Nachricht vom 28.09.2021
Vortrag in Altenkirchen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Altenkirchen. Jeder Mensch kann plötzlich und unabhängig vom Alter in eine Situation kommen, in der andere für ihn entscheiden müssen. Damit Sie sicher sein können, dass Angelegenheiten im Ernstfall so geregelt werden, wie man es sich wünscht, sollten man in gesunden Tagen Vorsorge treffen. Denn Ehepartner oder Kinder dürfen nicht automatisch entscheiden. Wie unterscheiden sich Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung? Ist eine Patientenverfügung notwendig und wie machbar? Am Mittwoch, den 13. Oktober, wird es hierzu einen Vortrag geben im Altenkirchener Haus der evangelischen Kirche, und zwar von 17 bis 18.30 Uhr. Anmeldungen bis 12. Oktober unter 02681/8008-64 oder per E-Mail an simone.kowalski@diakonie-altenkirchen.de. (PM)
Quelle: Betreuungsverein Diakonie Altenkirchen
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