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Nachricht vom 10.09.2020    

Darum waren am Warntag vielerorts keine Sirenen zu hören

Von Regina Morkramer

AKTUALISIERT | Er war groß angekündigt worden, der erste bundesweite Warntag seit 30 Jahren. Überall im Land sollten die Sirenen heulen und die Bevölkerung – probeweise – per Katatrophenapps wie Katwarn oder NINA gewarnt werden. Nur: Es blieb verdächtig still im Kreis Altenkirchen.

(Symbolfoto: Eckhard Schwabe)

Altenkirchen/Kreisgebiet. Am 10. September sollten pünktlich um 11 Uhr deutschlandweit alle Sirenen und Warn-Apps zum ersten bundeseinheitlichen Warntag auslösen. Doch im Kreis Altenkirchen war nichts von Sirenenheulen oder gar dem Auslösen der Warn-Apps zur angekündigten Zeit zu vernehmen. In den sozialen Netzwerken, wie etwa in der Facebook-Gruppe „Unser schönes Altenkirchen“ kamen kurz nach 11 Uhr die ersten Fragen auf: „Denke heute ist der Warntag, nur die Sirenen sind still...Was soll man (Frau) davon halten?“ Viele Kommentare schlossen sich an, ob in Helmenzen, Herpteroth, Fluterschen oder Neitersen: Es blieb still. Die App „Katwarn“ wurde teils verspätet ausgelöst. Ein Öffnen war dann nicht möglich, da es anscheinend zu einer Überlastung des Systems gekommen war. Als sich die App nach ein paar Minuten öffnen ließ, hieß es „keine Warnung“.

Die Kreisverwaltung in Altenkirchen verwies zur Erklärung zunächst auf das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Das wiederum erklärt auf Twitter: „Die bundesweite MoWaS-Meldung konnte nur verspätet zugestellt werden. Grund dafür war eine nicht vorgesehene zeitgleiche Auslösung einer Vielzahl von Warnmeldungen über MoWaS.“ MoWas soll eigentlich ein „leistungsfähiges und hochverfügbares Warn- und Kommunikationssystem“ des Bundes sein. Dass die Auslösung nun an vielen Orten, nicht nur im Kreis Altenkirchen, nicht geklappt hat, „liefert wichtige Erkenntnisse für den Ausbau von MoWaS und die notwendige weitere Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen in Bund und Ländern und wird in der weiteren Entwicklung von MoWaS berücksichtigt“, erklärt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe weiter.

Verbandsgemeinden betreiben Sirenen
Im weiteren Tagesverlauf ließ die Kreisverwaltung dann verlauten, dass „nicht alle Kommunen Sirenen-Alarm ausgelöst (haben), worüber allerdings im Vorfeld nicht ausreichend informiert wurde.“ Demnach verfügen nicht alle Sirenenempfänger über die Möglichkeit, den einheitlichen Warnton sowie die Entwarnung umzusetzen. „Aufgrund der überregionalen Vorabinformationen über die Medien und einer entstandenen Erwartungshaltung in der Bevölkerung hätte man hier regional detaillierter informieren müssen“, räumt die Kreisverwaltung ein.



Für die Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und Katastrophen sind die Behörden auf Landesebene (insbesondere Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden) zuständig, wobei die Sirenen als Warnmittel nahezu vollständig bei den Verbandsgemeinden betrieben werden. Im Kreis Altenkirchen wurde „das Sirenensystem in sehr unterschiedlichem Umfang erhalten bzw. ausgebaut und ist nicht mehr flächendeckend vorhanden“, teilt die Kreisverwaltung mit. So habe die Verbandsgemeinde Wissen keine Sirenen mehr im Einsatz. „Die übrigen Verbandsgemeinden nutzen die Sirenen zur Alarmierung ihrer Feuerwehr, und das in unterschiedlichster Art und Weise.“

Sirenen in Betrieb zu halten ist finanzielle Belastung
Die Landesregierung empfiehlt, vorhandene Sirenen nicht abzubauen, sondern weiterhin als Weck- und Warnmittel zu nutzen. Eine gesetzliche Verpflichtung der kommunalen Aufgabenträger, flächendeckend stationäre Sirenen in Betrieb zu halten, würde jedoch zu wesentlichen Mehrbelastungen der Kommunen führen. „Bei Kosten für eine moderne Hochleistungssirene im Bereich von etwa 22.500 Euro wäre bei etwa 2.000 neuen Sirenen mit Installationskosten in Höhe von mindestens ca. 45 Millionen Euro zu rechnen, hinzu kämen erhebliche Wartungs- und Instandsetzungskosten“, rechnet die Kreisverwaltung vor. Um trotzdem im Ernstfall ausreichend warnen zu können, setzt der Kreis Altenkirchen deswegen auf einen Warnmittel-Mix, „der auf andere Weise die schnelle Warnung der Bevölkerung gewährleistet. Der Kreis Altenkirchen setzt zum Beispiel die App Katwarn ein.“

Die kommunalen Aufgabenträger müssen bei der Wahrnehmung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz entscheiden, wie sie die Bevölkerung vor Gefahren warnen. Dabei sei eine Abstimmung der Gemeinden und Landkreise über den Einsatz der auf beiden Ebenen vorhandenen Warnmittel erforderlich, so die Kreisverwaltung weiter. Insgesamt sei es eine Gemeinschaftsaufgabe aller beteiligten Stellen, durch rechtzeitige Warnung und umfassende Information in der Gefahrensituation Schäden von der Bevölkerung abzuwenden.

„Über ein Konzept zur Bevölkerungswarnung wurde bislang noch nicht gesprochen. Hier muss auch das Land mit eingebunden werden. Derzeit macht es deshalb keinen Sinn, Sirenen zur Bevölkerungswarnung einzusetzen“, erklärt die Kreisverwaltung in ihrer Mitteilung abschließend.



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