschottung gewährleistet." Prüfer bleibt bei seiner Beobachtung: Statt massiver Wände sei im Außenbereich lediglich ein Bauzaun vorhanden gewesen. An dem wiederum wollte die Abbruchfirma aber immerhin während der Arbeiten noch eine Schutzfolie anbringen lassen, "um eine weitere Reduzierung möglicher Staubausbreitung zu erreichen". Das Bauunternehmen gibt weiterhin an, dass die die eigentlichen Abbrucharbeiten bereits abgeschlossen sind, aktuell finden Aufräum- und Nacharbeiten statt, die mit deutlich geringerer Staubentwicklung verbunden und ebenfalls nahezu abgeschlossen sind.

Sämtliche Gefahrstoffe, insbesondere Asbest sowie künstliche Mineralfasern seien vor Beginn der Abbrucharbeiten fachgerecht demontiert und ordnungsgemäß entsorgt worden, heißt es außerdem in der Stellungnahme. Eine Gefährdung durch diese Stoffe im Rahmen der durchgeführten Arbeiten bestehe daher nicht. "Unabhängig davon werden wir die Situation weiterhin aufmerksam beobachten und bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Der Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie des Schulpersonals hat für uns oberste Priorität."

Unfallkasse: Maßnahmen erarbeitet und eingeleitet
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz, bei der Schülerinnen und Schüler während ihres Schulbesuchs gesetzlich versichert sind, "steht im konkreten Fall im engen und kontinuierlichen Austausch mit der zuständigen Bauaufsicht der Kreisverwaltung Altenkirchen, der Schulleitung und der Ortsgemeinde als Träger der Schule", wie man auf Anfrage erfährt. Gemeinsam sei die Situation beraten und erforderliche Maßnahmen erarbeitet beziehungsweise eingeleitet worden. Hierzu gehören nach Angaben der Unfallkasse die Zusage und Sicherstellung durch die ausführende Firma, dass sämtliche Gefahrstoff-tragenden Bauteile vor Beginn der Abbrucharbeiten fachgerecht demontiert und ordnungsgemäß entsorgt wurden, die Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zur Staubminderung wie zum Beispiel Befeuchtung des Materials vor Zerkleinerung sowie "schul-interne präventive Anpassung des Lüftungsverhaltens und der Reinigungsarbeiten (Feuchtreinigung) zur weiteren Minimierung möglicher Auswirkungen der Bauarbeiten".



Kreisverwaltung: Nicht von einer Gefährdung auszugehen
"Die Hinweise hinsichtlich möglicher Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften nehmen wir natürlich sehr ernst", heißt es dazu von der Kreisverwaltung in Altenkirchen. Als Untere Bauaufsicht steht die Kreisverwaltung in dem Fall ihrer Aussage nach in engem Kontakt mit der Unfallkasse, der Schule und den Firmen. "Auch die Bauunternehmung hat sich mit der Problematik sorgfältig auseinandergesetzt und entsprechende Maßnahmen berücksichtigt", gibt die Kreisverwaltung an. "Nach derzeitigem Stand ist nicht von einer Gefährdung auszugehen, wir werden aber die Situation weiterhin im Auge behalten." Außerdem erfährt man von der Kreisverwaltung, dass die angesprochenen Abbruchmaßnahmen genehmigungsfrei seien, so dass an der Baustelle "noch keine von der Bauaufsichtsbehörde ausgehändigte Kennzeichnung gemäß Paragraph 53 Absatz 3 notwendig ist" - deswegen also war dort kein Baustellenschild zu finden.

Versagen der Schutzmaßnahmen?
Für Andreas Prüfer sind die angeführten Punkte zur Vermeidung der Staubbelastung nicht nachvollziehbar. "Aus technischer Sicht ist die Argumentation, man habe ‚punktuell befeuchtet‘ oder der Staub sei lediglich ‚Dreck‘, den man wegfegen könne, unzureichend." Man müsse physikalisch zwischen sichtbarem Grobstaub und unsichtbarem, lungengängigem Feinstaub unterscheiden. Denn Feinstaub sei ein Teil des Ergebnisses der Zerkleinerungs- und Abbruchprozesse, den man mit bloßem Auge nicht sehen kann. Aufgrund ihrer geringen Masse schweben diese Partikel stabil in der Luft und werden durch kleinste Luftwirbel über weite Strecken verbreitet. "Die Behauptung, es habe keine Staubbelastung gegeben, ist bei einem Abbruch ohne luftdichte Einhausung physikalisch unmöglich", erklärt Andreas Prüfer. "Die einzige Frage ist lediglich, wie hoch die Konzentration war und ob die gewählten Maßnahmen (wie das punktuelle Befeuchten) ausreichten, um die Ausbreitung des unsichtbaren Feinstaubs zu verhindern." Er betont die gesundheitlichen Risiken, die durch die Baustelle neben der Grundschule entstanden sind: Die Feinstaubartikel "dringen tief in die Lungenbläschen vor und können bei Kindern, deren Lungen sich noch im Wachstum befinden, chronische Entzündungen und langfristige Einschränkungen der Lungenfunktion auslösen. Da diese Partikel so klein sind, dass sie durch herkömmliche Wasserschläuche physikalisch nicht gebunden werden, ist meine Sorge um eine unsichtbare, aber gesundheitsgefährdende Exposition aus meiner Sicht berechtigt."

Andreas Prüfer stellt klar: "Wo sichtbarer Grobstaub liegt, ist die Konzentration des unsichtbaren, gefährlicheren Feinstaubs in der Regel ebenfalls massiv erhöht." Für den Ingenieur ist die angeordnete Feuchtreinigung der Schule ein indirektes Geständnis. Wären die Schutzmaßnahmen effektiv gewesen, gäbe es im Gebäudeinneren wahrscheinlich keinen Reinigungsbedarf. Die Berieselung mit dem Wasserschlauch sei bei Abbruch und Zerkleinerung oft nur "ein Alibi", so Prüfer. Da herkömmliche Wassertropfen im Vergleich zu Feinstaubpartikeln riesig sind, werden die winzigen Teilchen quasi "umschifft": Sie prallen nicht mit dem Wasser zusammen, sondern bleiben in der Schwebe. Ohne spezielle Nebeldüsen, die einen extrem feinen Sprühnebel erzeugen, werden die gefährlichen Kleinstpartikel nicht beschwert, um zu Boden zu sinken. Eine wirksame Minderung erfordert professionelle Hochdruck-Nebelkanonen oder Einhausungen - punktuelles "Abspritzen" reicht fachlich nicht aus. Die vermutlich trockene Nach-Zerkleinerung und offene Lagerung ohne aktive Staubbindung (Nebel/Gutfeuchte) vor Ort entsprechen laut dem Ingenieur nicht den anerkannten Regeln der Technik. Besonders kritisch: Kinder haben eine höhere Atemfrequenz als Erwachsene. Durch die Luftausbreitung und das Einschleppen über Kleidung entstand in den Klassenräumen laut Andreas Prüfer im Prinzip eine Dauerbelastung.

Er sieht insbesondere die Rolle der Unfallkasse kritisch, die als gesetzlicher Versicherungsträger zur Prävention verpflichtet ist. Prüfer betont, dass die Kasse den "Stand der Technik" - wie er in Fach-Merkblättern definiert ist - als verbindlichen Prüfmaßstab hätte anlegen müssen. Ein bloßes Gespräch mit der Baufirma ohne unabhängige Messungen sei bei einer Grundschule als Schutzmaßnahme unzureichend. Abschließend stellt Prüfer die Frage, warum trotz seiner frühzeitigen Hinweise keine objektive Überprüfung der Luftqualität erfolgte, um die Wirksamkeit der - aus seiner Sicht mangelhaften - Staubbindung nachzuweisen.

Sicherheit bei künftigen Bauvorhaben
Trotz der deutlichen Kritik an den vergangenen Abläufen geht es Andreas Prüfer nicht um eine nachträgliche Abrechnung, sondern um die Sicherheit bei künftigen Bauvorhaben im Kreis Altenkirchen. Für die Zukunft wünscht er sich eine klare, verlässliche Linie: "Wenn die Verantwortlichen - von der Verbandsgemeinde bis hin zur Kreisverwaltung - ein offizielles ‚Merkblatt für Staubschutzmaßnahmen bei Abbruch- und Bauarbeiten' als verbindliche Grundlage nutzen, herrscht für alle Beteiligten von Anfang an Klarheit. Klare Regeln und eindeutige Auflagen nach dem Stand der Technik schützen nicht nur die Gesundheit der Kinder in sensiblen Bereichen wie Grundschulen, sondern geben auch den ausführenden Baufirmen rechtssichere Vorgaben an die Hand." So könnten die aktuellen Erfahrungen in Birken-Honigsessen dazu beitragen, einen Standard zu setzen, bei dem Transparenz und Gesundheitsschutz im gesamten Kreis künftig Hand in Hand gehen.


Lokales: Wissen & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Alle Bilder (für eine größere Ansicht klicken Sie bitte auf eines der Bilder):
     



Aktuelle Artikel aus Region


Aktualisiert: Rettungseinsatz führt zu Straßensperrung bei Molzhain

Am Morgen des 30. April 2026 kam es auf der Landesstraße 288 bei Molzhain zu einem schweren Alleinunfall ...

Aufruf zur Stammzellspende für Kalle aus Windeck

Kalle kämpft um sein Leben, denn er hat eine seltene Knochenmarkerkrankung. Der 58-Jährige aus Windeck ...

"Flecker Café" öffnet wieder im Altenzentrum Freudenberg

Eine schöne Tradition wurde im Altenzentrum Freudenberg wieder aufgenommen: Regelmäßig öffnet hier nun ...

Varieté 2026 am Westerwald-Gymnasium in Altenkirchen

Ein Hauch von Magie erfüllte am 30. Januar die Aula des Westerwald Gymnasiums: In der großen Pause präsentierten ...

Kultur auf einen Blick: schauRhein-Guide "Feste und Events 2026"

Kultur in all ihren Facetten ist das Lebenselixier der Region Koblenz-Mittelrhein. Um diese lebendige ...

MSP Druck und Medien GmbH aus Mudersbach meldet Insolvenz an

Die MSP Druck und Medien GmbH, ein Full-Service-Dienstleister für Druck- und Fulfillmentlösungen, hat ...

Weitere Artikel


Runkel: Staatsanwaltschaft untersucht tödlichen Unfall in Lederfabrik

Nach einem tragischen Arbeitsunfall in einer Lederfabrik in Runkel, bei dem mehrere Menschen ums Leben ...

Aktualisiert: Rettungseinsatz führt zu Straßensperrung bei Molzhain

Am Morgen des 30. April 2026 kam es auf der Landesstraße 288 bei Molzhain zu einem schweren Alleinunfall ...

Aufruf zur Stammzellspende für Kalle aus Windeck

Kalle kämpft um sein Leben, denn er hat eine seltene Knochenmarkerkrankung. Der 58-Jährige aus Windeck ...

"Flecker Café" öffnet wieder im Altenzentrum Freudenberg

Eine schöne Tradition wurde im Altenzentrum Freudenberg wieder aufgenommen: Regelmäßig öffnet hier nun ...

Werbung